Ratgeber
Höhe Mindestlohn 2026: So berechnest du dein Nettogehalt
Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (2026) ergibt sich bei Vollzeit ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro – nach Abzügen bleibt je nach Steuerklasse ein Netto von rund 1.700 bis 1.900 Euro.
Höhe Mindestlohn 2026: So berechnest du dein Nettogehalt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das ist ein deutlicher Schritt nach oben – doch was bleibt dir am Ende tatsächlich auf dem Konto? In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du von der höhe mindestlohn auf dein Nettogehalt kommst, welche Abzüge fällig werden und worauf du achten musst.
Brutto vs. Netto – der große Unterschied
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den dein Arbeitgeber dir vor Abzügen zahlt. Das Nettogehalt ist das, was nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben übrig bleibt. Bei einem Mindestlohn von 13,90 €/h und einer 40-Stunden-Woche beträgt dein Bruttomonatsgehalt rund 2.410 Euro. Klingt erstmal ordentlich – aber wie viel davon ist wirklich dein?
Schritt für Schritt: Vom Brutto zum Netto
1. Lohnsteuer
Die Lohnsteuer berechnet sich nach deinem zu versteuernden Jahreseinkommen. Dank des Grundfreibetrags von etwa 12.348 Euro (Stand 2026) zahlst du auf die ersten Einkommensteile keine Steuer. Bei einem Jahresbrutto von 28.922 Euro liegt dein zu versteuerndes Einkommen bei rund 16.574 Euro. Nach dem Einkommensteuertarif (Steuerklasse I) ergibt sich eine monatliche Lohnsteuer von etwa 150 bis 200 Euro. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesen Beträgen meist, da er erst ab einer bestimmten Lohnsteuerhöhe anfällt.
2. Sozialabgaben
Die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Brutto abgezogen. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (bei gesetzlicher Krankenversicherung, kinderlos):
- Krankenversicherung (KV): 8,75 %
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (mit Kindern reduziert)
Bei 2.410 Euro Brutto ergeben sich:
- KV: 210,88 €
- RV: 224,13 €
- AV: 31,33 €
- PV: 57,84 €
- Summe Sozialabgaben: rund 524 Euro
3. Netto-Ergebnis
Ziehst du Lohnsteuer (ca. 180 €) und Sozialabgaben (524 €) vom Brutto (2.410 €) ab, landest du bei etwa 1.706 Euro netto. Je nach Krankenkasse (Zusatzbeitrag), Steuerklasse oder Kirchensteuer kann der Betrag leicht schwanken. In Steuerklasse III (verheiratet) wäre das Netto höher. Ein realistischer Bereich für einen Alleinstehenden liegt zwischen 1.700 und 1.900 Euro.
Was beeinflusst dein Netto noch?
- Steuerklasse: I, II, III, IV, V oder VI – je nach Familienstand und Einkommensverteilung.
- Kinder: Bei Kindern sinkt der PV-Beitrag (ab dem zweiten Kind) und es gibt Kinderfreibeträge.
- Kirchensteuer: Falls du Kirchenmitglied bist, kommen 8 oder 9 % deiner Lohnsteuer dazu.
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert (ca. 1,0–1,8 %).
Warum die höhe mindestlohn wichtig für deine Finanzplanung ist
Die höhe mindestlohn bestimmt nicht nur dein Brutto, sondern auch die Basis für Sozialabgaben und Steuern. Mit dem Anstieg auf 13,90 € verbessert sich deine Netto-Situation spürbar – aber auch die Abgaben steigen leicht. Wer genau wissen will, was am Ende rauskommt, nutzt am besten einen Brutto-Netto-Rechner. Dort kannst du deine persönlichen Daten eingeben und erhältst eine präzise Schätzung.
Tipps für Mindestlohn-Verdiener
- Prüfe deinen Stundenlohn: Ab 2026 müssen Arbeitgeber mindestens 13,90 € zahlen. Kontrolliere deine Abrechnung.
- Nutze den Grundfreibetrag: Solange du unter ca. 12.348 € Jahreseinkommen bleibst, zahlst du keine Lohnsteuer. Bei Teilzeit kann das relevant sein.
- Informiere dich über Zuschläge: Manche Branchen zahlen übertariflich oder gewähren Zulagen.
Weitere hilfreiche Artikel findest du in unserem Ratgeber – dort erklären wir unter anderem, wie sich Steuerklassen auf dein Netto auswirken.
Fazit
Die höhe mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 € pro Stunde. Daraus ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 € monatlich. Nach Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben dir netto rund 1.700 bis 1.900 € – je nach persönlicher Situation. Mit einem BruttoNettoCheck kannst du deine individuelle Netto-Prognose berechnen und so besser planen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden sind das etwa 2.410 Euro brutto im Monat.
Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn?
Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.900 Euro. Der genaue Betrag hängt von deiner Krankenkasse, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Abgezogen werden Lohnsteuer (ca. 150–200 €), ggf. Solidaritätszuschlag sowie Sozialabgaben: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Insgesamt etwa 25–30 % des Bruttos.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (Jahresbrutto etwa 28.922 Euro).
Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn?
Das Netto hängt von deiner Steuerklasse, deinem Familienstand und deiner Krankenkasse ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder (gesetzlich krankenversichert) liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.900 Euro im Monat. Der genaue Betrag variiert durch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer (bei Mindestlohn gering, da Grundfreibetrag von ca. 12.348 Euro jährlich greift), ggf. Solidaritätszuschlag sowie Sozialabgaben abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Die Summe der Abzüge beträgt etwa 25–30 % des Bruttos.