Ratgeber
Haushaltshilfe Stundenlohn: Was du 2026 brutto und netto verdienst
Der Stundenlohn für eine Haushaltshilfe liegt ab 2026 bei mindestens 13,90 Euro brutto; das Nettoeinkommen hängt von der Rentenversicherungspflicht und der Steuerklasse ab.
Stundenlohn für Haushaltshilfe: Was du 2026 brutto und netto verdienst
Ob Putzhilfe, Gärtner oder Kinderbetreuung – wer als Haushaltshilfe arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2026 liegt dieser bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Viele Arbeitgeber zahlen aber mehr, je nach Region und Aufgaben. In diesem Artikel erfährst du, wie sich dein haushaltshilfe stundenlohn zusammensetzt, welche Abzüge anfallen und was netto übrig bleibt.
Mindestlohn und übliche Verdienste
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten – auch für Haushaltshilfen. Er wird vom BMAS festgelegt und beträgt ab 2026 13,90 Euro brutto (2027: 14,60 Euro). Das bedeutet: Bei einer 40-Stunden-Woche kommst du auf mindestens rund 2.410 Euro brutto im Monat. Viele Haushaltshilfen verdienen jedoch zwischen 14 und 20 Euro pro Stunde, vor allem wenn sie spezielle Qualifikationen mitbringen oder in teuren Städten arbeiten. Offizielle Durchschnittswerte gibt es nicht, da die meisten Haushaltshilfen als Minijobber angemeldet sind.
Brutto und Netto bei Minijobs
Die meisten Haushaltshilfen arbeiten in einem Minijob – also mit einem monatlichen Verdienst von maximal 603 Euro (Stand 2026). Das hat Vorteile: Du bist in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Allerdings bist du in der Rentenversicherung pflichtversichert, es sei denn, du beantragst eine Befreiung.
Beispielrechnung für einen Minijob:
- Bruttostundenlohn: 13,90 €
- Arbeitszeit: 43 Stunden im Monat (ca. 10 Stunden pro Woche)
- Bruttomonatslohn: 13,90 € × 43 = 597,70 € (unter der 603-€-Grenze)
- Rentenversicherungsbeitrag (13,6 %): 81,29 € (wenn nicht befreit)
- Nettoauszahlung: 597,70 € – 81,29 € = 516,41 €
Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, erhältst du den vollen Bruttolohn ausgezahlt – dann beträgt dein Netto 597,70 €. Die Entscheidung solltest du gut abwägen, denn dann entfallen Beitragszeiten für deine spätere Rente.
Steuerliche Behandlung
Für Minijobs im Privathaushalt kann der Arbeitgeber eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % an die Minijob-Zentrale zahlen. Dann fällt für dich als Arbeitnehmer keine weitere Lohnsteuer an. Alternativ kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach deinen individuellen Merkmalen erheben. Liegt deine Lohnsteuerklasse bei I bis IV und hast du keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte, fällt auch dann keine Lohnsteuer an. Erst bei den Klassen V oder VI wird Lohnsteuer fällig.
Was der Arbeitgeber zahlt
Als Arbeitgeber (Privathaushalt) zahlst du für deine Haushaltshilfe maximal 14,62 % Abgaben auf den Bruttolohn. Das setzt sich zusammen aus:
- 5 % Krankenversicherung (pauschal)
- 5 % Rentenversicherung (pauschal)
- 1,6 % Unfallversicherung
- 0,8 % Umlage U1 (Krankheit)
- 0,22 % Umlage U2 (Mutterschaft)
- 2 % einheitliche Pauschsteuer
Dafür kannst du 20 % der Kosten (maximal 510 Euro pro Jahr) von deiner Einkommensteuer abziehen. Unter dem Strich ist das oft günstiger als eine schwarze Beschäftigung – und du bist auf der sicheren Seite.
Mehr als 603 Euro: Sozialversicherungspflicht
Verdienst du als Haushaltshilfe regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat, bist du sozialversicherungspflichtig. Dann zahlst du Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dein Nettolohn sinkt entsprechend, aber du erhältst vollen Versicherungsschutz. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du deine Abzüge genau berechnen.
Tipps für Haushaltshilfen
- Melde dich an: Auch als Minijobber hast du Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Rentenbeiträge.
- Prüfe die Rentenversicherung: Eine Befreiung lohnt sich nur, wenn du bereits gut abgesichert bist oder kurzfristig mehr Netto brauchst.
- Nutze Steuervorteile: Als Arbeitgeber kannst du die Kosten steuerlich geltend machen – lies dazu unseren Ratgeber.
Fazit
Der haushaltshilfe stundenlohn liegt 2026 bei mindestens 13,90 Euro brutto. Ob du am Ende mehr oder weniger Netto bekommst, hängt vor allem von der Rentenversicherungspflicht und der Steuerklasse ab. Bei Minijobs bleibt dir meist der volle Lohn abzüglich des RV-Beitrags – das ist fair und transparent. Achte darauf, dass dein Arbeitsverhältnis offiziell angemeldet ist, dann profitierst du von allen sozialen Rechten.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn für Haushaltshilfen?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Dieser gilt auch für Haushaltshilfen, egal ob als Minijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der Mindestlohn wird zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro erhöht.
Welche Abgaben fallen für eine Haushaltshilfe an?
Als Minijobber im Privathaushalt zahlst du als Arbeitgeber pauschal maximal 14,62 % des Bruttolohns an die Minijob-Zentrale. Die Haushaltshilfe selbst ist in der Rentenversicherung pflichtversichert und zahlt 13,6 % Eigenanteil – es sei denn, sie beantragt eine Befreiung. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht.
Kann ich als Haushaltshilfe mehr als 603 Euro im Monat verdienen?
Ja, aber dann handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Überschreitest du diese Grenze regelmäßig, musst du in allen Zweigen der Sozialversicherung Beiträge zahlen – dafür hast du vollen Versicherungsschutz.