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Ratgeber

Mindestlohn unter 18: Was gilt für Jugendliche und Auszubildende?

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde – auch für Beschäftigte unter 18 Jahren, sofern sie nicht in einer Ausbildung sind.

Mindestlohn unter 18: Was gilt für Jugendliche und Auszubildende?

Viele junge Menschen fragen sich, ob der gesetzliche Mindestlohn auch für sie gilt – insbesondere wenn sie unter 18 Jahre alt sind. Die kurze Antwort: Ja, der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, unabhängig vom Alter. Es gibt jedoch Ausnahmen, vor allem für Auszubildende. In diesem Artikel erklären wir dir, wie sich der Mindestlohn unter 18 auf dein Brutto- und Nettogehalt auswirkt und welche Abzüge du erwarten kannst.

Gesetzliche Grundlage: Mindestlohn für unter 18-Jährige

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Seit 2022 gilt ein einheitlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmer – auch für Jugendliche unter 18 Jahren. Das bedeutet: Wenn du als 16- oder 17-Jähriger einen regulären Job ausübst (z. B. im Einzelhandel, in der Gastronomie oder als Aushilfe), hast du Anspruch auf mindestens 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026).

Ausnahme: Ausbildung Bist du in einer betrieblichen Ausbildung, gilt der Mindestlohn nicht für dich. Auszubildende erhalten eine eigene Ausbildungsvergütung, die je nach Branche und Ausbildungsjahr variiert. Diese kann unter dem Mindestlohn liegen – etwa im Handwerk oder in der Landwirtschaft. Auch Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen sind ausgenommen.

Brutto-Netto-Rechnung beim Mindestlohn

Um zu verstehen, was vom Bruttogehalt übrig bleibt, schauen wir uns ein Beispiel an: Du arbeitest Vollzeit (40 Stunden pro Woche) zum Mindestlohn von 13,90 €/h. Das ergibt ein Bruttomonatsgehalt von:

  • 13,90 € × 40 Std. × 4,33 Wochen ≈ 2.410 € brutto

Davon werden Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lohnsteuer abgezogen. Die Arbeitnehmeranteile für 2026 sind:

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 %
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV, kinderlos): 2,4 %

Hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkasse (ca. 1,7 %). Insgesamt liegen die SV-Beiträge bei etwa 20–21 % des Bruttos.

Lohnsteuer: Bei einem Jahreseinkommen von ca. 28.922 € (2.410 € × 12) liegt dein Gehalt unter dem Grundfreibetrag von rund 12.348 €? Nein, das ist darüber. Aber bei Steuerklasse I und ohne Kinder fällt nur wenig Lohnsteuer an, da der Steuersatz progressiv ist. Tatsächlich zahlst du bei diesem Einkommen etwa 2.500–3.000 € Lohnsteuer pro Jahr? Nein, das wäre zu hoch. Rechnen wir genauer: Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei ca. 12.348 €, der Eingangssteuersatz bei 14 %. Auf das zu versteuernde Einkommen von ca. 28.922 € minus Freibeträge ergibt sich eine Steuerlast von etwa 3.000–4.000 €? Das wäre unrealistisch. Besser: Bei 28.922 € brutto liegt die Lohnsteuer nach Grundtabelle bei etwa 2.500–3.000 € pro Jahr, also ca. 200–250 € pro Monat. Aber das ist eine grobe Schätzung. Mit dem Brutto-Netto-Rechner kannst du deine persönlichen Abzüge genau berechnen.

Netto-Schätzung: Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, ergibt sich ein Netto von etwa 1.700–1.800 € pro Monat. Das ist nur ein Richtwert – je nach Krankenkasse, Bundesland und Kirchensteuer kann es abweichen.

Abzüge bei geringem Einkommen: Was bleibt vom Mindestlohn?

Gerade bei einem Einkommen nahe dem Mindestlohn sind die Abzüge relativ gering, weil die Lohnsteuer niedrig ist. Allerdings musst du mit den vollen Sozialversicherungsbeiträgen rechnen. Ein Vorteil: Du erwirbst dadurch Ansprüche auf Rente, Krankenversicherung und Arbeitslosengeld. Für unter 18-Jährige gelten hier keine Sonderregeln – du zahlst die gleichen Beiträge wie Erwachsene.

Minijob unter 18: Arbeitest du als Schüler oder Student auf 520-Euro-Basis (Minijob), bist du in der Regel sozialversicherungsfrei. Der Mindestlohn gilt aber auch hier: Du musst mindestens 13,90 € pro Stunde erhalten. Bei einem Minijob zahlst du keine SV-Beiträge, aber der Arbeitgeber pauschal 15 % (Rente) und 13 % (Krankenversicherung).

Fazit

Der Mindestlohn unter 18 ist kein Mythos – er gilt für alle Arbeitnehmer, die nicht in Ausbildung sind. Du hast also Anspruch auf 13,90 € pro Stunde (2026). Dein Netto liegt bei Vollzeit etwa zwischen 1.700 und 1.800 Euro, abhängig von deiner persönlichen Situation. Wenn du genau wissen willst, was von deinem Brutto übrig bleibt, nutze unseren Brutto-Netto-Rechner. Weitere Tipps zu Gehalt und Abzügen findest du in unserem Ratgeber.

Denk daran: Auch als Jugendlicher hast du Rechte – lass dich nicht mit einem niedrigeren Lohn abspeisen. Informiere dich gut und vergleiche dein Gehalt mit den offiziellen Werten von Destatis und dem BMAS.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für unter 18-Jährige?

Ja, grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, auch für unter 18-Jährige. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Auszubildende sind vom Mindestlohn ausgenommen. Sie erhalten eine eigene Ausbildungsvergütung, die je nach Branche und Ausbildungsjahr unter dem Mindestlohn liegen kann. Auch Jugendliche, die ein Praktikum absolvieren oder als Minijobber arbeiten, müssen den Mindestlohn erhalten, sofern sie nicht unter die Ausnahmen fallen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Der Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst. Für unter 18-Jährige gilt derselbe Satz, sofern sie nicht in einer Ausbildung sind.

Welche Abzüge fallen bei Mindestlohn an?

Bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn 2026) fallen Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lohnsteuer an. Die Arbeitnehmeranteile betragen 2026: Krankenversicherung 8,75 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Bei Steuerklasse I und ohne Kinder liegt die Lohnsteuer nahe Null, da das Gehalt unter dem Grundfreibetrag von ca. 12.348 €/Jahr liegt. Das Netto liegt dann schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 Euro. Eine genaue Berechnung erhältst du mit unserem [Brutto-Netto-Rechner](/rechner).

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