Ratgeber
Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt – inklusive höhe mindestlohn 2026
Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €; netto bleiben nach Steuern und Sozialabgaben in Steuerklasse I rund 1.700–1.800 €.
Von Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt
Wenn du in Deutschland arbeitest, siehst du auf deiner Gehaltsabrechnung immer zwei Zahlen: das Bruttogehalt und das Nettogehalt. Das Brutto ist der Betrag, den dein Arbeitgeber dir verspricht – das Netto ist das, was tatsächlich auf deinem Konto landet. Die Differenz sind Steuern und Sozialabgaben. In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du von Brutto zu Netto kommst, und gehen dabei besonders auf die höhe mindestlohn 2026 ein.
1. Dein Bruttogehalt ermitteln
Der Ausgangspunkt ist immer dein Bruttomonatsgehalt. Dieses hängt von deiner Tätigkeit, deiner Qualifikation, der Branche und deiner Region ab. Die Referenzdaten für 2026 zeigen:
- Gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2026: 13,90 € pro Stunde → bei 40 Wochenstunden: ~2.410 € brutto/Monat, ~28.922 €/Jahr
- Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst Vollzeit (April 2025): ~4.784 €/Monat, ~57.408 €/Jahr
- Beispiele für typische Berufe (brutto/Monat): Softwareentwickler ~5.500 €, Krankenpfleger ~3.800 €, Lehrer ~4.200 €, Elektriker ~3.600 €, Buchhalter ~3.900 €, Verkäufer ~2.800 €, Ingenieur ~5.200 €, Personalsachbearbeiter ~3.700 €
Diese Werte sind Orientierungshilfen. Dein tatsächliches Brutto kann abweichen.
2. Die Abzüge verstehen
Vom Bruttogehalt werden zwei große Blöcke abgezogen: Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse und deinem zu versteuernden Einkommen ab. Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch von Spitzenverdienern gezahlt. Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer sind 2026 wie folgt festgelegt:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (kinderlos; mit Kindern etwas niedriger)
Diese Prozentsätze werden vom Bruttogehalt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Liegt dein Gehalt über der Grenze, wird nur bis zur Grenze der Beitrag berechnet.
3. Beispielrechnung: Mindestlohn 2026
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, wohnhaft in einem Bundesland ohne Kirchensteuerpflicht. Sein Bruttomonatsgehalt beträgt 2.410 € (Mindestlohn 2026).
- Lohnsteuer (geschätzt): ca. 150–200 € (abhängig von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen etc.)
- Solidaritätszuschlag: entfällt bei diesem Einkommen
- Kirchensteuer: keine
- KV-Beitrag: 8,75 % von 2.410 € = 210,88 € (zzgl. Zusatzbeitrag, ca. 1,7 % = 40,97 €, gesamt ~251,85 €)
- RV-Beitrag: 9,3 % von 2.410 € = 224,13 €
- AV-Beitrag: 1,3 % von 2.410 € = 31,33 €
- PV-Beitrag: 2,4 % von 2.410 € = 57,84 €
Summe SV-Beiträge (ohne Zusatzbeitrag): 210,88 + 224,13 + 31,33 + 57,84 = 524,18 €. Mit Zusatzbeitrag ca. 565 €.
Netto (grobe Schätzung): 2.410 € – 180 € Lohnsteuer – 565 € SV = ca. 1.665 €. Mit etwas höheren Werbungskosten oder geringerem Zusatzbeitrag kann das Netto bei 1.700–1.800 € liegen.
4. Beispielrechnung: Durchschnittsgehalt
Ein lediger Arbeitnehmer (Steuerklasse I, keine Kinder) verdient 4.784 € brutto/Monat.
- Lohnsteuer (geschätzt): ca. 800–900 €
- Solidaritätszuschlag: entfällt meist noch
- KV-Beitrag: 8,75 % von 4.784 € = 418,60 € (zzgl. Zusatzbeitrag ~81,33 €, gesamt ~500 €)
- RV-Beitrag: 9,3 % von 4.784 € = 444,91 €
- AV-Beitrag: 1,3 % von 4.784 € = 62,19 €
- PV-Beitrag: 2,4 % von 4.784 € = 114,82 €
Summe SV (ohne Zusatzbeitrag): 418,60 + 444,91 + 62,19 + 114,82 = 1.040,52 €. Mit Zusatzbeitrag ca. 1.122 €.
Netto (grobe Schätzung): 4.784 € – 850 € Lohnsteuer – 1.122 € SV = ca. 2.812 €.
5. Faktoren, die dein Netto beeinflussen
- Steuerklasse: Verheiratete (III/V) haben oft weniger Lohnsteuer, Alleinerziehende (II) einen Entlastungsbetrag.
- Kinder: Kinderfreibeträge und Kindergeld erhöhen das Netto, außerdem niedrigerer PV-Beitrag.
- Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland.
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert (z. B. 0,8 % bis 2,5 %).
- Bundesland: In Sachsen beträgt der PV-Beitrag für Kinderlose 2,1 % statt 2,4 % (wegen anderer Regelung).
- Beitragsbemessungsgrenzen: Liegt dein Gehalt über den Grenzen (z. B. KV/ PV: 5.512,50 € mtl. 2026, RV/AV: 7.550 € mtl. West), werden nur bis zur Grenze Beiträge berechnet.
6. So nutzt du einen Brutto-Netto-Rechner
Um dein persönliches Netto genau zu berechnen, verwende am besten einen Brutto-Netto-Rechner. Dort gibst du dein Bruttogehalt, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Krankenkasse und Bundesland ein. Der Rechner berücksichtigt alle aktuellen Werte und liefert dir eine realistische Schätzung. Weitere Tipps findest du in unserem Ratgeber.
7. Zusammenfassung
Die Berechnung von Brutto zu Netto ist keine Hexerei, aber sie hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Der Mindestlohn 2026 von 13,90 € pro Stunde bringt dir ein Brutto von rund 2.410 € im Monat. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben dir in Steuerklasse I etwa 1.700–1.800 € netto. Wer mehr verdient, zahlt absolut mehr Steuern und Beiträge, aber der Nettoanteil bleibt prozentual ähnlich – bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen. Für eine genaue Berechnung deines Nettogehalts empfehlen wir dir, einen Brutto-Netto-Rechner zu nutzen oder einen Steuerberater zu konsultieren.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich daraus ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von etwa 28.922 Euro.
Wie berechne ich von Brutto zu Netto?
Ziehe vom Bruttogehalt die Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens), den Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab. Die SV-Beiträge 2026 betragen: Krankenversicherung 8,75 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft dir, den genauen Nettobetrag zu ermitteln.
Welche Abzüge fallen vom Bruttolohn an?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach deiner Steuerklasse und deinem zu versteuernden Einkommen. Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Arbeitnehmer seit 2021, wird aber bei sehr hohen Einkommen noch fällig.