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Ratgeber

Wann wird der Mindestlohn wieder erhöht? Die häufigsten Irrtümer zu Brutto und Netto

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde, doch das Netto hängt stark von Steuerklasse, Kindern und Krankenkasse ab.

Die häufigsten Mythen zu Brutto und Netto – und was wirklich stimmt

Wenn es um dein Gehalt geht, kursieren viele Halbwahrheiten. „Brutto ist nicht gleich Netto“ – das weißt du sicher. Aber wie viel bleibt wirklich übrig? Und wann wird der Mindestlohn wieder erhöht? In diesem Artikel räumen wir mit den größten Irrtümern auf und geben dir klare Fakten.

Mythos 1: Vom Brutto gehen pauschal 40 % ab

Viele denken, dass sie einfach 40 % vom Brutto abziehen können, um aufs Netto zu kommen. Das stimmt so nicht. Die Abzüge setzen sich aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen zusammen – und die hängen von deiner persönlichen Situation ab.

  • Lohnsteuer richtet sich nach Steuerklasse, Höhe des Einkommens und Freibeträgen.
  • Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch bei hohen Einkommen fällig.
  • Sozialversicherung (KV, RV, AV, PV) beträgt 2026 als Arbeitnehmeranteil rund 21,75 % (bei kinderloser PV).

Ein Beispiel: Bei 3.800 € brutto (Krankenpfleger) und Steuerklasse I bleiben etwa 2.500 € netto – das sind rund 34 % Abzüge. Bei 5.500 € brutto (Softwareentwickler) können es schon 38–40 % sein. Also: Keine pauschale Faustregel!

Mythos 2: Mit Mindestlohn kann man gut leben

Der gesetzliche Mindestlohn liegt ab 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 2.410 € brutto im Monat. Netto bleiben dir in Steuerklasse I etwa 1.650–1.750 €. Davon Miete, Versicherungen, Lebensmittel und Co. zu bezahlen, ist in vielen Städten eine echte Herausforderung.

Wann wird der Mindestlohn wieder erhöht? Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2026. Die nächste Erhöhung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2027 oder 2028 kommen – die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre. Eine konkrete Entscheidung gibt es noch nicht. Das BMAS veröffentlicht die Vorschläge rechtzeitig.

Übrigens: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Vollzeit liegt bei rund 4.784 € – fast doppelt so hoch wie der Mindestlohn. Wer also dauerhaft auf Mindestlohnniveau arbeitet, hat oft finanzielle Engpässe.

Mythos 3: Steuerklasse I ist immer die beste

Für Singles und Ledige ist Steuerklasse I die richtige Wahl. Aber bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sieht es anders aus. Die Steuerklassen III und V können die monatliche Lohnsteuer deutlich senken, wenn ein Partner viel mehr verdient. Allerdings gleicht sich das am Jahresende über die Steuererklärung aus.

Auch die Anzahl der Kinder spielt eine Rolle: Kinderfreibeträge und Kindergeld mindern die Steuerlast. Wer in Steuerklasse II (Alleinerziehende) ist, profitiert vom Entlastungsbetrag.

Tipp: Nutze den Brutto-Netto-Rechner auf unserer Seite, um für deine persönliche Kombination aus Steuerklasse, Kindern und Krankenkasse das genaue Netto zu berechnen.

Mythos 4: Sozialabgaben sind immer gleich

Die Beitragssätze zur Sozialversicherung werden jährlich angepasst. 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile:

  • Krankenversicherung: 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: 2,4 % (kinderlos), 1,7 % (mit Kindern)

Zusätzlich kommt die Kirchensteuer hinzu, wenn du Kirchenmitglied bist (8 oder 9 % der Lohnsteuer). All das beeinflusst dein Netto.

Mythos 5: Mehr Brutto bedeutet automatisch viel mehr Netto

Grundsätzlich ja – aber der Grenzsteuersatz steigt mit dem Einkommen. Ab einem bestimmten Punkt (z. B. über 66.000 € zu versteuerndes Einkommen) zahlst du den Spitzensteuersatz von 42 %. Dann bleibt von jedem zusätzlichen Euro brutto nur noch etwa die Hälfte netto übrig. Trotzdem lohnt sich mehr Gehalt fast immer, weil die Abzüge nicht 100 % erreichen.

Fazit: Klarheit statt Mythen

Dein Nettogehalt hängt von vielen Faktoren ab: Steuerklasse, Kinder, Krankenkasse, Kirchensteuer, Bundesland und natürlich deinem Brutto. Pauschale Aussagen wie „40 % Abzüge“ oder „Mindestlohn reicht“ sind oft falsch oder irreführend.

Wann wird der Mindestlohn wieder erhöht? Die nächste Anpassung kommt frühestens 2027 – aber du solltest dich nicht allein auf den Mindestlohn verlassen. Wer mehr verdient, hat mehr Spielraum. Informiere dich regelmäßig auf BruttoNettoCheck und im Ratgeber über aktuelle Entwicklungen.

FAQs

1. Wann wird der Mindestlohn wieder erhöht? Die letzte Erhöhung auf 13,90 €/h trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Mindestlohnkommission wird voraussichtlich 2026 oder 2027 einen neuen Vorschlag machen. Eine konkrete Erhöhung für 2027 oder 2028 ist noch nicht beschlossen.

2. Wie viel Netto bleibt von 3.800 € brutto (Krankenpfleger)? Bei Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich krankenversichert (durchschnittlicher Zusatzbeitrag) bleiben etwa 2.450–2.550 € netto übrig. Mit Kindern oder anderer Steuerklasse kann der Betrag höher oder niedriger ausfallen. Nutze den Brutto-Netto-Rechner für deine persönliche Situation.

3. Welche Steuerklasse ist die beste? Für Alleinstehende ist Steuerklasse I die richtige. Bei Verheirateten hängt es vom Einkommensverhältnis ab: Oft ist die Kombination III/V günstiger, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Die Steuerklasse beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die Jahressteuer. Mehr dazu im Ratgeber.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wann wird der Mindestlohn wieder erhöht?

Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Die nächste Anpassung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2027 oder 2028 stattfinden, sobald die Mindestlohnkommission ihren Vorschlag vorlegt. Der genaue Zeitpunkt und die Höhe sind noch offen – das BMAS informiert rechtzeitig.

Wie viel Netto bleibt von 3.800 € brutto (Krankenpfleger)?

Bei Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich krankenversichert (durchschnittlicher Zusatzbeitrag) bleiben etwa 2.450–2.550 € netto übrig. Mit Kindern oder anderer Steuerklasse kann der Betrag höher oder niedriger ausfallen. Nutze den [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für deine persönliche Situation.

Welche Steuerklasse ist die beste?

Für Alleinstehende ist Steuerklasse I die richtige. Bei Verheirateten hängt es vom Einkommensverhältnis ab: Oft ist die Kombination III/V günstiger, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Die Steuerklasse beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die Jahressteuer. Mehr dazu im [Ratgeber](/blog).

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