Ratgeber
Persönliche Assistenz Stundenlohn: Was du verdienst und wie du verhandelst
Der Stundenlohn in der persönlichen Assistenz ist nicht bundeseinheitlich geregelt; der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € (2026) bildet die Untergrenze.
Persönliche Assistenz Stundenlohn: Was du wissen musst
Du arbeitest in der persönlichen Assistenz oder überlegst, in dieses Feld einzusteigen? Dann fragst du dich sicher: Wie hoch ist der persönliche assistenz stundenlohn? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn es gibt keine einheitliche Vergütung. In diesem Artikel erfährst du, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten, wie du dein Netto berechnen kannst und worauf du bei Gehaltsverhandlungen achten solltest.
Was ist persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz ist eine Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Die Assistenzkräfte helfen bei alltäglichen Aufgaben wie Haushaltsführung, Freizeitgestaltung oder der persönlichen Lebensplanung. Wichtig: Der Bundestag stellt klar, dass es sich bei der persönlichen Assistenz nicht um einen anerkannten Beruf handelt. Das bedeutet, es gibt keine standardisierte Ausbildung und auch keinen branchenweiten Tarifvertrag, der den Stundenlohn festlegt.
Gesetzlicher Mindestlohn als Untergrenze
Auch wenn der Beruf nicht offiziell anerkannt ist, gilt selbstverständlich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Das BMAS Mindestlohn schreibt vor: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Dieser Betrag ist die absolute Untergrenze – weniger darf dir dein Arbeitgeber nicht zahlen. Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche) ergibt sich daraus ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro.
Allerdings: Viele Arbeitgeber in der persönlichen Assistenz zahlen freiwillig mehr, um qualifizierte und zuverlässige Kräfte zu gewinnen. Der tatsächliche persönliche assistenz stundenlohn kann also durchaus höher liegen – je nach Region, Aufgabenumfang und deiner Erfahrung.
Brutto vs. Netto: Was bleibt dir übrig?
Dein Bruttostundenlohn ist nur die eine Seite der Medaille. Um dein Netto zu berechnen, musst du die gesetzlichen Abzüge abziehen. Dazu gehören:
- Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Jahreseinkommen)
- Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen)
- Krankenversicherung (KV: 8,75 % deines Bruttos, plus kassenindividueller Zusatzbeitrag)
- Rentenversicherung (RV: 9,3 %)
- Arbeitslosenversicherung (AV: 1,3 %)
- Pflegeversicherung (PV: 2,4 % bei Kinderlosen, sonst geringer)
Ein Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 13,90 € und einer 40-Stunden-Woche (Brutto ~2.410 €/Monat) liegt das Netto in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) etwa zwischen 1.600 und 1.800 Euro. Der genaue Betrag hängt von deiner Krankenkasse, deinem Bundesland und weiteren Faktoren ab. Eine präzise Berechnung liefert dir unser Brutto-Netto-Rechner.
Verhandlungstipps für deinen Stundenlohn
Da es keine Tarifbindung gibt, bist du bei der Gehaltsverhandlung auf dich allein gestellt. Hier ein paar Tipps:
- Informiere dich über regionale Gehälter – Frage bei Kollegen oder in Online-Foren nach, was üblich ist.
- Argumentiere mit deiner Qualifikation – Hast du eine pflegerische Ausbildung oder Erfahrung? Das ist ein Plus.
- Berücksichtige die Arbeitsbedingungen – Nacht- oder Wochenendarbeit sollte extra vergütet werden.
- Nutze den Mindestlohn als Basis – Alles darunter ist illegal. Verhandle von 13,90 € aufwärts.
Denk daran: Auch wenn der persönliche assistenz stundenlohn nicht festgeschrieben ist, hast du Anspruch auf faire Bezahlung. Weitere Tipps findest du in unserem Ratgeber.
Fazit
Der persönliche assistenz stundenlohn ist nicht einheitlich geregelt, aber der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € (2026) gibt dir eine sichere Untergrenze. Da die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, fallen alle üblichen Abzüge an. Mit einer guten Vorbereitung und klaren Argumenten kannst du einen fairen Lohn aushandeln. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um dein Netto zu kalkulieren, und informiere dich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der persönliche Assistenz Stundenlohn?
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung für den Stundenlohn in der persönlichen Assistenz. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € (Stand 2026) gilt als absolute Untergrenze. Tatsächlich gezahlte Löhne können je nach Region, Arbeitgeber und Qualifikation der Assistenzkraft höher liegen. Da persönliche Assistenz kein anerkannter Ausbildungsberuf ist, orientieren sich viele Arbeitgeber an branchenüblichen Sätzen oder verhandeln individuell.
Ist die persönliche Assistenz sozialversicherungspflichtig?
Ja, die Beschäftigung in der persönlichen Assistenz ist in der Regel sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sowohl du als Arbeitnehmer als auch dein Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Der Bruttostundenlohn wird also um die gesetzlichen Abzüge gemindert. Eine Ausnahme besteht nur bei sehr geringfügigen Beschäftigungen (Minijob).
Kann ich als Arbeitgeber meiner Assistenzkraft den Lohn frei bestimmen?
Grundsätzlich ja, solange der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird. Da es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die persönliche Assistenz gibt, sind die Lohnverhandlungen zwischen dir und der Assistenzkraft frei. Allerdings solltest du marktübliche Sätze berücksichtigen, um gute Kräfte zu finden und zu halten. Zudem müssen alle arbeitsrechtlichen Pflichten wie Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingehalten werden.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der persönliche Assistenz Stundenlohn?
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung für den Stundenlohn in der persönlichen Assistenz. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € (Stand 2026) gilt als absolute Untergrenze. Tatsächlich gezahlte Löhne können je nach Region, Arbeitgeber und Qualifikation der Assistenzkraft höher liegen. Da persönliche Assistenz kein anerkannter Ausbildungsberuf ist, orientieren sich viele Arbeitgeber an branchenüblichen Sätzen oder verhandeln individuell.
Ist die persönliche Assistenz sozialversicherungspflichtig?
Ja, die Beschäftigung in der persönlichen Assistenz ist in der Regel sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sowohl du als Arbeitnehmer als auch dein Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Der Bruttostundenlohn wird also um die gesetzlichen Abzüge gemindert. Eine Ausnahme besteht nur bei sehr geringfügigen Beschäftigungen (Minijob).
Kann ich als Arbeitgeber meiner Assistenzkraft den Lohn frei bestimmen?
Grundsätzlich ja, solange der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird. Da es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die persönliche Assistenz gibt, sind die Lohnverhandlungen zwischen dir und der Assistenzkraft frei. Allerdings solltest du marktübliche Sätze berücksichtigen, um gute Kräfte zu finden und zu halten. Zudem müssen alle arbeitsrechtlichen Pflichten wie Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingehalten werden.