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Ratgeber

Mindestlohn 2027 und Minijob-Grenze: Die häufigsten Mythen und Fehler

Der Mindestlohn 2027 ist noch nicht festgelegt, aber für 2026 liegt er bei 13,90 € pro Stunde – die Minijob-Grenze wird voraussichtlich entsprechend steigen.

Mythen rund um Mindestlohn 2027 und Minijob-Grenze

Immer wieder kursieren Halbwahrheiten über den gesetzlichen Mindestlohn und die Minijob-Grenze. Besonders mit Blick auf das Jahr 2027 fragen sich viele: Was ändert sich? Wie viel bleibt netto übrig? Und was hat es mit der „mindestlohn 2027 minijob-grenze“ auf sich? Wir räumen mit den häufigsten Fehlern und Mythen auf.

Mythos 1: Der Mindestlohn steigt jedes Jahr automatisch

Das stimmt nicht. Zwar wurde der Mindestlohn in den letzten Jahren regelmäßig erhöht, aber es gibt keine automatische Dynamik. Die Mindestlohnkommission prüft alle zwei Jahre, ob eine Anpassung nötig ist. Für 2027 steht die Entscheidung noch aus. Aktuell (2026) liegt der Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde – das sind rund 2.410 € brutto im Monat bei einer 40-Stunden-Woche. Für 2025 waren es 12,82 €/h. Ob und wie stark der Mindestlohn 2027 steigt, hängt von der wirtschaftlichen Lage und dem Votum der Kommission ab. Der Begriff „mindestlohn 2027 minijob-grenze“ wird oft in einem Atemzug genannt, weil die Minijob-Grenze direkt an den Mindestlohn gekoppelt ist.

Mythos 2: Minijobber zahlen keine Abgaben – also ist Netto = Brutto

Fast richtig, aber nicht ganz. Minijobber bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2025: 538 €/Monat) sind in der Regel sozialversicherungsfrei – sie zahlen keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Allerdings müssen sie seit 2013 einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 2 % leisten (es sei denn, sie befreien sich). Das bedeutet: Bei einem Minijob mit 500 € brutto bleiben dir netto 490 € (500 € – 2 % RV). Lohnsteuer fällt nicht an, weil der Arbeitgeber pauschal versteuert. Sobald du aber über die Minijob-Grenze kommst – etwa durch einen höheren Stundenlohn oder mehr Stunden – rutschst du in die Gleitzone (Midijob) und zahlst reguläre Sozialabgaben. Die genaue Grenze für 2027 ist noch nicht bekannt, aber sie wird voraussichtlich bei etwa 556–570 €/Monat liegen, wenn der Mindestlohn 2027 auf z. B. 14,50 €/h steigt.

Mythos 3: Mit Mindestlohn kann man nicht leben – das Netto ist viel zu niedrig

Das ist eine Frage der Perspektive. Bei Vollzeit (40 Std./Woche) und Mindestlohn 2026 (13,90 €/h) erhältst du brutto rund 2.410 €. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungen (Steuerklasse I, keine Kinder) bleiben dir etwa 1.700–1.800 € netto. Das liegt unter dem Durchschnittsverdienst (ca. 4.784 € brutto), aber es ist nicht „nichts“. Viele Beschäftigte in Minijobs oder Teilzeit arbeiten ohnehin weniger Stunden. Wichtig: Der Mindestlohn ist eine Untergrenze – viele Branchen zahlen mehr. Wer mehr verdienen will, sollte Tarifverträge oder den Arbeitgeberwechsel prüfen. Unser Ratgeber gibt Tipps zur Gehaltsverhandlung.

Mythos 4: Die Minijob-Grenze wird einfach vom Mindestlohn abgeleitet – das kann ich selbst ausrechnen

Stimmt grundsätzlich, aber es gibt Feinheiten. Die Geringfügigkeitsgrenze wird so festgelegt, dass ein Minijobber bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (bei Mindestlohn) nicht über die Grenze kommt. Formal: Grenze = Mindestlohn × 130 Stunden pro Monat (13 Wochen × 10 Std./Woche). Für 2026 ergibt das: 13,90 € × 130 = 1.807 € – weit mehr als die tatsächliche Grenze von 556 €. Tatsächlich wird die Grenze aber auf Basis einer 10-Stunden-Woche bei 13,90 €/h berechnet: 13,90 € × 10 Std./Woche × 4,33 Wochen = ca. 602 €. Die Politik hat sich jedoch auf 556 € geeinigt, um einen Puffer zu lassen. Für 2027 ist die genaue Formel noch nicht veröffentlicht. Verlässliche Infos gibt es nur von der Minijob-Zentrale und dem BMAS.

Mythos 5: Brutto und Netto sind bei Mindestlohn fast gleich – weil die Abgaben niedrig sind

Das ist ein Irrtum. Auch bei Mindestlohn zahlst du Lohnsteuer (sofern du über dem Grundfreibetrag von ca. 12.348 €/Jahr liegst) und Sozialabgaben. Bei 2.410 € brutto monatlich (28.920 €/Jahr) liegt dein Jahreseinkommen deutlich über dem Grundfreibetrag. Du zahlst Lohnsteuer (ca. 200–300 €/Monat), Solidaritätszuschlag (entfällt meist bei diesem Einkommen) sowie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die SV-Beiträge (Arbeitnehmeranteil) betragen 2026 zusammen etwa 21,75 % (KV 8,75 % + RV 9,3 % + AV 1,3 % + PV 2,4 % = 21,75 %). Das sind bei 2.410 € brutto rund 524 €. Plus Lohnsteuer ergibt sich ein Netto von etwa 1.700–1.800 €. Das ist deutlich weniger als das Brutto. Nur Minijobber unter 538 € haben fast Netto = Brutto (abzüglich 2 % RV).

Fazit: Augen auf bei der „mindestlohn 2027 minijob-grenze“

Die Verknüpfung von Mindestlohn und Minijob-Grenze sorgt immer wieder für Verwirrung. Klar ist: Beide Größen werden voraussichtlich 2027 steigen, aber die genauen Werte stehen noch nicht fest. Wer seinen persönlichen Nettolohn berechnen möchte, sollte nicht auf Schätzungen vertrauen, sondern einen Brutto-Netto-Rechner nutzen. Dort kannst du deine Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Krankenkasse eingeben. Und denk dran: Der Mindestlohn ist nur die Untergrenze – oft ist mehr drin. Informiere dich in unserem Ratgeber über Gehaltsvergleich und Verhandlungstipps.

Häufige Fragen (FAQs)

Frage 1: Steigt der Mindestlohn 2027 automatisch? Nein, der Mindestlohn wird nicht automatisch angepasst. Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft empfiehlt alle zwei Jahre eine Erhöhung. Die Bundesregierung setzt sie dann per Verordnung um. Für 2027 ist noch kein Beschluss gefasst – üblich ist eine Anhebung zum 1. Januar. Der aktuelle Stand (2026) liegt bei 13,90 €/h.

Frage 2: Was ist die Minijob-Grenze 2027? Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst. Für 2025 beträgt sie 538 €/Monat, für 2026 ist eine Erhöhung auf 556 €/Monat geplant (bei Mindestlohn 13,90 €/h). Für 2027 gibt es noch keine offizielle Zahl – sie hängt vom dann geltenden Mindestlohn ab. Sollte der Mindestlohn 2027 steigen, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angehoben.

Frage 3: Wie wirkt sich der Mindestlohn auf mein Netto aus? Das Netto hängt von deiner Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Bei einem Bruttolohn auf Mindestlohnbasis (z. B. 2.410 €/Monat Vollzeit) bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder etwa 1.700–1.800 € netto übrig. Minijobber (bis zur Geringfügigkeitsgrenze) zahlen pauschal 2 % Rentenversicherung, aber keine Lohnsteuer – ihr Netto ist fast gleich Brutto. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, deine persönliche Situation durchzurechnen.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

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€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Steigt der Mindestlohn 2027 automatisch?

Nein, der Mindestlohn wird nicht automatisch angepasst. Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft empfiehlt alle zwei Jahre eine Erhöhung. Die Bundesregierung setzt sie dann per Verordnung um. Für 2027 ist noch kein Beschluss gefasst – üblich ist eine Anhebung zum 1. Januar. Der aktuelle Stand (2026) liegt bei 13,90 €/h.

Was ist die Minijob-Grenze 2027?

Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst. Für 2025 beträgt sie 538 €/Monat, für 2026 ist eine Erhöhung auf 556 €/Monat geplant (bei Mindestlohn 13,90 €/h). Für 2027 gibt es noch keine offizielle Zahl – sie hängt vom dann geltenden Mindestlohn ab. Sollte der Mindestlohn 2027 steigen, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angehoben.

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf mein Netto aus?

Das Netto hängt von deiner Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Bei einem Bruttolohn auf Mindestlohnbasis (z. B. 2.410 €/Monat Vollzeit) bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder etwa 1.700–1.800 € netto übrig. Minijobber (bis zur Geringfügigkeitsgrenze) zahlen pauschal 2 % Rentenversicherung, aber keine Lohnsteuer – ihr Netto ist fast gleich Brutto. Unser [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) hilft dir, deine persönliche Situation durchzurechnen.

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