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Ratgeber

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was bleibt vom Mindestlohn 2026 Vollzeit?

Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde und einer Vollzeitstelle (40 Stunden) ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben bleibt in Steuerklasse I ohne Kinder etwa 1.700 Euro netto – abhängig von individuellen Faktoren.

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Wer in Deutschland arbeitet, zahlt von seinem Bruttogehalt Lohnsteuer und Sozialabgaben. Besonders bei Einstiegsgehältern oder dem Mindestlohn 2026 Vollzeit ist es wichtig zu verstehen, was unterm Strich übrig bleibt. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Abzüge und zeigen dir, wie du dein Netto selbst berechnen kannst.

Was ist Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe hängt von deinem Bruttogehalt, deiner Steuerklasse und eventuellen Freibeträgen ab. Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Lohnsteuer. Bei einem Mindestlohn 2026 Vollzeit von rund 2.410 Euro brutto monatlich (28.922 Euro jährlich) liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Freibetrag, sodass Lohnsteuer anfällt.

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Abzüge. Die häufigste Klasse ist Steuerklasse I (ledig, keine Kinder). Wer verheiratet ist oder Kinder hat, kann in eine günstigere Klasse wechseln. Mehr Details findest du in unserem Ratgeber zu Steuerklassen.

Sozialabgaben – die gesetzliche Absicherung

Neben der Lohnsteuer zahlst du Sozialabgaben für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Diese werden je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen (Ausnahme: Pflegeversicherung für Kinderlose). Die Arbeitnehmeranteile für 2026 sind:

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %)
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern 1,7 %)

Diese Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen, bevor du dein Netto erhältst. Bei einem Mindestlohn 2026 Vollzeit ergeben sich folgende monatliche Abzüge (ohne Zusatzbeitrag):

  • KV: 2.410 € × 8,75 % = 210,88 €
  • RV: 2.410 € × 9,3 % = 224,13 €
  • AV: 2.410 € × 1,3 % = 31,33 €
  • PV: 2.410 € × 2,4 % = 57,84 €
  • Summe SV: ca. 524 €

Hinzu kommt die Lohnsteuer (geschätzt etwa 180–220 € in Steuerklasse I). Insgesamt bleiben dir rund 1.700 € netto. Eine genaue Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.

Beispielrechnung: Mindestlohn 2026 Vollzeit

Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert (Durchschnittszusatzbeitrag).

Posten Betrag
Bruttogehalt (40h/Woche, 13,90 €/h) 2.410 €
Lohnsteuer (ca.) 200 €
Solidaritätszuschlag (entfällt meist) 0 €
Krankenversicherung (8,75 %) 210,88 €
Rentenversicherung (9,3 %) 224,13 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) 31,33 €
Pflegeversicherung (2,4 %) 57,84 €
Netto (ca.) 1.686 €

Die tatsächlichen Abzüge können je nach Krankenkasse, Kirchensteuer und Bundesland abweichen. Unser Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt alle individuellen Faktoren.

Warum ist der Mindestlohn 2026 wichtig?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für Vollzeitbeschäftigte ein Bruttogehalt von mindestens 2.410 Euro monatlich. Damit liegt das Einkommen über dem Grundfreibetrag, aber noch unter dem Durchschnittsverdienst von rund 4.784 Euro (Destatis). Viele Arbeitnehmer in Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie oder Reinigung profitieren von dieser Anhebung. Dennoch bleibt die Frage: Wie viel kommt netto an? Die Antwort hängt stark von deiner persönlichen Situation ab.

Tipps zur Optimierung deines Nettos

  • Steuerklasse prüfen: Bei Heirat oder Geburt eines Kindes kannst du eine günstigere Steuerklasse wählen.
  • Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen mindern dein zu versteuerndes Einkommen.
  • Kirchensteuer austragen: Falls du keiner Kirche angehörst, sparst du 8–9 % der Lohnsteuer.
  • Krankenkasse vergleichen: Ein niedriger Zusatzbeitrag senkt deine KV-Beiträge.

Weitere Informationen zu Gehaltsdaten findest du auf unserer Seite Gehaltsdaten.

Fazit

Der Mindestlohn 2026 Vollzeit bringt dir ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben in Steuerklasse I etwa 1.700 Euro netto. Die genauen Abzüge variieren je nach individuellen Faktoren. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um dein persönliches Netto zu ermitteln. Verstehe deine Abzüge – und behalte mehr von deinem Gehalt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 bei Vollzeit? Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen). Das entspricht einem Jahresbrutto von etwa 28.922 Euro.

Welche Abzüge fallen bei Mindestlohn an? Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialabgaben abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). In Steuerklasse I ohne Kinder liegt die Nettobelastung bei etwa 30 % des Bruttos.

Wie berechne ich mein Netto aus Brutto? Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner auf BruttoNettoCheck. Geben Sie Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse, Krankenkasse und Bundesland ein. Der Rechner berücksichtigt aktuelle Lohnsteuertabellen und SV-Sätze. Für eine grobe Schätzung: Bei Mindestlohn Vollzeit (2.410 € brutto) bleiben in Steuerklasse I etwa 1.700 € netto.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 bei Vollzeit?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen). Das entspricht einem Jahresbrutto von etwa 28.922 Euro.

Welche Abzüge fallen bei Mindestlohn an?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen) sowie Sozialabgaben abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). In Steuerklasse I ohne Kinder liegt die Nettobelastung bei etwa 30 % des Bruttos.

Wie berechne ich mein Netto aus Brutto?

Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner auf BruttoNettoCheck. Geben Sie Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse, Krankenkasse und Bundesland ein. Der Rechner berücksichtigt aktuelle Lohnsteuertabellen und SV-Sätze. Für eine grobe Schätzung: Bei Mindestlohn Vollzeit (2.410 € brutto) bleiben in Steuerklasse I etwa 1.700 € netto.

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