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Ratgeber

Wo liegt der Mindestlohn in Deutschland? Mythen und Fakten zu Brutto und Netto

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde, was bei 40 Stunden/Woche etwa 2.410 Euro brutto im Monat entspricht – das Netto hängt von Steuerklasse und Abzügen ab.

Wo liegt der Mindestlohn in Deutschland? Die wichtigsten Fakten

Viele Beschäftigte und Jobsuchende fragen sich: Wo liegt der Mindestlohn in Deutschland? Die Antwort ist klar: Der gesetzliche Mindestlohn wird von der Bundesregierung festgelegt und beträgt ab dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das sind bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche etwa 2.410 Euro brutto im Monat (28.922 Euro im Jahr). Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro pro Stunde.

Doch rund um den Mindestlohn ranken sich viele Mythen und Missverständnisse. Besonders häufig wird verwechselt, was brutto und netto bedeutet. In diesem Artikel räumen wir mit den größten Irrtümern auf und zeigen dir, was wirklich von deinem Mindestlohn übrig bleibt.

Mythos 1: Der Mindestlohn ist der Auszahlungsbetrag

Das ist der häufigste Fehler. Der Mindestlohn ist immer ein Bruttolohn. Das bedeutet: Dein Arbeitgeber zahlt dir diesen Betrag vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Erst nachdem Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (falls fällig), Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen wurden, erhältst du den Nettolohn auf dein Konto.

Wie viel netto bleibt? Das hängt von deiner persönlichen Situation ab. Ein lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, zahlt bei 2.410 Euro brutto etwa:

  • Lohnsteuer: ca. 150–200 € (abhängig vom Grundfreibetrag)
  • Solidaritätszuschlag: meist 0 € (da unter Freigrenze)
  • Krankenversicherung (8,75 %): ca. 211 €
  • Rentenversicherung (9,3 %): ca. 224 €
  • Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 31 €
  • Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen): ca. 58 €

Insgesamt landest du bei etwa 1.700–1.800 Euro netto im Monat. Das ist deutlich weniger als die 2.410 Euro brutto. Wer Kinder hat oder in einer anderen Steuerklasse ist, kann etwas mehr netto behalten.

Mythos 2: Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitsverhältnisse

Grundsätzlich ja – aber es gibt Ausnahmen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte. Nicht anspruchsberechtigt sind:

  • Auszubildende (sie erhalten eine Ausbildungsvergütung)
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung
  • Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolvieren (freiwillige Praktika ab drei Monaten haben Anspruch)
  • Ehrenamtliche und Selbstständige

Auch wenn du in einem Minijob arbeitest, hast du Anspruch auf den Mindestlohn. Dein Arbeitgeber muss dir also mindestens 13,90 Euro pro Stunde zahlen. Bei einem 520-Euro-Minijob (2026: 556 Euro) darfst du daher nur maximal 40 Stunden pro Monat arbeiten, sonst wird die Grenze überschritten.

Mythos 3: Vom Mindestlohn bleibt fast alles netto

Viele denken, dass bei einem niedrigen Bruttolohn kaum Abzüge anfallen. Das stimmt nur bedingt. Zwar zahlst du bei 2.410 Euro brutto nur wenig Lohnsteuer (oft unter 200 Euro), aber die Sozialabgaben schlagen ordentlich zu Buche. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 2026 insgesamt rund 21,75 % (KV 8,75 % + RV 9,3 % + AV 1,3 % + PV 2,4 %). Das sind bei 2.410 Euro brutto etwa 524 Euro. Hinzu kommt die Lohnsteuer. Unterm Strich bleiben also etwa 70–75 % des Bruttos übrig.

Zum Vergleich: Ein Durchschnittsverdiener mit 4.784 Euro brutto zahlt prozentual mehr Lohnsteuer, aber die Sozialabgaben sind gedeckelt (Beitragsbemessungsgrenzen). Dadurch kann der Nettolohnanteil bei höheren Gehältern prozentual sogar etwas höher ausfallen.

Wie berechnest du dein Netto aus dem Mindestlohn?

Am einfachsten geht das mit einem Brutto-Netto-Rechner. Auf BruttoNettoCheck kannst du deine persönlichen Daten eingeben (Steuerklasse, Kinder, Krankenkasse, Bundesland) und erhältst eine genaue Schätzung. Denk daran: Der Rechner liefert nur eine Orientierung, keine verbindliche Steuerberatung.

Wenn du mehr über Gehaltsstrukturen in Deutschland erfahren möchtest, schau in unseren Ratgeber – dort findest du Artikel zu Durchschnittsgehältern, Steuerklassen und Sozialabgaben.

Fazit: Wo liegt der Mindestlohn in Deutschland – und was bedeutet das für dich?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ist ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer, aber du solltest immer im Hinterkopf behalten: Brutto ist nicht Netto. Von den 2.410 Euro brutto bleiben dir als Ledigem ohne Kinder etwa 1.700–1.800 Euro netto. Mit Kindern oder in einer anderen Steuerklasse kann es etwas mehr sein.

Wenn du wissen willst, wie viel dir genau bleibt, nutze den Brutto-Netto-Rechner und gib deine persönlichen Daten ein. So vermeidest du böse Überraschungen am Monatsende.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn

Frage: Ist der Mindestlohn der Betrag, den ich netto auf dem Konto habe? Antwort: Nein, der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert. Von diesem Betrag werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von deiner Steuerklasse, deinen Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Faktoren ab. Ein alleinstehender Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder kann bei 2.410 € brutto mit etwa 1.700–1.800 € netto rechnen.

Frage: Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer in Deutschland? Antwort: Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es unter anderem für Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung sowie für Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen. Auch Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn.

Frage: Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und wo liegt er in Deutschland im Vergleich zu anderen Löhnen? Antwort: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche rund 2.410 Euro brutto im Monat. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Vollzeit liegt bei etwa 4.784 Euro – der Mindestlohn liegt also deutlich darunter. Dennoch sichert er ein Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Ist der Mindestlohn der Betrag, den ich netto auf dem Konto habe?

Nein, der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert. Von diesem Betrag werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von deiner Steuerklasse, deinen Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Faktoren ab. Ein alleinstehender Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder kann bei 2.410 € brutto mit etwa 1.700–1.800 € netto rechnen.

Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer in Deutschland?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es unter anderem für Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung sowie für Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen. Auch Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und wo liegt er in Deutschland im Vergleich zu anderen Löhnen?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche rund 2.410 Euro brutto im Monat. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Vollzeit liegt bei etwa 4.784 Euro – der Mindestlohn liegt also deutlich darunter. Dennoch sichert er ein Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags.

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