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Ratgeber

Wie viel Tage später darf der Lohn zu spät kommen? – Fristen und Folgen

Die Höhe deines Nettogehalts hängt von Steuerklasse und Sozialabgaben ab – bei verspäteter Zahlung kannst du Verzugszinsen und Schadensersatz fordern.

Wie viel Tage später darf der Lohn zu spät kommen? – Fristen, Rechte und Folgen

Du hast gearbeitet, aber das Gehalt ist noch nicht auf dem Konto? Kein schönes Gefühl. Viele Beschäftigte fragen sich: Wie viel Tage später darf der Lohn zu spät kommen? Die Antwort hängt von deinem Arbeitsvertrag, dem Mindestlohngesetz und den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Fristen gelten, wann dein Arbeitgeber in Verzug gerät und welche Rechte du hast – von Verzugszinsen bis zur Arbeitsverweigerung.

Gesetzliche Grundlage: Wann ist der Lohn fällig?

Grundsätzlich gilt: Dein Lohn ist am Ende der Abrechnungsperiode fällig. Bei einem Monatsgehalt also am letzten Tag des Monats, bei einem Wochenlohn am Ende der Woche. Das ist die Regel aus § 614 BGB: Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Allerdings kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart sein – zum Beispiel die Zahlung am 15. des Folgemonats.

Eine besondere Regelung gibt es für den gesetzlichen Mindestlohn. Nach § 2 MiLoG muss der Arbeitgeber den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit geleistet wurde. Wenn also im Januar gearbeitet wurde, muss die Zahlung spätestens am letzten Bankarbeitstag im Februar erfolgen. Das ist die äußerste Grenze – bei einer früheren vertraglichen Fälligkeit gilt diese.

Für Überstunden, die auf einem schriftlichen Arbeitszeitkonto erfasst sind, gilt eine verlängerte Frist: Sie müssen innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch Freizeit oder Zahlung ausgeglichen werden. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen alle nicht ausgeglichenen Stunden spätestens im folgenden Kalendermonat vergütet werden.

Was bedeutet das für die Frage „Wie viel Tage später darf der Lohn zu spät kommen?“

Die kurze Antwort: Ohne vertragliche Vereinbarung darf der Lohn gar nicht zu spät kommen – er ist am Ende des Abrechnungszeitraums fällig. Jeder Tag danach ist ein Verzugstag. Bei Mindestlohnempfängern gibt es eine gesetzliche Höchstfrist von etwa einem Monat (bis zum letzten Bankarbeitstag des Folgemonats). Wenn dein Arbeitsvertrag eine spätere Zahlung vorsieht (z. B. „Das Gehalt wird am 15. des Folgemonats überwiesen“), dann ist dieser Termin maßgeblich. Solange der Arbeitgeber sich daran hält, ist der Lohn pünktlich.

Die Arbeitskammer des Saarlandes bestätigt: „Grundsätzlich ist der Lohn am Ende der Abrechnungsperiode fällig. Bei einem Monatslohn also am Monatsende, bei einem Wochenlohn am Ende der Woche. Hiervon kann allerdings im Arbeitsvertrag oder auch im Tarifvertrag abgewichen werden.“

Welche Folgen hat eine verspätete Lohnzahlung?

Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten oder gesetzlichen Fälligkeitstermin überschreitet, gerät er automatisch in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt kannst du:

  • Verzugszinsen verlangen: 5 Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz (§ 288 BGB).
  • Schadensersatz fordern, wenn dir durch die Verspätung höhere Kosten entstanden sind (z. B. Dispozinsen, Mahngebühren).
  • Bei einem erheblichen Rückstand (in der Regel zwei Monatsgehälter) die Arbeit verweigern, nachdem du dem Arbeitgeber eine Zahlungsfrist gesetzt hast.
  • Im Extremfall fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber trotz Abmahnung nicht zahlt.

Wichtig: Die Zeit der Arbeitsverweigerung muss der Arbeitgeber bezahlen, da er den Ausfall selbst verschuldet hat.

Lohnwucher: Wenn der Lohn dauerhaft zu niedrig ist

Ein Sonderfall ist der Lohnwucher. Wenn deine Vergütung mehr als 30 % unter dem üblichen Lohn für vergleichbare Tätigkeiten liegt, kann die Lohnvereinbarung sittenwidrig sein. Dann hast du Anspruch auf die übliche Vergütung. Die Arbeitskammer nennt als Beispiel: „Von einer sittenwidrigen Vergütungshöhe wird regelmäßig dann ausgegangen, wenn mehr als 30 Prozent weniger als der übliche Lohn gezahlt wird.“

Wie wirkt sich verspätete Zahlung auf dein Netto aus?

Dein Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) übrig bleibt. Die Höhe hängt von deiner Steuerklasse, deinen Kindern, deiner Krankenkasse und deinem Bundesland ab. Wenn der Lohn zu spät kommt, ändert sich an der Berechnung des Netto nichts – du bekommst denselben Nettobetrag, nur später. Allerdings kannst du für die Zeit der Verspätung Verzugszinsen auf den Nettobetrag fordern.

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du schnell ermitteln, wie viel von deinem Bruttogehalt netto übrig bleibt. Im Ratgeber findest du weitere Artikel zu Lohnabrechnung und Steuerklassen.

Zusammenfassung: Deine Rechte bei verspätetem Lohn

  • Fälligkeit: Ohne Vereinbarung am Ende des Abrechnungszeitraums; bei Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats.
  • Verzug: Ab dem ersten Tag nach Fälligkeit – keine „Karenztage“.
  • Zinsen: 5 % über Basiszinssatz ab Verzug.
  • Arbeitsverweigerung: Möglich ab etwa zwei Monaten Rückstand nach Androhung.
  • Kündigung: Fristlos bei erheblichem Verzug.

Wenn du unsicher bist, ob dein Lohn pünktlich gezahlt wurde, prüfe deine Entgeltbescheinigung. Sie muss gemäß § 1 Entgeltbescheinigungsverordnung alle Bezüge, Abzüge und den Auszahlungsbetrag einzeln ausweisen. So behältst du den Überblick.

Hast du weitere Fragen zu deinem Gehalt? Schau in unsere Themenseite oder kontaktiere uns über Über uns.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Lohn zu spät zahlt?

Sobald der vereinbarte oder gesetzliche Fälligkeitstermin überschritten ist, befindet sich der Arbeitgeber im Zahlungsverzug. Du hast dann Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Zusätzlich kannst du Schadensersatz für nachweisbare Schäden wie Dispozinsen oder Rücklastschriftgebühren verlangen. Bei einem erheblichen Rückstand (meist zwei Monate) darfst du nach vorheriger Androhung die Arbeit verweigern oder fristlos kündigen.

Kann ich bei verspäteter Lohnzahlung die Arbeit verweigern?

Ja, aber erst bei einem erheblichen Zahlungsverzug. Die Arbeitskammer des Saarlandes nennt als Richtwert: Wenn du zwei Monate lang gearbeitet hast, ohne Bezahlung zu erhalten, und du dem Arbeitgeber zuvor eine Frist zur Zahlung gesetzt hast, kannst du die Arbeit einstellen, bis die ausstehende Summe beglichen ist. Wichtig: Die Zeit der Arbeitsverweigerung muss der Arbeitgeber trotzdem vergüten, da er den Ausfall selbst verursacht hat.

Gibt es eine gesetzliche Frist, wie viele Tage der Lohn zu spät kommen darf?

Für den Mindestlohn legt § 2 MiLoG fest: Der Lohn muss spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats gezahlt werden, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt. Das sind maximal etwa 30–31 Tage nach Monatsende. Für andere Löhne gilt: Ohne vertragliche Regelung ist der Lohn am Ende des Abrechnungszeitraums fällig (z. B. am Monatsletzten). Eine spätere Zahlung ist nur wirksam, wenn sie im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde. Eine allgemeine „Schonfrist“ gibt es nicht – jeder Tag nach Fälligkeit ist ein Verzugstag.

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