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Alltagsbegleiter selbstständig: Stundenlohn, Mythen und was du wirklich verdienst

Als selbstständiger Alltagsbegleiter gibt es keinen festen Stundenlohn – die Vergütung wird frei ausgehandelt und liegt je nach Region zwischen 35 und 55 Euro brutto pro Stunde.

Alltagsbegleiter selbstständig: Stundenlohn, Mythen und was du wirklich verdienst

Du arbeitest als selbstständiger Alltagsbegleiter oder überlegst, in dieses Berufsfeld einzusteigen? Dann hast du sicher schon viele unterschiedliche Zahlen zum alltagsbegleiter selbstständig stundenlohn gehört. Die einen reden von 13,90 Euro Mindestlohn, andere von 50 Euro und mehr. Was stimmt denn nun? In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Mythen auf und zeigen dir, worauf du bei deiner Vergütung achten musst.

Mythos 1: Selbstständige Alltagsbegleiter haben Anspruch auf den Mindestlohn

Das ist einer der hartnäckigsten Irrtümer. Der gesetzliche Mindestlohn – 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde – gilt nur für Arbeitnehmer, also für Menschen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Als Selbstständiger bist du kein Arbeitnehmer. Du verhandelst deinen Stundensatz direkt mit deinem Kunden. Das bedeutet: Du kannst theoretisch auch weniger als 13,90 Euro verlangen – solltest du aber nicht, denn dann würdest du unter dem Existenzminimum landen. Faire Mobilität weist ausdrücklich darauf hin, dass Selbstständige keinen Mindestlohnanspruch haben. Allerdings: Wenn du faktisch wie ein Angestellter arbeitest (z. B. weisungsgebunden, feste Arbeitszeiten, keine eigenen unternehmerischen Entscheidungen), droht Scheinselbstständigkeit. Dann könntest du rückwirkend als Arbeitnehmer eingestuft werden und Anspruch auf Mindestlohn sowie Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber haben.

Mythos 2: Der Stundenlohn ist festgelegt – irgendwo zwischen 20 und 30 Euro

Nein, es gibt keine offizielle Festlegung. Der alltagsbegleiter selbstständig stundenlohn wird frei zwischen dir und dem Kunden ausgehandelt. Der BdSAD (Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten) gibt eine Spanne von 35 bis 55 Euro brutto pro Stunde an, je nach Region und Leistungsumfang. In Ballungsräumen wie München oder Hamburg sind eher 50–55 Euro üblich, in ländlichen Regionen vielleicht 35–40 Euro. Bedenke: Das ist der Bruttostundenlohn, den du dem Kunden in Rechnung stellst. Davon musst du noch deine Betriebskosten, Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Mythos 3: Als Selbstständiger zahlst du automatisch in die Rentenversicherung ein

Das stimmt so nicht. Anders als Angestellte sind Selbstständige nicht automatisch rentenversicherungspflichtig. Der BdSAD stellt klar: Wenn deine Tätigkeit als Alltagsbegleiter keine Pflege oder Krankenpflege auf ärztliche Anordnung umfasst, bist du nicht rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich aber freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern oder eine private Altersvorsorge aufbauen. Auch die Krankenversicherung musst du selbst regeln – entweder gesetzlich oder privat. Das ist ein großer Unterschied zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt.

Mythos 4: Kunden können die Kosten nicht von der Steuer absetzen

Doch, das können sie! Wenn du als Selbstständiger oder über eine Firma abrechnest, gilt deine Leistung als haushaltsnahe Dienstleistung. Der Kunde kann maximal 20.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr zu 20 % (also bis zu 4.000 Euro) direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Das ist ein starkes Verkaufsargument für dich. Wichtig: Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlung wird nicht anerkannt. BdSAD bestätigt diese Regelung.

Was bleibt Netto von deinem Stundensatz?

Hier wird es knifflig. Als Selbstständiger hast du kein klassisches Brutto-Netto-Verhältnis wie ein Angestellter. Du musst von deinem Umsatz (dem, was du dem Kunden in Rechnung stellst) folgende Posten abziehen:

  • Betriebsausgaben: Fahrtkosten, Versicherungen, Büromaterial, Fortbildungen, ggf. Miete für Räume
  • Sozialversicherung: Krankenversicherung (ca. 14–16 % des Einkommens, je nach Kasse), Pflegeversicherung (ca. 3,05 % mit Kindern, 3,4 % ohne), ggf. freiwillige Rentenversicherung
  • Einkommensteuer: Die hängt von deinem gesamten Jahreseinkommen ab. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro. Darüber zahlst du progressiv Steuern – plus Solidaritätszuschlag (meist 5,5 % der Steuer) und ggf. Kirchensteuer.

Ein Beispiel: Du vereinbarst 45 Euro brutto pro Stunde und arbeitest 20 Stunden pro Woche. Das sind 900 Euro pro Woche, also etwa 3.600 Euro im Monat. Nach Abzug von Betriebskosten (geschätzt 20 %) bleiben 2.880 Euro. Davon gehen Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 500 Euro) und Einkommensteuer (je nach Gesamteinkommen, vielleicht 300–400 Euro) weg. Übrig bleiben vielleicht 2.000 Euro netto. Das ist nur eine grobe Schätzung – nutze am besten unseren Brutto-Netto-Rechner für Angestellte als Orientierung, aber bedenke, dass Selbstständige anders besteuert werden.

Tipp: Vermeide typische Fehler

  1. Keine schriftlichen Verträge: Auch als Selbstständiger solltest du einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden abschließen. Darin stehen Leistung, Stundenlohn, Arbeitszeit und Kündigungsfristen.
  2. Keine Arbeitszeitdokumentation: Dokumentiere deine Stunden genau – das hilft bei Streitigkeiten und bei der Steuererklärung.
  3. Falsche Sozialversicherung: Kläre vorher, ob du pflichtversichert bist oder nicht. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Steuerberater ist sinnvoll.
  4. Zu niedriger Stundensatz: Viele unterschätzen, was sie wirklich brauchen. Kalkuliere nicht nur deinen Lebensunterhalt, sondern auch Rücklagen für Urlaub, Krankheit und Altersvorsorge.

Fazit

Der alltagsbegleiter selbstständig stundenlohn ist Verhandlungssache – und das ist gut so. Du hast die Freiheit, deinen Wert zu bestimmen. Aber mit Freiheit kommt Verantwortung: Du musst dich um Steuern, Versicherungen und Verträge selbst kümmern. Lass dich nicht von Mythen verunsichern. Informiere dich bei offiziellen Stellen wie dem Bundesgesundheitsministerium (für die Pflegebranche) oder beim BdSAD. Und wenn du unsicher bist, wirf einen Blick in unseren Ratgeber oder vergleiche Gehälter in unseren Gehaltsdaten.

Häufige Fragen (FAQs)

Frage 1: Muss ich als selbstständiger Alltagsbegleiter den Mindestlohn zahlen? Nein, der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für Arbeitnehmer. Als Selbstständiger verhandelst du deinen Stundensatz frei mit dem Kunden. Achte aber darauf, dass du nicht in eine Scheinselbstständigkeit rutschst – dann könntest du rückwirkend als Arbeitnehmer gelten und Anspruch auf Mindestlohn haben.

Frage 2: Welcher Stundenlohn ist für selbstständige Alltagsbegleiter üblich? Laut BdSAD liegt der Stundensatz je nach Region zwischen 35 und 55 Euro brutto. Da es sich um eine Dienstleistung für Selbstzahler handelt, kannst du den Preis selbst festlegen. Bedenke aber, dass du davon noch deine Sozialversicherung, Steuern und Betriebskosten decken musst.

Frage 3: Können meine Kunden die Kosten für meine Alltagsbegleitung von der Steuer absetzen? Ja, wenn du als Selbstständiger oder über eine Firma abrechnest, können Kunden die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Maximal 20.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr sind absetzbar, davon 20 % (bis zu 4.000 Euro) direkt von der Steuerschuld. Voraussetzung: Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

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€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Muss ich als selbstständiger Alltagsbegleiter den Mindestlohn zahlen?

Nein, der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für Arbeitnehmer. Als Selbstständiger verhandelst du deinen Stundensatz frei mit dem Kunden. Achte aber darauf, dass du nicht in eine Scheinselbstständigkeit rutschst – dann könntest du rückwirkend als Arbeitnehmer gelten und Anspruch auf Mindestlohn haben.

Welcher Stundenlohn ist für selbstständige Alltagsbegleiter üblich?

Laut BdSAD liegt der Stundensatz je nach Region zwischen 35 und 55 Euro brutto. Da es sich um eine Dienstleistung für Selbstzahler handelt, kannst du den Preis selbst festlegen. Bedenke aber, dass du davon noch deine Sozialversicherung, Steuern und Betriebskosten decken musst.

Können meine Kunden die Kosten für meine Alltagsbegleitung von der Steuer absetzen?

Ja, wenn du als Selbstständiger oder über eine Firma abrechnest, können Kunden die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Maximal 20.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr sind absetzbar, davon 20 % (bis zu 4.000 Euro) direkt von der Steuerschuld. Voraussetzung: Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.

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