Ratgeber
13,90 € brutto in netto: Was bleibt vom Mindestlohn 2026?
Bei 13,90 € brutto pro Stunde (ca. 2.410 € monatlich) liegt das Netto für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder etwa zwischen 1.700 und 1.800 € – abhängig von Krankenkasse, Kirchensteuer und Bundesland.
13,90 € brutto in netto – der neue Mindestlohn 2026
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für Vollzeitbeschäftigte (40 Stunden pro Woche) ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Doch was bleibt davon netto auf deinem Konto? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – und die unterscheiden sich je nach Region und Branche.
Regionale Unterschiede: Kirchensteuer und Krankenkasse
Dein Nettoeinkommen wird maßgeblich von deinem Wohnort beeinflusst. Zwei Beispiele:
- Kirchensteuer: In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 % der Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Wenn du keiner Kirche angehörst, entfällt dieser Abzug ganz.
- Krankenkassen-Zusatzbeitrag: Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt einen individuellen Zusatzbeitrag. Der Durchschnitt liegt 2026 bei etwa 1,5 %, die Spanne reicht von 0,8 % bis 1,6 %. Je nach Kasse kann dein Netto also um einige Euro schwanken.
- Bundesland: Auch die Lohnsteuer wird nach dem gleichen Tarif berechnet, aber die Kirchensteuer variiert. Zudem gibt es in einigen Regionen höhere Lebenshaltungskosten – das betrifft zwar nicht das Netto, aber die Kaufkraft.
Branchenunterschiede: Mindestlohn vs. Tariflohn
Der Mindestlohn von 13,90 € gilt für alle Branchen – aber viele Arbeitnehmer verdienen deutlich mehr. Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst 2025 bei rund 4.784 €. In tarifgebundenen Branchen wie der Metall- oder Chemieindustrie sind Einstiegsgehälter oft 20–30 % höher. Für dich als Leser bedeutet das: Wenn du in einer Branche mit Tarifvertrag arbeitest, ist dein Brutto wahrscheinlich höher als der Mindestlohn. Der Brutto-Netto-Rechner hilft dir, dein persönliches Netto zu ermitteln.
Beispielrechnung für Steuerklasse I (ledig, keine Kinder)
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, wohnhaft in Nordrhein-Westfalen (keine Kirchensteuer).
- Bruttogehalt: 2.410 €
- Abzüge (Schätzung):
- Lohnsteuer: ca. 120 € (aufgrund des Grundfreibetrags von ~12.348 €/Jahr)
- Solidaritätszuschlag: 0 € (da unter Freigrenze)
- Krankenversicherung (8,75 %): 210,88 €
- Rentenversicherung (9,3 %): 224,13 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): 31,33 €
- Pflegeversicherung (2,4 %): 57,84 €
- Netto: ca. 1.765 €
Hinweis: Dies ist eine grobe Schätzung. Dein tatsächliches Netto kann abweichen – vor allem durch Kirchensteuer, andere Steuerklasse oder einen abweichenden Zusatzbeitrag.
Tipps zur Optimierung deines Nettoeinkommens
- Steuerklasse prüfen: Wenn du verheiratet bist, kann die Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor die Lohnsteuer senken.
- Krankenkasse wechseln: Ein niedrigerer Zusatzbeitrag bringt dir monatlich ein paar Euro mehr.
- Kirchenaustritt: Falls du keiner Kirche mehr angehörst, sparst du die Kirchensteuer.
- Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen mindern deine Steuerlast – das Finanzamt erstattet dir zu viel gezahlte Lohnsteuer.
Fazit
13,90 € brutto in netto umzurechnen ist nicht pauschal möglich. Dein Wohnort, deine Steuerklasse, deine Krankenkasse und deine Kirchenzugehörigkeit entscheiden über den Auszahlbetrag. Mit dem Brutto-Netto-Rechner kannst du deine individuelle Situation durchspielen. Weitere Tipps zu Abzügen und Optimierung findest du in unserem Ratgeber.
Denk daran: Der Mindestlohn ist eine Untergrenze. Viele Branchen zahlen mehr – informiere dich über Tarifverträge und verhandle dein Gehalt. Dein Netto wird es dir danken.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleibt bei 13,90 € brutto pro Stunde?
Bei einer 40-Stunden-Woche und Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) liegt das Netto schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 €. Der genaue Betrag hängt von deiner Krankenkasse, dem Zusatzbeitrag, der Kirchensteuer und deinem Bundesland ab. Nutze den Brutto-Netto-Rechner für deine persönliche Berechnung.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn von 13,90 € an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei geringem Einkommen meist 0), Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen) abgezogen. Bei Kirchenmitgliedschaft kommt Kirchensteuer hinzu. Die genauen Beträge variieren.
Kann ich durch einen Wechsel der Steuerklasse mehr Netto vom Mindestlohn haben?
Ja, die Steuerklasse beeinflusst die Lohnsteuer. In Steuerklasse III (z. B. verheiratet, Alleinverdiener) fällt weniger Lohnsteuer an als in Klasse I. Allerdings ist die Steuerklasse an deinen Familienstand gebunden. Ein Wechsel ist nur bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Scheidung, Tod) oder durch eine Steuerklassenkombination möglich. Informiere dich beim Finanzamt.