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Kein Lohn am ersten Krankheitstag? Der Mythos und die Wahrheit zur Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung beträgt 100 % des Bruttogehalts für bis zu sechs Wochen – und zwar ab dem ersten Krankheitstag. Ein Karenztag existiert in Deutschland nicht.

Kein Lohn am ersten Krankheitstag? Der Mythos hält sich hartnäckig

Vielleicht hast du schon einmal gehört: „Am ersten Krankheitstag bekommst du kein Geld – das ist der Karenztag.“ Oder: „Erst ab dem zweiten Tag gibt es Lohnfortzahlung.“ Das ist falsch. In Deutschland gibt es keinen Karenztag. Du hast ab dem ersten Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber – und zwar für bis zu sechs Wochen. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG).

Woher kommt der Mythos?

Der Mythos vom „kein Lohn am ersten Krankheitstag“ stammt vermutlich aus anderen Ländern (z. B. Schweden oder der Schweiz, wo es tatsächlich Karenztage gibt) oder aus Missverständnissen über die Vorlagepflicht einer ärztlichen Bescheinigung. Manche Arbeitgeber verlangen eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) schon ab dem ersten Tag – aber das ändert nichts an deinem Lohnanspruch. Auch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat 2025 klargestellt: Es wird keine Einschränkungen geben. Arbeitsminister Hubertus Heil betonte, dass ein Karenztag vor allem Geringverdiener treffen würde.

Was sagt das Gesetz genau?

Laut § 3 Abs. 1 EntgFG hat ein Arbeitnehmer, der durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist (ohne eigenes Verschulden), Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Das bedeutet: Vom ersten Tag an bekommst du dein normales Bruttogehalt weitergezahlt.

Wichtig: Der Anspruch entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 3 Abs. 3). Bist du also ganz neu im Job, greift die Lohnfortzahlung erst ab der fünften Woche. In den ersten vier Wochen bekommst du in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse (nach einer Wartezeit) – aber auch das ist kein „kein Lohn am ersten Tag“.

Wie viel Lohn bekommst du?

Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht deinem regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt – also dem Gehalt, das du auch bekommen hättest, wenn du gearbeitet hättest. Überstundenzuschläge und bestimmte Aufwendungen sind nicht enthalten (§ 4 EntgFG).

Ein Beispiel: Arbeitest du als Softwareentwickler mit einem Bruttogehalt von 5.500 € im Monat, erhältst du im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang 5.500 € brutto weiter. Als Verkäufer mit 2.800 € brutto sind es entsprechend 2.800 €. Das Netto, das dir ausgezahlt wird, hängt von deiner Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du deinen persönlichen Nettolohn berechnen.

Was passiert nach sechs Wochen?

Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld – in der Regel 70 % deines Bruttogehalts, maximal jedoch 90 % des Nettogehalts. Das Krankengeld ist gedeckelt (2026: ca. 116,38 € pro Tag). Auch hier gibt es keinen „ersten Tag ohne Lohn“ – der Übergang ist nahtlos, wenn du rechtzeitig die AU einreichst.

Typische Fehler und Missverständnisse

  • „Ich muss am ersten Tag eine AU bringen, sonst gibt es kein Geld.“ Falsch. Die AU-Pflicht beginnt erst am vierten Tag, es sei denn, der Arbeitgeber verlangt sie früher. Aber selbst dann: Dein Lohnanspruch besteht ab Tag 1.
  • „Bei nur einem Tag Krankheit bekomme ich nichts.“ Falsch. Auch ein einzelner Krankheitstag wird voll bezahlt.
  • „Der Arbeitgeber kann den ersten Tag streichen.“ Falsch. Das Gesetz erlaubt keine Kürzung der Lohnfortzahlung für den ersten Tag. Eine Kürzung von Sondervergütungen (z. B. Weihnachtsgeld) ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich (§ 4a EntgFG).

Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?

Sollte dein Arbeitgeber tatsächlich behaupten, du bekommst „kein Lohn am ersten Krankheitstag“, weise ihn freundlich auf das Entgeltfortzahlungsgesetz hin. Falls er trotzdem nicht zahlt, kannst du dich an deine zuständige Gewerkschaft oder an das Arbeitsgericht wenden. In der Regel reicht schon ein Hinweis auf die Rechtslage.

Fazit: Kein Grund zur Sorge

Der Mythos vom Karenztag ist in Deutschland genau das: ein Mythos. Du bekommst ab dem ersten Krankheitstag dein volles Gehalt – vorausgesetzt, du bist unverschuldet krank und das Arbeitsverhältnis besteht länger als vier Wochen. Solltest du unsicher sein, wie sich dein Nettogehalt bei Krankheit verändert, schau in unseren Ratgeber oder nutze den Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Berechnung.

Bleib gesund – und lass dich nicht von falschen Gerüchten verunsichern!

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Bekomme ich am ersten Krankheitstag wirklich Lohn?

Ja, in Deutschland besteht ab dem ersten Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – für bis zu sechs Wochen. Ein sogenannter Karenztag (kein Lohn am ersten Tag) existiert nicht. Das regelt § 3 EntgFG. Auch das Bundesarbeitsministerium hat 2025 bestätigt, dass es keine Pläne für eine solche Einschränkung gibt.

Muss ich schon am ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen?

Nein, grundsätzlich musst du eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erst ab dem vierten Krankheitstag vorlegen, es sei denn, dein Arbeitgeber verlangt sie früher. Das ist sein Recht – aber auch dann erhältst du ab Tag 1 Lohnfortzahlung. Die AU dient nur dem Nachweis, nicht der Zahlung.

Was passiert, wenn ich nur einen Tag krank bin?

Auch für einen einzigen Krankheitstag hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung. Du musst dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen. Eine ärztliche Bescheinigung ist erst ab dem vierten Tag Pflicht – bei nur einem Tag also in der Regel nicht nötig. Dein Lohn wird für diesen Tag ganz normal weitergezahlt.

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