Ratgeber
Mindestlohn brutto monat: Regionale und branchenbezogene Unterschiede 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto rund 2.410 Euro pro Monat bei 40 Stunden pro Woche. Das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.
Mindestlohn brutto monat: Was du 2026 wissen musst
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch der mindestlohn brutto monat für Vollzeitbeschäftigte auf rund 2.410 Euro. Doch wie viel bleibt dir davon netto? Und gibt es Unterschiede zwischen Regionen oder Branchen? In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Fakten und bekommst einen Überblick über die Abzüge.
Regionale Unterschiede: Gleicher Mindestlohn, unterschiedliche Lebenshaltungskosten
Obwohl der Mindestlohn in ganz Deutschland gleich ist, unterscheiden sich die realen Lebenshaltungskosten enorm. In München oder Frankfurt reichen 2.410 Euro brutto oft kaum für die Miete, während du in ländlichen Gegenden Sachsens oder Thüringens damit besser über die Runden kommst. Das liegt nicht am Lohn, sondern an den regionalen Preisniveaus. Laut Destatis liegen die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste in Ostdeutschland rund 15–20 % unter denen im Westen. Viele Arbeitgeber in strukturschwachen Regionen zahlen daher nur den gesetzlichen Mindestlohn, während in Ballungsräumen oft höhere Löhne geboten werden, um Fachkräfte zu halten.
Branchenbezogene Unterschiede: Wo wird mehr gezahlt?
Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze. In einigen Branchen gelten höhere tarifliche Mindestlöhne. Beispiele:
- Pflege: In der Altenpflege liegt der Branchenmindestlohn 2026 bei etwa 15,50 € pro Stunde (je nach Qualifikation).
- Bauhauptgewerbe: Hier sind es rund 14,50 € für Hilfsarbeiter.
- Elektrohandwerk: Oft über 13,90 €, aber nicht immer tariflich gebunden.
In der Gastronomie, im Einzelhandel oder in der Landwirtschaft wird dagegen häufig nur der gesetzliche Mindestlohn gezahlt. Ein Verkäufer verdient laut unserer Datenbank im Schnitt rund 2.800 € brutto – also nur knapp über dem Mindestlohn. Ein Krankenpfleger kommt auf etwa 3.800 €, ein Softwareentwickler auf 5.500 €. Die Spanne ist riesig.
Vom Brutto zum Netto: Was bleibt vom Mindestlohn?
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert. Bei einem Brutto von 2.410 € fallen folgende Abzüge an:
- Krankenversicherung (8,75 %): ~211 €
- Rentenversicherung (9,3 %): ~224 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ~31 €
- Pflegeversicherung (2,4 %): ~58 €
- Lohnsteuer: Aufgrund des Grundfreibetrags von 12.348 €/Jahr (ca. 1.029 €/Monat) wird nur der übersteigende Betrag versteuert. Bei 2.410 € brutto liegt das zu versteuernde Einkommen bei etwa 1.381 €, was eine geringe Lohnsteuer von ca. 50–80 € ergibt (je nach genauen Parametern).
- Solidaritätszuschlag: entfällt meist.
Das Netto liegt somit grob zwischen 1.700 und 1.800 Euro. Eine genaue Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Tipps für Mindestlohnempfänger
- Prüfe deinen Anspruch: Seit 2025 gilt der Mindestlohn von 12,82 €, ab 2026 dann 13,90 €. Dein Arbeitgeber muss diesen zahlen – auch bei Teilzeit.
- Branchenmindestlöhne: Informiere dich, ob in deiner Branche ein höherer Tariflohn gilt. Das kann mehrere hundert Euro mehr brutto bedeuten.
- Steuerklasse ändern: Wenn du verheiratet bist, kann eine günstigere Steuerklassenkombination dein Netto erhöhen. Mehr dazu in unserem Ratgeber.
Fazit
Der mindestlohn brutto monat beträgt 2026 rund 2.410 Euro. Regional und branchenbezogen gibt es zwar keine Unterschiede beim gesetzlichen Mindestlohn selbst, wohl aber bei den tatsächlich gezahlten Löhnen und den Lebenshaltungskosten. Wer in einer Branche mit höheren Tariflöhnen arbeitet oder in einer Region mit niedrigeren Mieten, hat finanziell mehr Spielraum. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um dein persönliches Netto zu ermitteln.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn brutto im Monat 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro (13,90 € × 173,33 Stunden/Monat). Der genaue Betrag kann je nach tatsächlicher Arbeitszeit leicht abweichen.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttolohn werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Hinzu kommt ggf. Lohnsteuer, die aufgrund des Grundfreibetrags von rund 12.348 Euro pro Jahr bei Mindestlohn oft gering ausfällt. Das Netto liegt in Steuerklasse I ohne Kinder bei etwa 1.700–1.800 Euro.
Gibt es regionale Unterschiede beim Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit einheitlich – egal ob in München oder im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern. Regionale Unterschiede zeigen sich jedoch bei den tatsächlich gezahlten Durchschnittsgehältern: In Ostdeutschland liegen die Löhne häufig unter dem Westniveau, während in Ballungsräumen oft über Mindestlohn gezahlt wird. Auch Branchenmindestlöhne (z. B. in der Pflege oder am Bau) können regional variieren.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn brutto im Monat 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro (13,90 € × 173,33 Stunden/Monat). Der genaue Betrag kann je nach tatsächlicher Arbeitszeit leicht abweichen.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttolohn werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Hinzu kommt ggf. Lohnsteuer, die aufgrund des Grundfreibetrags von rund 12.348 Euro pro Jahr bei Mindestlohn oft gering ausfällt. Das Netto liegt in Steuerklasse I ohne Kinder bei etwa 1.700–1.800 Euro.
Gibt es regionale Unterschiede beim Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit einheitlich – egal ob in München oder im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern. Regionale Unterschiede zeigen sich jedoch bei den tatsächlich gezahlten Durchschnittsgehältern: In Ostdeutschland liegen die Löhne häufig unter dem Westniveau, während in Ballungsräumen oft über Mindestlohn gezahlt wird. Auch Branchenmindestlöhne (z. B. in der Pflege oder am Bau) können regional variieren.