Ratgeber
Mindestlohn brutto 2026: Mythen und Fehler rund um den neuen Stundenlohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde, was bei Vollzeit rund 2.410 Euro brutto im Monat ergibt – das Netto liegt je nach Steuerklasse und Krankenkasse zwischen etwa 1.700 und 1.800 Euro.
Mindestlohn brutto 2026: Was sich ändert und worauf du achten musst
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das sind 1,08 Euro mehr als 2025 (12,82 Euro). Viele Beschäftigte und Jobsuchende fragen sich, was dieser mindestlohn brutto 2026 für ihr Netto bedeutet und welche Mythen rund um den Stundenlohn kursieren. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Irrtümern auf und zeigen dir, wie du dein Netto realistisch einschätzt.
Mythos 1: „Mindestlohn ist Netto“ – ein gefährlicher Irrtum
Der größte Fehler: Den Mindestlohn mit dem Nettolohn gleichzusetzen. Der gesetzliche Mindestlohn ist immer ein Bruttowert. Das heißt, von den 13,90 Euro pro Stunde werden noch Lohnsteuer und Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergeben sich rund 2.410 Euro brutto im Monat (28.922 Euro im Jahr). Nach Abzügen bleibt dir – je nach Steuerklasse, Krankenkasse und Kirchensteuer – ein Netto von etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Das ist deutlich weniger als der Bruttobetrag.
Tipp: Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um dein persönliches Netto zu ermitteln. Gib einfach dein Bruttogehalt, Steuerklasse und Krankenkasse ein – das Tool zeigt dir die Abzüge aufgeschlüsselt.
Mythos 2: „Mit Mindestlohn zahlst du keine Steuern“
Stimmt nicht ganz. Zwar liegt der Jahresbruttolohn von 28.922 Euro nur knapp über dem Grundfreibetrag (2026 voraussichtlich rund 12.348 Euro). Das bedeutet, dass nur der Teil oberhalb des Freibetrags versteuert wird – etwa 16.574 Euro. Darauf fällt Lohnsteuer an, die aber aufgrund des progressiven Tarifs relativ niedrig ausfällt. Hinzu kommen die Sozialabgaben, die rund 21,75 % des Bruttos ausmachen (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 2,4 %). Insgesamt landest du bei einer Abgabenlast von etwa 25–30 % – also keinesfalls steuerfrei.
Mythos 3: „Der Mindestlohn reicht zum Leben“
Ob 1.700 bis 1.800 Euro netto im Monat zum Leben reichen, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab (Miete, Familie, Region). In teuren Städten wie München oder Frankfurt kann das Netto schnell für Miete und Lebenshaltung knapp werden. Der Mindestlohn ist als untere Lohngrenze gedacht, nicht als existenzsicherndes Einkommen. Viele Beschäftigte stocken mit Aufstockungsleistungen (Bürgergeld) auf oder arbeiten in Branchen mit höheren Tarifen.
Mythos 4: „Der Mindestlohn gilt für alle Branchen gleich“
Grundsätzlich ja – seit 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen: Zum Beispiel für Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung sowie für Praktikanten unter bestimmten Bedingungen. Auch Branchen mit eigenen, höheren Tarifmindestlöhnen (z. B. Bauhauptgewerbe, Elektrohandwerk) können abweichen – dann gilt der höhere Wert.
So berechnest du dein Netto beim Mindestlohn 2026
Um einen groben Überblick zu bekommen, kannst du folgende Faustformel nutzen:
- Bruttomonatsgehalt (40h/Woche): 2.410 €
- Abzüge Sozialversicherung (ca. 21,75 %): ~524 €
- Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse, ca. 100–200 € bei Klasse I)
- Netto: ca. 1.700–1.800 €
Wichtig: Diese Werte sind Schätzungen. Dein tatsächliches Netto hängt von deiner Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer, Krankenkasse (Zusatzbeitrag) und deinem Bundesland ab. Eine genaue Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Weitere häufige Fehler rund um den Mindestlohn
- Verwechslung von Brutto und Netto: Immer wieder wird der Mindestlohn als Nettolohn missverstanden. Das führt zu falschen Erwartungen.
- Annahme, der Mindestlohn steige automatisch: Die Anpassung erfolgt nur alle zwei Jahre durch die Mindestlohnkommission – nicht automatisch mit der Inflation.
- Glaube, Minijobber hätten keinen Anspruch: Auch Minijobber haben Anspruch auf 13,90 €/h. Allerdings muss die Minijob-Grenze (556 €) angepasst werden, sonst dürfen sie nur noch ca. 40 Stunden im Monat arbeiten.
Fazit
Der mindestlohn brutto 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde – das sind rund 2.410 Euro brutto im Monat. Netto bleiben dir etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Lass dich nicht von Mythen verunsichern: Der Mindestlohn ist ein Bruttowert, du zahlst Steuern und Sozialabgaben, und er ist nicht automatisch existenzsichernd. Für eine genaue Berechnung deines Nettogehalts nutze unseren Brutto-Netto-Rechner oder lies weitere Tipps in unserem Ratgeber.
Quellen: BMAS Mindestlohn, Destatis, eigene Berechnungen auf Basis der Referenz-DB (2026). Keine Steuerberatung.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn ist immer ein Bruttowert. Das bedeutet, dass von den 13,90 Euro pro Stunde noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Viele verwechseln Brutto und Netto – tatsächlich bleibt nach Abzügen deutlich weniger übrig. Bei Vollzeit (40h/Woche) sind es rund 2.410 Euro brutto im Monat, netto etwa 1.700 bis 1.800 Euro.
Gilt der Mindestlohn 2026 auch für Minijobber?
Ja, auch Minijobber haben ab 1. Januar 2026 Anspruch auf mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde. Allerdings muss die Minijob-Grenze (aktuell 556 Euro monatlich) entsprechend angepasst werden, sonst dürfen Minijobber nur noch wenige Stunden arbeiten. Der Gesetzgeber wird die Grenze voraussichtlich anheben – achte auf offizielle Bekanntgaben.
Steigt der Mindestlohn jedes Jahr automatisch?
Nein, der Mindestlohn wird nicht automatisch jedes Jahr erhöht. Die unabhängige Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung, die dann per Verordnung umgesetzt wird. Für 2026 wurde eine Erhöhung auf 13,90 Euro beschlossen. Ob und wie es danach weitergeht, entscheidet die Kommission auf Basis der wirtschaftlichen Entwicklung.