Ratgeber
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn? Und wie wird daraus dein Nettogehalt berechnet?
Der aktuelle Mindestlohn beträgt ab 2026 13,90 € pro Stunde, was bei 40 Stunden pro Woche rund 2.410 € brutto im Monat ergibt – wie viel netto davon übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und weiteren Faktoren ab.
Von Brutto zu Netto: So funktioniert die Gehaltsabrechnung
Du bekommst deinen Arbeitsvertrag, siehst eine Zahl – das Bruttogehalt. Doch was am Ende auf deinem Konto landet, ist oft deutlich weniger. Kein Grund zur Sorge: Der Weg vom Brutto zum Netto ist klar geregelt. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die Abzüge berechnet werden, und beantworten die Frage: Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn? Denn selbst bei Mindestlohn lohnt sich der Blick auf die Abzüge.
Was ist Brutto, was ist Netto?
Das Bruttogehalt ist der Betrag, den dein Arbeitgeber dir vor Abzügen zahlt. Das Nettogehalt ist das, was nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Die Differenz sind die sogenannten Abzüge, die du als Arbeitnehmer tragen musst.
Die wichtigsten Abzüge im Überblick
- Lohnsteuer – richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen und deiner Steuerklasse. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Erst ab diesem Betrag fällt Lohnsteuer an.
- Solidaritätszuschlag – wird nur noch von Spitzenverdienern erhoben; die meisten Arbeitnehmer zahlen ihn nicht mehr.
- Krankenversicherung (KV) – Arbeitnehmeranteil: 8,75 % (zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,5 %).
- Rentenversicherung (RV) – 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung (AV) – 1,3 %.
- Pflegeversicherung (PV) – 2,4 % für Kinderlose, sonst 1,8 %.
Diese Prozentsätze gelten für das Bruttogehalt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Liegt dein Gehalt darüber, wird nur bis zur Grenze berechnet.
Beispielrechnung: Mindestlohn 2026
Nehmen wir an, du arbeitest Vollzeit (40 Stunden pro Woche) zum aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Dein Bruttomonatsgehalt beträgt dann rund 2.410 Euro. Wie viel bleibt netto?
- Lohnsteuer: Bei Steuerklasse I und diesem Einkommen fällt nur eine geringe Lohnsteuer an, da du knapp über dem Grundfreibetrag liegst. Grob geschätzt etwa 80–120 Euro.
- Solidaritätszuschlag: entfällt.
- KV: 8,75 % von 2.410 € = 210,88 € (zzgl. Zusatzbeitrag, ca. 36 €).
- RV: 9,3 % = 224,13 €.
- AV: 1,3 % = 31,33 €.
- PV: 2,4 % = 57,84 €.
Summe der Abzüge: ca. 600–650 Euro. Dein Netto liegt also bei etwa 1.760 bis 1.810 Euro. Das ist eine grobe Schätzung – für deine genauen Werte nutze den Brutto-Netto-Rechner.
Beispiel: Durchschnittsgehalt (Vollzeit)
Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Deutschland liegt bei rund 4.784 Euro (Stand April 2025). Bei Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert, ergibt sich ein Netto von etwa 2.900 bis 3.100 Euro. Die Abzüge sind hier höher, weil die Lohnsteuer progressiv steigt.
Warum ist das Netto so unterschiedlich?
Dein Nettogehalt hängt von vielen Faktoren ab:
- Steuerklasse (I bis VI)
- Kinderfreibeträge (Kinder mindern die Steuerlast)
- Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland)
- Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert)
- Bundesland (z. B. unterschiedliche Hebesätze bei der Kirchensteuer)
- Beitragsbemessungsgrenzen (für KV, RV, AV, PV)
Deshalb lohnt es sich, deine persönliche Situation in einem Rechner zu prüfen. Unser Ratgeber erklärt die Details zu jeder Steuerklasse.
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn? – Die Antwort für 2026
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn? Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Das sind 0,08 Euro mehr als die 2025 geltenden 12,82 Euro. Die Erhöhung basiert auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission und wurde vom BMAS umgesetzt. Für Vollzeitbeschäftigte (40 Stunden) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro.
Tipps für deine Gehaltsabrechnung
- Prüfe regelmäßig, ob dein Bruttogehalt dem aktuellen Mindestlohn entspricht, falls du im Niedriglohnsektor arbeitest.
- Bei Gehaltsverhandlungen hilft der Vergleich mit Durchschnittsgehältern – z. B. verdient ein Softwareentwickler im Schnitt 5.500 € brutto, eine Verkäuferin 2.800 €.
- Nutze den Brutto-Netto-Rechner für eine realistische Netto-Prognose, bevor du einen Job annimmst.
Fazit
Der Weg vom Brutto zum Netto ist kein Geheimnis: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben werden nach festen Regeln abgezogen. Mit dem Wissen um die aktuellen Sätze und den aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro kannst du deine Abrechnung besser verstehen. Denk daran: Jeder Fall ist individuell – für eine genaue Berechnung empfehlen wir dir unseren Brutto-Netto-Rechner oder die Lohnsteuerhilfe.
Hinweis: Die genannten Werte sind Schätzungen und ersetzen keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (28.922 Euro im Jahr). 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro pro Stunde.
Wie berechne ich vom Brutto mein Netto?
Vom Bruttogehalt werden zuerst die Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Einkommen) sowie der Solidaritätszuschlag abgezogen. Danach folgen die Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (ca. 8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Die Summe aller Abzüge ergibt das Nettogehalt. Ein genaues Ergebnis liefert der Brutto-Netto-Rechner.
Welche Steuerklasse ist für mich am günstigsten?
Die Steuerklasse hängt von deiner persönlichen Situation ab. Steuerklasse I gilt für Ledige ohne Kinder, Steuerklasse III für Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen des einen Partners, Steuerklasse IV für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Steuerklasse II ist für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer und damit dein Netto. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.