Ratgeber
GWG Grenze Brutto oder Netto: Was die Geringfügigkeitsgrenze für Dein Gehalt bedeutet
Die Geringfügigkeitsgrenze (GWG) liegt 2026 voraussichtlich bei etwa 556 € brutto monatlich; bei Minijobs ohne Lohnsteuer entspricht das Netto dem Brutto.
GWG Grenze Brutto oder Netto – Was Du über die Geringfügigkeitsgrenze wissen musst
Die Abkürzung GWG steht im Arbeitskontext meist für Geringfügigkeitsgrenze – die monatliche Verdienstgrenze, bis zu der ein Job als Minijob gilt. Viele Beschäftigte und Jobsuchende fragen sich: „Ist die GWG Grenze brutto oder netto gemeint?“ Die Antwort: Die Grenze bezieht sich immer auf das Bruttogehalt. Dein tatsächliches Netto kann je nach Steuerklasse und Abgaben davon abweichen. In diesem Artikel erklären wir Dir, wie die GWG Grenze funktioniert, welche Abzüge 2026 anfallen und wie Du Dein Netto selbst berechnen kannst.
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze (GWG)?
Die Geringfügigkeitsgrenze (GWG) ist der maximale monatliche Bruttoverdienst, den Du in einem Minijob erzielen darfst, ohne dass Du selbst Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst. Der Arbeitgeber entrichtet pauschale Abgaben (z. B. zur Kranken- und Rentenversicherung). Für Dich als Arbeitnehmer bedeutet das: Solange Dein Bruttolohn unter der GWG liegt, behältst Du in der Regel den vollen Betrag – Dein Netto entspricht also Deinem Brutto.
Die GWG wird jedes Jahr an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst. Ab 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,9 € pro Stunde. Daraus ergibt sich eine GWG von etwa 556 € brutto monatlich (Berechnung: 13,9 € × 130/3). Bitte beachte: Die genaue offizielle Zahl wird vom BMAS veröffentlicht; in unserer Referenz-DB ist sie nicht explizit enthalten, daher handelt es sich um einen Richtwert.
Brutto vs. Netto bei Minijobs – ein Beispiel
Nehmen wir an, Du arbeitest als Verkäufer in einem Minijob und verdienst 556 € brutto im Monat. Da Dein Verdienst unter der GWG liegt, zahlst Du keine Sozialversicherungsbeiträge. Dein Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal mit 2 % versteuern – dann bleibt Dein Netto ebenfalls 556 €.
Achtung: Wenn Du bereits einen Hauptjob hast und der Minijob als Zweitjob gilt (Steuerklasse VI), wird individuelle Lohnsteuer fällig. Dann kann Dein Netto niedriger ausfallen. Auch bei mehreren Minijobs oder wenn Du in der Kirchensteuer bist, können Abzüge entstehen.
Was passiert oberhalb der GWG Grenze? – Der Midijob
Überschreitest Du die GWG Grenze, landest Du im sogenannten Midijob (Übergangsbereich). Hier zahlst Du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen allmählich auf den vollen Satz anwachsen. Die Midijob-Grenze liegt 2026 voraussichtlich bei etwa 2.410 € brutto (das entspricht dem Mindestlohn bei Vollzeit). In diesem Bereich ist die Berechnung von Brutto zu Netto komplexer, da die SV-Beiträge gleitend sind.
So berechnest Du Dein Netto selbst
Um Dein Netto aus dem Brutto zu ermitteln, benötigst Du Deine Steuerklasse, Deine Krankenkasse, Dein Bundesland und ob Du Kinder hast. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder (gesetzlich krankenversichert) gelten 2026 folgende SV-Beiträge (Arbeitnehmeranteil):
- Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. Zusatzbeitrag, je nach Kasse)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung (kinderlos): 2,4 %
Zusammen ergeben diese Abzüge etwa 21,75 % Deines Bruttos (ohne Zusatzbeitrag). Hinzu kommt die Lohnsteuer, die vom Finanzamt nach Steuerklasse berechnet wird. Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Arbeitnehmer.
Beispiel: Ein Softwareentwickler mit einem Brutto von 5.500 € (Durchschnitt laut DB) zahlt bei Steuerklasse I etwa 1.200 € Lohnsteuer und 1.196 € SV-Beiträge – sein Netto liegt bei rund 3.100 €.
Warum die GWG Grenze für Deine Finanzen wichtig ist
Die Geringfügigkeitsgrenze ist nicht nur für Minijobber relevant, sondern auch für Arbeitgeber und für die Frage, ob sich ein Nebenjob lohnt. Wenn Du die GWG Grenze kennst, kannst Du besser abschätzen, wie viel Netto Dir von einem zusätzlichen Verdienst bleibt.
Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um Dein persönliches Netto für jedes Gehalt zu berechnen – egal ob Minijob, Midijob oder Vollzeit. Weitere Tipps zur Gehaltsoptimierung findest Du in unserem Ratgeber.
Fazit
Die GWG Grenze bezieht sich immer auf das Bruttogehalt. Bis zu etwa 556 € brutto (2026) kannst Du als Minijobber in der Regel das volle Netto behalten. Überschreitest Du diese Grenze, fallen Sozialabgaben und ggf. Lohnsteuer an. Mit unserem Rechner und den aktuellen SV-Sätzen kannst Du Dein Netto schnell selbst ermitteln.
Denk daran: Individuelle Faktoren wie Steuerklasse, Kinder und Kirchensteuer beeinflussen das Ergebnis. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Blick in die offiziellen Tabellen von Destatis oder eine Beratung durch einen Steuerexperten.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Was ist die GWG Grenze und wie unterscheidet sie Brutto und Netto?
Die GWG (Geringfügigkeitsgrenze) ist die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs. Bis zu dieser Grenze zahlst Du als Arbeitnehmer in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge und oft auch keine Lohnsteuer – Dein Netto entspricht dann Deinem Brutto. Liegt Dein Verdienst über der GWG, beginnt der Midijob-Bereich mit reduzierten SV-Beiträgen.
Wie hoch ist die GWG Grenze 2026?
Die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich an den Mindestlohn angepasst. Ab 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,9 € pro Stunde. Daraus ergibt sich eine GWG von etwa 556 € brutto monatlich (13,9 € × 130/3). Der genaue Wert wird vom BMAS festgelegt. In der Referenz-DB ist dieser Wert nicht explizit genannt, daher handelt es sich um eine Schätzung.
Muss ich bei einem Minijob unter der GWG Grenze Lohnsteuer zahlen?
In der Regel nicht, wenn Du nur diesen einen Minijob hast und in Steuerklasse I bis V bist. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal mit 2 % versteuern, dann bleibt Dein Netto gleich dem Brutto. Nur wenn Du in Steuerklasse VI bist (weil Du einen Hauptjob hast) oder wenn Du mehrere Minijobs ausübst, wird individuelle Lohnsteuer fällig. Dann kann Dein Netto unter dem Brutto liegen.