Ratgeber
Ist Mindestlohn brutto oder netto? Ein Überblick über Lohnsteuer und Sozialabgaben
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert; das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und individuellen Faktoren ab.
Ist Mindestlohn brutto oder netto? Ein Überblick über Lohnsteuer und Sozialabgaben
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Ist Mindestlohn brutto oder netto? Die Antwort ist klar: Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert. Das heißt, er wird vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben gezahlt. Was am Ende auf deinem Konto landet, hängt von deiner Steuerklasse, deinen Sozialversicherungsbeiträgen und persönlichen Faktoren ab. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die Abzüge und zeigen, wie du dein Nettoeinkommen besser einschätzen kannst.
Was bedeutet „Mindestlohn brutto“?
Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag, den Arbeitgeber pro Stunde zahlen müssen. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Dieser Betrag ist jedoch nicht das, was du netto ausgezahlt bekommst. Von deinem Bruttolohn werden noch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (falls fällig) und Sozialabgaben einbehalten.
Lohnsteuer und Steuerklasse
Die Höhe der Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse ab. Die meisten Arbeitnehmer sind in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) oder Steuerklasse IV (verheiratet, gleiche Steuerlast). Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Liegt dein Jahreseinkommen darunter, zahlst du keine Lohnsteuer. Beim Mindestlohn von 28.922 Euro brutto im Jahr liegt dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag, sodass Lohnsteuer anfällt – allerdings im unteren Bereich des Progressionsvorlaufs.
Sozialabgaben im Überblick
Neben der Lohnsteuer werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dein Anteil als Arbeitnehmer beträgt 2026:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern etwas niedriger)
Diese Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Bei einem Mindestlohn von 2.410 € brutto ergeben sich allein daraus Abzüge von rund 520–550 € (je nach Zusatzbeitrag).
Netto beim Mindestlohn: Ein Beispiel
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 € (Mindestlohn 2026) ergibt sich folgende grobe Schätzung:
- Lohnsteuer: ca. 100–150 € (abhängig von Werbungskosten und Freibeträgen)
- Solidaritätszuschlag: entfällt meist bei diesem Einkommen
- Sozialabgaben: ca. 520–550 €
- Netto: ca. 1.700–1.800 €
Bitte beachte: Dies ist nur eine Schätzung. Dein tatsächliches Netto kann abweichen, wenn du z. B. Kinder hast (geringere PV, Kinderfreibeträge), Kirchensteuer zahlst oder einen anderen Zusatzbeitrag hast. Nutze am besten unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Durchschnittsverdienst im Vergleich
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Vollzeit lag 2025 bei etwa 4.784 € (57.408 €/Jahr). Bei Steuerklasse I ergibt sich daraus ein Netto von rund 2.900–3.100 €. Der Mindestlohn liegt also deutlich unter dem Durchschnitt, aber über dem Grundfreibetrag. Viele Beschäftigte mit Mindestlohn haben Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Häufige Missverständnisse
Eine häufige Frage ist: Ist Mindestlohn brutto oder netto? Manche glauben, der Mindestlohn sei der Betrag, der auf dem Konto ankommt. Das ist falsch. Der Mindestlohn ist immer der Bruttobetrag, von dem noch Abzüge abgehen. Auch bei Teilzeit oder Minijobs gelten besondere Regeln: Bei Minijobs (bis 556 € monatlich 2026) zahlst du pauschale Abgaben, aber keine Lohnsteuer. Der Mindestlohn ist auch hier die Bruttogrenze.
Tipps für Arbeitnehmer
- Prüfe deine Steuerklasse: Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, kann eine andere Steuerklasse günstiger sein.
- Beantrage Freibeträge: Z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – das senkt die Lohnsteuer.
- Vergleiche Krankenkassen: Der Zusatzbeitrag variiert, ein Wechsel kann Netto bringen.
- Informiere dich über Aufstockung: Bei niedrigem Einkommen gibt es staatliche Hilfen wie Wohngeld oder Bürgergeld.
Weitere hilfreiche Informationen findest du in unserem Ratgeber rund um Gehalt und Abzüge.
Fazit
Die Frage „Ist Mindestlohn brutto oder netto?“ ist schnell beantwortet: Es ist der Bruttobetrag. Dein Nettoeinkommen hängt von Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Mit den aktuellen Werten für 2026 kannst du deine Abzüge besser einschätzen. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner – damit siehst du sofort, was von deinem Brutto übrig bleibt.
Denk daran: Der Mindestlohn steigt regelmäßig. Die nächste Anpassung steht für 2027 an. Bleib informiert und kenne deine Rechte als Arbeitnehmer.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert. Das bedeutet, er wird vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt. Dein tatsächliches Nettoeinkommen liegt daher niedriger – je nach Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro (28.922 Euro im Jahr).
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttomindestlohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialabgaben abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Bei einem Brutto von 2.410 € bleiben netto etwa 1.700–1.800 € übrig.