Ratgeber
Mindestlohn 2026 pro Monat: Brutto, Netto und Abzüge im Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro entspricht – nach Abzügen bleibt je nach Steuerklasse etwa 1.700 bis 1.800 Euro netto.
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick
Wenn Du in Deutschland arbeitest, kennst Du das Spiel: Dein Bruttogehalt sieht auf dem Papier gut aus, aber auf dem Konto landet weniger. Der Grund sind Lohnsteuer und Sozialabgaben. Besonders beim Mindestlohn 2026 pro Monat willst Du genau wissen, was netto übrig bleibt. In diesem Artikel erklären wir Dir Schritt für Schritt, welche Abzüge anfallen und wie Du Dein Nettogehalt selbst abschätzen kannst.
Was ist der Mindestlohn 2026 pro Monat?
Der gesetzliche Mindestlohn wird vom BMAS festgelegt und steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer üblichen Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (40 Std. × 13,90 € × 4,33 Wochen). Das ist der Mindestlohn 2026 pro Monat – der niedrigste Betrag, den Dir Dein Arbeitgeber zahlen darf. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Deutschland liegt laut Destatis bei etwa 4.784 Euro (Stand April 2025).
Brutto vs. Netto: So viel bleibt Dir vom Mindestlohn
Von Deinem Bruttogehalt werden zwei große Blöcke abgezogen: die Lohnsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Deiner Steuerklasse, Deinem Familienstand, Kinderfreibeträgen und Deiner Krankenkasse ab.
Nehmen wir einen typischen Fall: Du bist ledig, keine Kinder, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Dann sieht die Rechnung für den Mindestlohn 2026 pro Monat so aus:
- Bruttogehalt: 2.410 €
- Lohnsteuer: ca. 120–150 € (abhängig von der genauen Berechnung)
- Solidaritätszuschlag: entfällt meist bei diesem Einkommen
- Krankenversicherung (8,75%): ca. 211 €
- Rentenversicherung (9,3%): ca. 224 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3%): ca. 31 €
- Pflegeversicherung (2,4%, kinderlos): ca. 58 €
- Netto: rund 1.740 €
Das ist eine grobe Schätzung. Dein tatsächliches Netto kann je nach Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert) und Bundesland (Kirchensteuer) abweichen. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst Du Deine persönliche Situation genau durchrechnen.
Lohnsteuer und Steuerklassen
Die Lohnsteuer wird nach dem Grundtarif berechnet. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro im Jahr. Das bedeutet: Solange Dein Jahreseinkommen unter dieser Grenze liegt, zahlst Du keine Lohnsteuer. Beim Mindestlohn 2026 pro Monat von 2.410 € kommst Du auf ein Jahresbrutto von rund 28.922 € – damit liegst Du über dem Freibetrag, musst also Lohnsteuer zahlen. Wie viel, hängt von Deiner Steuerklasse ab:
- Steuerklasse I: für Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kinder
- Steuerklasse II: für Alleinerziehende (höherer Freibetrag)
- Steuerklasse III: für Verheiratete mit höherem Einkommen (günstiger)
- Steuerklasse IV: für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse V: für den Ehepartner mit geringerem Einkommen (höhere Abzüge)
- Steuerklasse VI: für Zweit- und Nebenjobs
In Steuerklasse I zahlst Du beim Mindestlohn etwa 120–150 Euro Lohnsteuer plus ggf. Solidaritätszuschlag (der ab 2026 nur noch bei höheren Einkommen anfällt). In Steuerklasse III wäre die Steuerlast deutlich niedriger, in Steuerklasse V höher.
Sozialabgaben im Detail
Die Sozialversicherungsbeiträge sind prozentual und werden je zur Hälfte von Dir und Deinem Arbeitgeber getragen. Dein Anteil (Arbeitnehmeranteil) beträgt 2026:
- Krankenversicherung: 8,75 % (allgemeiner Beitragssatz) + kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,7 %, insgesamt also rund 10,45 %, wovon Du die Hälfte trägst)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern etwas weniger)
Diese Beiträge werden von Deinem Bruttogehalt abgezogen, bevor das Netto ausgezahlt wird. Sie sind gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenzen (2026 voraussichtlich: KV/PV ~5.175 €/Monat, RV/AV ~7.550 €/Monat). Beim Mindestlohn 2026 pro Monat von 2.410 € liegst Du unter diesen Grenzen, daher werden die vollen Prozentsätze auf Dein gesamtes Gehalt angewendet.
Beispielrechnung für den Mindestlohn 2026
Damit Du siehst, wie sich die Abzüge zusammensetzen, hier eine detaillierte Beispielrechnung für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I (ohne Kirchensteuer, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 1,7 %):
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bruttogehalt (40h/Woche) | 2.410,00 € |
| Lohnsteuer (geschätzt) | - 135,00 € |
| Solidaritätszuschlag | - 0,00 € |
| Krankenversicherung (8,75% + 0,85% Zusatzbeitrag AN-Anteil) | - 231,36 € |
| Rentenversicherung (9,3%) | - 224,13 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3%) | - 31,33 € |
| Pflegeversicherung (2,4%) | - 57,84 € |
| Netto | ca. 1.730,34 € |
Die genauen Zahlen variieren je nach Krankenkasse und Steuerklasse. In Steuerklasse III würde das Netto höher ausfallen (ca. 1.800 €), in Steuerklasse V niedriger (ca. 1.650 €).
Fazit
Der Mindestlohn 2026 pro Monat liegt brutto bei rund 2.410 Euro. Nach Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben Dir in Steuerklasse I etwa 1.730 Euro netto. Das ist eine solide Basis, aber Du solltest immer Deine persönliche Steuerklasse und Krankenkasse berücksichtigen. Mit unserem Ratgeber findest Du weitere Tipps zu Gehalt und Abzügen. Und wenn Du Dein genaues Netto berechnen willst, nutze einfach den Brutto-Netto-Rechner – schnell, unkompliziert und auf dem neuesten Stand.
Denk daran: Die genannten Werte sind Schätzungen und ersetzen keine Steuerberatung. Bei Unsicherheiten frag am besten einen Lohnsteuerhilfeverein oder Deinen Arbeitgeber.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 pro Monat bei Vollzeit?
Bei einer 40-Stunden-Woche und 13,90 Euro pro Stunde ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Bei Teilzeit entsprechend weniger.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn 2026 an?
Neben der Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse) werden Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fällig. In Steuerklasse I bleiben netto etwa 1.740 Euro.
Ändert sich der Mindestlohn 2026 im Vergleich zu 2025?
Ja, der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde – eine Erhöhung um rund 8,4 Prozent.