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Ratgeber

Mindestlohn 2026 Minijob: Die größten Mythen und Fehler rund um Brutto und Netto

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche rund 2.410 Euro brutto im Monat entspricht – doch viele verwechseln Brutto mit Netto oder unterschätzen die Abzüge.

Die größten Mythen rund um Mindestlohn 2026 und Minijob

Wer in Deutschland arbeitet, kennt das Gefühl: Auf der Gehaltsabrechnung steht ein Bruttobetrag, aber am Ende kommt viel weniger an. Besonders beim Mindestlohn 2026 Minijob halten sich hartnäckige Irrtümer. Wir räumen mit den häufigsten Fehlern auf und erklären, was wirklich zählt.

Mythos 1: „Mindestlohn 2026 = 13,90 Euro brutto – das ist mein Nettolohn“

Falsch. Der gesetzliche Mindestlohn ist immer ein Bruttowert. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das rund 2.410 Euro brutto im Monat. Doch davon gehen noch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei diesem Einkommen meist 0 %) und Sozialabgaben ab. In Steuerklasse I, ohne Kinder, bleiben netto etwa 1.700 bis 1.800 Euro – je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag. Wer also denkt, er bekommt die vollen 2.410 Euro ausgezahlt, liegt daneben.

Mythos 2: „Ein Minijob ist immer steuer- und abgabenfrei“

Stimmt so nicht. Ein Minijob (bis 538 Euro monatlich in 2025, voraussichtlich 556 Euro in 2026) ist für den Arbeitnehmer zwar sozialversicherungsfrei – das heißt, es werden keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt jedoch pauschal Steuern und Abgaben. Der Nettolohn entspricht daher in der Regel dem Bruttolohn. Aber: Wenn Sie mehrere Minijobs haben oder einen Hauptjob plus Minijob, kann der Minijob steuerpflichtig werden. Außerdem gilt auch hier der Mindestlohn 2026 Minijob: Sie müssen mindestens 13,90 Euro pro Stunde verdienen. Das bedeutet, dass die Stundenzahl begrenzt ist, um die Minijob-Grenze nicht zu überschreiten.

Mythos 3: „Die Steuerklasse spielt keine Rolle für mein Netto“

Doch, enorm. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer von Ihrem Brutto abgezogen wird. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) zahlen Sie den höchsten Grundtarif. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) ist die Steuerlast deutlich niedriger. Viele unterschätzen, wie stark die Wahl der Steuerklasse das Netto beeinflusst. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft Ihnen, die Unterschiede zu sehen.

Mythos 4: „Ab 2026 steigt der Mindestlohn auf 15 Euro“

Nein. Die Mindestlohnkommission hat für 2026 eine Anhebung auf 13,90 Euro empfohlen, und die Bundesregierung hat dies umgesetzt. Von 15 Euro ist keine Rede. Gerüchte über höhere Beträge entstehen oft durch politische Forderungen, aber der offizielle Wert steht fest. Wer mehr verdienen möchte, muss verhandeln oder in einen tarifgebundenen Beruf wechseln.

Mythos 5: „Sozialabgaben werden immer vom Brutto abgezogen – egal wie viel ich verdiene“

Grundsätzlich ja, aber es gibt Beitragsbemessungsgrenzen. Verdienen Sie sehr viel, werden nur bis zu einer bestimmten Grenze Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben (2026: voraussichtlich 8.050 Euro/Monat West). Bei der Krankenversicherung liegt die Grenze bei 5.512,50 Euro/Monat (2025). Wer über diesen Grenzen verdient, zahlt nicht unbegrenzt mehr. Umgekehrt: Bei Minijobs fallen für den Arbeitnehmer gar keine SV-Beiträge an. Der Mindestlohn 2026 Minijob liegt mit 13,90 Euro/Stunde und maximal etwa 40 Stunden pro Monat (bei 556 Euro Grenze) unter der Minijob-Grenze, sodass der Arbeitnehmer netto den vollen Betrag erhält.

Mythos 6: „Der Solidaritätszuschlag wird immer fällig“

Nein. Seit 2021 wird der Soli nur noch von Spitzenverdienern erhoben. Für die allermeisten Arbeitnehmer – auch für Mindestlohnbezieher – fällt er weg. Die Freigrenze liegt bei etwa 18.130 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr (2025). Wer unter dieser Grenze bleibt, zahlt keinen Soli. Das betrifft fast alle Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn.

Mythos 7: „Brutto = Netto, wenn ich in Steuerklasse VI bin“

Das Gegenteil ist der Fall. Steuerklasse VI ist die ungünstigste Klasse (für Zweitjobs). Hier wird der höchste Steuersatz angewendet, und es gibt keinen Grundfreibetrag. Von einem Bruttolohn von 2.410 Euro bleiben in Steuerklasse VI nur etwa 1.400 Euro netto übrig. Ein teurer Fehler, den viele machen, wenn sie einen Nebenjob ohne Prüfung der Steuerklasse anmelden.

Wie Sie Ihre Abzüge selbst berechnen können

Um Klarheit zu gewinnen, nutzen Sie am besten einen zuverlässigen Brutto-Netto-Rechner. Auf unserer Seite finden Sie den Brutto-Netto-Rechner, der alle aktuellen Werte für 2026 berücksichtigt. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Krankenkasse ein – und Sie sehen sofort, was netto übrig bleibt. Im Ratgeber erklären wir zudem, wie Sie Ihre Steuerklasse optimieren können.

Fazit

Der Mindestlohn 2026 Minijob bringt viele Fragen mit sich. Die wichtigste Erkenntnis: Brutto ist nicht Netto. Lassen Sie sich nicht von Mythen verunsichern. Prüfen Sie Ihre Abrechnungen genau und nutzen Sie Online-Rechner, um Überraschungen zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder einen Lohnsteuerhilfeverein – das kostet wenig und schützt vor bösen Überraschungen.


Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem aktuellen Rechtsstand (2025/2026) und offiziellen Quellen wie BMAS, Destatis und der Mindestlohnkommission. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Ist ein Minijob ab 2026 automatisch steuerfrei?

Nein, ein Minijob ist nicht automatisch steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (Steuer und SV), der Arbeitnehmer selbst ist jedoch von der Sozialversicherung befreit und muss in der Regel keine Lohnsteuer zahlen – es sei denn, es liegt ein Zweitjob vor oder der Minijob wird mit einem Hauptjob kombiniert. Dann kann der Minijob steuerpflichtig werden. Der Nettolohn entspricht bei einem reinen Minijob meist dem Bruttolohn, weil keine Arbeitnehmerbeiträge abgezogen werden.

Gilt der Mindestlohn 2026 auch für Minijobber?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2026 gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Das bedeutet, dass Minijobber mindestens 13,90 Euro pro Stunde verdienen müssen. Allerdings darf die monatliche Verdienstgrenze von voraussichtlich 556 Euro nicht überschritten werden, sonst entfällt der Minijob-Status. Arbeitgeber müssen daher die Stundenzahl entsprechend anpassen.

Warum ist mein Netto bei Mindestlohn niedriger als erwartet?

Viele verwechseln Brutto mit Netto. Bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn Vollzeit) werden noch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (meist 0 % bei diesem Einkommen) und Sozialabgaben abgezogen. In Steuerklasse I, ohne Kinder, bleiben netto etwa 1.700–1.800 Euro übrig. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Krankenkasse (Zusatzbeitrag) und eventueller Kirchensteuer ab. Nutzen Sie unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.

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