Ratgeber
Stundenlohn berechnen: Formel, Beispiele und was du zum Netto wissen musst
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde – das entspricht bei 40 Wochenstunden rund 2.410 Euro brutto im Monat.
Stundenlohn berechnen: Die Formel einfach erklärt
Ob du eine Gehaltsverhandlung führst, einen Nebenjob annimmst oder einfach wissen willst, was deine Arbeit wirklich wert ist – die Formel zur Berechnung des Stundenlohns ist ein unverzichtbares Werkzeug. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du aus deinem Monatsgehalt den Bruttostundenlohn ermittelst, was der gesetzliche Mindestlohn für dich bedeutet und wie du vom Brutto zum Netto kommst.
Die Grundformel: Vom Monatsgehalt zum Stundenlohn
Die Standardformel, um deinen Stundenlohn zu berechnen, lautet:
Stundenlohn (brutto) = Monatsgehalt (brutto) ÷ (Wochenarbeitszeit × 4,33)
Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate). Wenn du also beispielsweise 3.500 Euro brutto verdienst und 40 Stunden pro Woche arbeitest, rechnest du:
3.500 € ÷ (40 × 4,33) = 3.500 € ÷ 173,2 ≈ 20,20 € pro Stunde
Alternativ kannst du auch die Formel Stundenlohn = (Monatsgehalt × 3) ÷ (Wochenarbeitszeit × 13) verwenden – das Ergebnis ist identisch.
Umgekehrt: Vom Stundenlohn zum Monatsgehalt
Manchmal kennst du deinen Stundenlohn und möchtest wissen, wie viel du im Monat brutto verdienst. Dann lautet die Formel:
Monatsgehalt (brutto) = Stundenlohn × Wochenarbeitszeit × 4,33
Ein Beispiel: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde (BMAS). Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich:
13,90 € × 40 × 4,33 ≈ 2.409 € brutto pro Monat
Das deckt sich mit dem Wert, den der offizielle BMAS-Mindestlohnrechner ausgibt. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde – dann wären es rund 2.530 Euro brutto monatlich.
Was sagt der Durchschnitt? Einordnung deines Stundenlohns
Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten im April 2025 bei etwa 4.784 Euro. Umgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche ergibt das einen Stundenlohn von rund 28,19 Euro. Zum Vergleich: In unserem Gehaltsdaten-Bereich findest du typische Gehälter für verschiedene Berufe – zum Beispiel Softwareentwickler (ca. 5.500 €/Monat ≈ 31,75 €/h) oder Verkäufer (ca. 2.800 €/Monat ≈ 16,16 €/h).
Vom Bruttostundenlohn zum Nettostundenlohn
Dein Bruttostundenlohn ist nur die eine Seite der Medaille. Was am Ende auf deinem Konto landet, hängt von Steuern und Sozialabgaben ab. Um deinen Nettostundenlohn zu berechnen, gehst du so vor:
- Ermittle dein Nettomonatsgehalt – am einfachsten mit einem Brutto-Netto-Rechner.
- Teile das Netto durch (Wochenarbeitszeit × 4,33).
Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, mit einem Bruttogehalt von 3.800 Euro (Krankenpfleger) und 40 Stunden pro Woche. Nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherung (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 2,4 %) bleibt ein Netto von etwa 2.450 Euro. Das ergibt einen Nettostundenlohn von rund 14,14 Euro – deutlich weniger als die 21,93 Euro brutto.
Wichtig: Die tatsächlichen Abzüge variieren je nach Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen, Krankenkasse und Bundesland. Unser Ratgeber hilft dir, die Abzüge besser zu verstehen.
Besonderheiten beim Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber, Saisonkräfte und ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten. Ausnahmen sind unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung. Bei Praktika kommt es darauf an: Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika (bis drei Monate) sind ausgenommen, freiwillige Praktika danach müssen mit mindestens 13,90 Euro vergütet werden.
Die Anpassung des Mindestlohns erfolgt durch die unabhängige Mindestlohnkommission, die sich an der Tarifentwicklung und am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientiert. Mehr dazu erfährst du auf der Seite der Mindestlohnkommission.
Fazit
Die Formel zur Berechnung des Stundenlohns ist einfach, aber ihre Anwendung hilft dir, Gehaltsangebote besser einzuschätzen und deinen eigenen Wert zu kennen. Denk immer daran: Der Bruttostundenlohn ist nur die halbe Wahrheit – erst der Blick aufs Netto zeigt, was wirklich in deiner Tasche landet. Nutze unseren BruttoNettoCheck für eine genaue Berechnung deiner persönlichen Abzüge.
Wenn du mehr über Gehaltsstrukturen in Deutschland erfahren möchtest, schau in unsere Themen-Rubrik. Dort findest du aktuelle Daten und Vergleiche für zahlreiche Berufsgruppen.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie lautet die Formel, um den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt zu berechnen?
Die Grundformel lautet: Stundenlohn = (Monatsgehalt × 3) / (Wochenarbeitszeit × 13). Oder einfacher: Monatsgehalt ÷ (Wochenarbeitszeit × 4,33). Dabei wird die durchschnittliche Anzahl der Wochen pro Monat (4,33) verwendet. Beispiel: Bei 3.000 Euro brutto und 40 Stunden pro Woche ergibt sich 3.000 ÷ (40 × 4,33) ≈ 17,32 Euro pro Stunde.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettostundenlohn?
Der Bruttostundenlohn ist der Betrag, den der Arbeitgeber pro Stunde zahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Der Nettostundenlohn ist das, was nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung auf deinem Konto ankommt. Um den Nettostundenlohn zu berechnen, musst du zuerst dein Nettomonatsgehalt ermitteln (z. B. mit einem Brutto-Netto-Rechner) und dann durch die geleisteten Stunden teilen.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber und Praktikanten?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und die meisten Praktikanten. Ausnahmen gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten sowie für Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium. Freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten sind ebenfalls ausgenommen.