Ratgeber
Gartenarbeit Stundenlohn: Was bleibt netto übrig?
Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gilt auch für einfache Gartenarbeit; je nach Qualifikation und Tarif sind bis zu 17,79 € möglich.
Gartenarbeit Stundenlohn: Was du verdienen kannst und was netto bleibt
Ob im Gartenbau, bei der Landschaftspflege oder als Aushilfe – der gartenarbeit stundenlohn variiert je nach Qualifikation, Region und Tarifbindung. In diesem Artikel erfährst du, welche gesetzlichen und tariflichen Mindestlöhne gelten, wie du dein Brutto- und Nettogehalt berechnest und welche Abzüge auf dich zukommen.
Gesetzlicher Mindestlohn und tarifliche Regelungen
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde (BMAS). Dieser gilt grundsätzlich auch für einfache Gartenarbeiten – etwa das Rasenmähen, Laubharken oder Unkrautjäten. Arbeitgeber dürfen diesen Wert nicht unterschreiten.
Für den Garten- und Landschaftsbau sowie die Landwirtschaft gibt es jedoch oft tarifliche Vereinbarungen, die höhere Löhne vorsehen. Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein veröffentlicht jährlich eine Verdienst- und Kostenaufstellung für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft. Demnach liegt der gartenarbeit stundenlohn für ungelernte Kräfte bei 13,90 €, für Landarbeiter mit Fachkenntnissen bei 14,02 €, für landwirtschaftliche Facharbeiter bei 15,64 € und für Meister/Handwerker bei 17,79 € (Stand Januar 2026).
Beachte: Diese Werte stammen aus einem konkreten Tarifvertrag und können regional abweichen. In anderen Bundesländern oder bei nicht tarifgebundenen Betrieben gilt oft nur der gesetzliche Mindestlohn. Eine offizielle Statistik zum Durchschnittsstundenlohn speziell für „Gartenarbeit“ gibt es nicht – die genannten Zahlen sind die besten verfügbaren Anhaltspunkte.
Brutto, Netto und Abzüge verstehen
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den der Arbeitgeber dir vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben zahlt. Das Nettogehalt ist das, was auf deinem Konto ankommt. Die Differenz setzt sich zusammen aus:
- Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens)
- Solidaritätszuschlag (seit 2021 nur noch bei hohen Einkommen)
- Krankenversicherung (KV: 8,75 % des Bruttos, plus kassenindividueller Zusatzbeitrag)
- Rentenversicherung (RV: 9,3 %)
- Arbeitslosenversicherung (AV: 1,3 %)
- Pflegeversicherung (PV: 2,4 % für Kinderlose, sonst 1,8 %)
- Kirchensteuer (falls du kirchensteuerpflichtig bist)
Die Summe der Sozialabgaben beträgt für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder etwa 21,75 % des Bruttos (On-site Referenz-DB).
Beispielrechnungen für den gartenarbeit stundenlohn
Gehen wir von einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche aus (ca. 174 Stunden pro Monat).
Beispiel 1: Ungelernter Helfer (13,90 €/h)
- Brutto monatlich: 13,90 € × 174 h = 2.418,60 €
- Netto (Steuerklasse I, ledig, keine Kinder): ca. 1.706 €
- Netto (Steuerklasse III, verheiratet): ca. 1.906 €
Beispiel 2: Facharbeiter (15,64 €/h)
- Brutto monatlich: 15,64 € × 174 h = 2.721,36 €
- Netto (Steuerklasse I): ca. 1.874 €
- Netto (Steuerklasse III): ca. 2.141 €
Beispiel 3: Meister/Handwerker (17,79 €/h)
- Brutto monatlich: 17,79 € × 174 h = 3.095,46 €
- Netto (Steuerklasse I): ca. 2.079 €
- Netto (Steuerklasse III): ca. 2.388 €
Diese Werte basieren auf der Aufstellung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (Stand Januar 2026). Die tatsächlichen Netto-Beträge können je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag und Bundesland leicht abweichen.
Minijob in der Gartenarbeit
Viele üben Gartenarbeit als Minijob aus – etwa als studentische Aushilfe oder nebenberuflich. Seit Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei durchschnittlich 603 € monatlich. Bei einem Stundenlohn von 13,90 € darfst du maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, um innerhalb dieser Grenze zu bleiben. Der Vorteil: Als Minijobber zahlst du keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben (der Arbeitgeber entrichtet pauschale Abgaben).
Selbstständige Gartenarbeit
Wenn du selbstständig als Gärtner oder Gartenpfleger arbeitest, bestimmst du deinen eigenen Stundensatz. Üblich sind hier 20 bis 40 € pro Stunde, abhängig von Region, Leistungsumfang und Kundenkreis. Allerdings musst du als Selbstständiger deine Kranken- und Rentenversicherung selbst zahlen und Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Ein Teil des Bruttostundenlohns geht also für Versicherungen und Steuern drauf – kalkuliere das unbedingt mit ein.
Fazit
Der gartenarbeit stundenlohn liegt je nach Qualifikation und Tarif zwischen 13,90 € und knapp 18 € brutto. Netto bleiben dir nach Steuern und Sozialabgaben etwa 70–75 % des Bruttos. Für eine genaue Berechnung deines persönlichen Nettogehalts nutze am besten unseren Brutto-Netto-Rechner. Weitere Informationen zu Gehältern in verschiedenen Branchen findest du in unserem Ratgeber.
Denk daran: Die genannten Zahlen sind Richtwerte. Deine individuelle Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und Krankenkasse beeinflussen das Netto. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater oder die Lohnabrechnung deines Arbeitgebers weiter.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Welcher Stundenlohn ist für Gartenarbeit üblich?
Für einfache, ungelernte Gartenarbeit gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (Stand 2026). In tarifgebundenen Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus oder der Landwirtschaft können höhere Sätze gezahlt werden – je nach Qualifikation bis zu 17,79 € für Fachkräfte. Selbstständige Gärtner verhandeln ihre Preise individuell.
Wie viel bleibt netto vom Stundenlohn für Gartenarbeit?
Bei 13,90 € brutto pro Stunde und einer 40-Stunden-Woche (ca. 2.410 € brutto monatlich) bleiben in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) etwa 1.706 € netto übrig. Bei 17,79 € brutto (ca. 3.095 €) sind es rund 2.079 € netto. Verheiratete in Steuerklasse III erhalten mehr, z.B. 1.906 € bzw. 2.388 €. Die genauen Abzüge hängen von Krankenkasse, Kirchensteuer und Bundesland ab.
Kann ich Gartenarbeit als Minijob ausüben?
Ja, Gartenarbeit kann als Minijob (geringfügige Beschäftigung) ausgeübt werden. Seit Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei durchschnittlich 603 €. Bei einem Stundenlohn von 13,90 € darfst du maximal etwa 43 Stunden im Monat arbeiten. Der Minijob ist für dich steuer- und sozialversicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben.