Ratgeber
Mindestlohn Steigerung 2026: So berechnest du dein Brutto-Netto-Gehalt
Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 €, netto bleiben je nach Steuerklasse etwa 1.700–1.800 €.
So berechnest du dein Brutto-Netto-Gehalt – inklusive Mindestlohn Steigerung 2026
Ob du gerade deinen ersten Job annimmst, eine Gehaltserhöhung bekommst oder einfach wissen willst, was am Ende auf deinem Konto landet – die Frage „Brutto zu Netto“ ist für jeden Beschäftigten in Deutschland zentral. Besonders spannend wird es 2026: Die Mindestlohn Steigerung auf 13,90 € pro Stunde bringt für Millionen Arbeitnehmer mehr Brutto – aber wie viel bleibt wirklich netto übrig? In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die Abzüge funktionieren und was du von der Erhöhung erwarten kannst.
Was bedeutet Brutto und Netto?
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst – also das, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Das Nettogehalt ist das, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben auf dein Konto überwiesen wird. Die Differenz kann je nach Einkommen und persönlichen Faktoren 20 bis 40 Prozent betragen.
Die wichtigsten Abzüge sind:
- Lohnsteuer – richtet sich nach deiner Steuerklasse und deinem Einkommen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 € pro Jahr. Erst ab diesem Betrag fällt Lohnsteuer an.
- Solidaritätszuschlag – wird nur noch von Spitzenverdienern erhoben, für die meisten entfällt er.
- Sozialversicherungsbeiträge – diese teilst du dir mit deinem Arbeitgeber. Dein Anteil beträgt 2026: Krankenversicherung 8,75 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Insgesamt rund 21,75 % deines Bruttos.
Die Mindestlohn Steigerung 2026 im Detail
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. Das ist eine Erhöhung um 1,08 € oder etwa 8,4 %. Für eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich:
- Bruttomonatsgehalt: 13,90 € × 40 Std. × 4,33 Wochen ≈ 2.410 €
- Bruttojahresgehalt: 2.410 € × 12 ≈ 28.922 €
Zum Vergleich: 2025 lag das Mindestlohn-Brutto bei etwa 2.222 € monatlich. Die Steigerung bringt also rund 188 € mehr Brutto pro Monat.
Beispielrechnung: Netto bei Mindestlohn (Steuerklasse I, ledig, keine Kinder)
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, in Steuerklasse I. Bei einem Brutto von 2.410 € ergeben sich folgende Abzüge (Schätzung):
- Lohnsteuer: ca. 100–120 € (da das Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt)
- Solidaritätszuschlag: entfällt
- Krankenversicherung (8,75 %): ca. 211 €
- Rentenversicherung (9,3 %): ca. 224 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 31 €
- Pflegeversicherung (2,4 %): ca. 58 €
Summe Abzüge: ca. 625–645 € Netto: ca. 1.765–1.785 €
Das ist rund 100 € mehr netto als 2025. Genauere Werte liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Wie wirkt sich die Mindestlohn Steigerung auf andere Gehälter aus?
Die Anhebung des Mindestlohns hat oft einen indirekten Effekt auf Gehälter knapp darüber. Viele Tarifverträge passen untere Lohngruppen an, um den Abstand zu wahren. Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten im April 2025 bei rund 4.784 €. Wer also deutlich über Mindestlohn verdient, spürt die Steigerung nicht direkt – profitiert aber von allgemeinen Lohnentwicklungen.
Brutto-Netto für typische Berufe (Richtwerte 2026)
Hier siehst du, wie viel Netto bei verschiedenen Bruttogehältern in Steuerklasse I ungefähr übrig bleibt:
| Beruf | Brutto/Monat | Netto ca. (Schätzung) |
|---|---|---|
| Verkäufer | 2.800 € | 1.950–2.050 € |
| Elektriker | 3.600 € | 2.400–2.500 € |
| Krankenpfleger | 3.800 € | 2.500–2.600 € |
| Buchhalter | 3.900 € | 2.550–2.650 € |
| Lehrer | 4.200 € | 2.700–2.800 € |
| Personalsachbearbeiter | 3.700 € | 2.450–2.550 € |
| Ingenieur | 5.200 € | 3.200–3.350 € |
| Softwareentwickler | 5.500 € | 3.350–3.500 € |
Hinweis: Die tatsächlichen Netto-Werte variieren je nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse. Die Tabelle dient der Orientierung.
Tipps, um dein Netto zu optimieren
- Steuerklasse prüfen: Bei Heirat oder Scheidung kannst du die Steuerklasse wechseln. Für Ehepaare mit großem Einkommensunterschied kann Steuerklasse III/V vorteilhaft sein.
- Kinderfreibeträge: Mit Kindern sinkt die Lohnsteuerlast deutlich.
- Kirchensteuer: Ein Kirchenaustritt spart 8–9 % der Lohnsteuer (je nach Bundesland).
- Werbungskosten: Fahre zur Arbeit? Dann kannst du die Pendlerpauschale geltend machen – das senkt deine Steuerlast.
Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber.
Fazit
Die Mindestlohn Steigerung 2026 bringt dir als Minijobber oder Vollzeitbeschäftigter im Niedriglohnsektor ein spürbar höheres Brutto. Netto bleibt dir davon etwa die Hälfte bis zwei Drittel – je nach persönlicher Situation. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du deine individuelle Abzüge schnell und einfach berechnen. Denk daran: Die genauen Beträge hängen von vielen Faktoren ab. Bei Unsicherheiten lohnt der Blick in die offiziellen Tabellen von Destatis oder BMAS.
Bleib informiert über Gehaltsentwicklungen und nutze die Tools, die dir helfen, dein Einkommen besser zu verstehen. Denn wer weiß, was brutto und netto bedeutet, kann klüger verhandeln und planen.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mindestlohn Steigerung 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung um 1,08 € bzw. etwa 8,4 %. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 € (vorher ca. 2.222 €).
Wie berechne ich mein Nettogehalt aus dem Bruttogehalt?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Die genauen Abzüge hängen von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Nutze unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.
Welche Steuerklasse ist für mich am besten?
Die Wahl der Steuerklasse hängt von deiner persönlichen Situation ab. Steuerklasse I gilt für Ledige, III für Verheiratete mit höherem Einkommen, V für den Partner mit geringerem Einkommen. Eine Änderung kann sinnvoll sein, wenn sich deine Lebensumstände ändern. Mehr dazu in unserem [Ratgeber](/blog).