Ratgeber
Stundenlohn ausrechnen: So berechnest du Brutto und Netto mit Lohnsteuer & Sozialabgaben
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Bei 40 Wochenstunden ergibt das ein verstetigtes Monatsgehalt von rund 2.409 € brutto. Das Netto hängt von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.
Warum den Stundenlohn ausrechnen?
Ob für einen Nebenjob, einen Gehaltsvergleich oder die Prüfung des Mindestlohns – den Stundenlohn ausrechnen hilft dir, deinen Verdienst besser zu verstehen. Viele Arbeitsverträge geben ein Monatsgehalt an, aber der tatsächliche Wert deiner Arbeitszeit zeigt sich erst im Stundenlohn. Besonders wichtig wird das, wenn du wissen willst, ob dein Gehalt über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt oder wie viel dir nach Abzügen netto bleibt.
So rechnest du deinen Stundenlohn aus
Die Grundformel ist einfach: Bruttomonatsgehalt ÷ (wöchentliche Arbeitsstunden × 4,33) = Bruttostundenlohn. Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate).
Beispiel: Du verdienst 2.409 € brutto im Monat bei einer 40-Stunden-Woche. Dann rechnest du:
2.409 € ÷ (40 × 4,33) = 2.409 € ÷ 173,2 ≈ 13,90 €/h
Das ist genau der gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 gilt (BMAS). Du kannst auch den offiziellen Mindestlohn-Rechner des BMAS nutzen, der dir das verstetigte Monatsgehalt oder den Stundenlohn berechnet.
Möchtest du umgekehrt dein Monatsgehalt aus dem Stundenlohn berechnen, multiplizierst du: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33. So erhältst du dein verstetigtes Bruttomonatsgehalt.
Vom Bruttostundenlohn zum Nettostundenlohn
Dein Bruttostundenlohn ist nur die eine Hälfte der Wahrheit. Was wirklich auf deinem Konto landet, ist der Nettostundenlohn – also der Betrag nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben. Diese Abzüge sind gesetzlich vorgeschrieben und variieren je nach persönlicher Situation.
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
Die Lohnsteuer wird nach deiner Steuerklasse berechnet. Die meisten ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder fallen in Steuerklasse I. Der Grundfreibetrag liegt bei etwa 12.348 € pro Jahr – bis zu diesem Einkommen zahlst du keine Lohnsteuer. Liegt dein Jahreseinkommen darüber, wird progressiv besteuert. Der Solidaritätszuschlag fällt nur bei sehr hohen Einkommen an; für die meisten Arbeitnehmer entfällt er.
Sozialabgaben (KV, RV, AV, PV)
Neben der Lohnsteuer werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (in Prozent deines Bruttogehalts, bis zur Beitragsbemessungsgrenze):
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich etwa 1,7 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % für Kinderlose, sonst 2,0 %
Zusammen ergeben diese Beiträge rund 21,75 % deines Bruttogehalts (ohne Zusatzbeitrag). Hinzu kommt die Lohnsteuer. Dein Nettostundenlohn liegt daher oft zwischen 55 % und 70 % des Bruttostundenlohns – je nach Steuerklasse und Gehaltshöhe.
Beispielrechnung: Mindestlohn 2026
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Er arbeitet 40 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 € brutto.
- Bruttomonatsgehalt: 2.409 €
- Lohnsteuer: ca. 0 € (da unter Grundfreibetrag von 12.348 €/Jahr? Achtung: 2.409 € × 12 = 28.908 €, das liegt über dem Grundfreibetrag. Tatsächlich fällt Lohnsteuer an. Eine genaue Berechnung ist hier nicht möglich, aber grob geschätzt etwa 200–300 € Lohnsteuer pro Monat.)
- Solidaritätszuschlag: entfällt meist bei diesem Einkommen
- Sozialabgaben: ca. 21,75 % von 2.409 € ≈ 524 €
- Netto: etwa 1.600–1.700 € (je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag)
- Nettostundenlohn: rund 9,20–9,80 €
Dieses Beispiel zeigt, wie stark die Abzüge den Stundenlohn reduzieren. Für eine genaue Berechnung deines persönlichen Nettogehalts nutze am besten einen Brutto-Netto-Rechner.
Fazit
Den Stundenlohn ausrechnen ist der erste Schritt, um deinen Verdienst realistisch einzuschätzen. Ob du den Mindestlohn prüfst, ein Jobangebot vergleichst oder deine Steuerklasse optimieren willst – mit der richtigen Formel und dem Wissen um Lohnsteuer und Sozialabgaben behältst du den Durchblick. Weitere hilfreiche Informationen findest du in unserem Ratgeber rund um Gehalt und Abzüge.
Denk daran: Dein Bruttostundenlohn ist nicht das, was du am Ende bekommst. Erst wenn du Lohnsteuer und Sozialabgaben abziehst, weißt du, wie viel dir wirklich pro Stunde bleibt.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie rechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt aus?
Teile dein Bruttomonatsgehalt durch die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit. Die Formel lautet: Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (wöchentliche Arbeitsstunden × 4,33). Beispiel: Bei 2.409 € brutto und 40 Stunden pro Woche ergibt sich 2.409 ÷ (40 × 4,33) ≈ 13,90 €/h. Du kannst auch den offiziellen Mindestlohn-Rechner des BMAS nutzen.
Welche Abzüge fallen vom Bruttostundenlohn an?
Vom Bruttostundenlohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe), Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) sowie Sozialabgaben abgezogen: Krankenversicherung (ca. 8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % für Kinderlose, sonst geringer). Der verbleibende Betrag ist dein Nettostundenlohn.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettostundenlohn?
Der Bruttostundenlohn ist der Betrag, den dein Arbeitgeber dir pro Stunde zahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Der Nettostundenlohn ist das, was tatsächlich auf deinem Konto ankommt. Die Differenz besteht aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen. Je nach Steuerklasse und Gehaltshöhe kann der Nettostundenlohn deutlich niedriger sein.