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Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was der Mindestlohn für Schüler bedeutet

Das Nettoeinkommen hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und Freibeträgen ab; für Schüler mit Minijob bleibt es oft steuer- und abgabenfrei.

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Wer in Deutschland arbeitet, bekommt vom Bruttogehalt nicht alles ausgezahlt. Lohnsteuer und Sozialabgaben werden direkt einbehalten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Abzüge und erklärt, was der Mindestlohn für Schüler bedeutet.

Lohnsteuer: Grundlagen und Steuerklassen

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie richtet sich nach der Höhe des Bruttogehalts und der Steuerklasse. Die sechs Steuerklassen unterscheiden sich je nach Familienstand:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen des einen Partners
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
  • Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (Partner in III)
  • Steuerklasse VI: Zweit- oder Nebenjobs

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag wird keine Lohnsteuer fällig. Das ist besonders für Schüler und Studierende relevant, die nur geringe Einkünfte haben. Wer mehr verdient, zahlt Lohnsteuer nach dem progressiven Tarif.

Zusätzlich zur Lohnsteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben – seit 2021 aber nur noch für Spitzenverdiener. Die meisten Arbeitnehmer zahlen ihn nicht mehr.

Sozialabgaben: Die vier Säulen der Sozialversicherung

Neben der Lohnsteuer werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Diese teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmeranteile (Stand 2026) sind:

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,6 %)
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern niedriger)

Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für 2026 liegen die Grenzen voraussichtlich bei etwa 5.512 Euro monatlich (KV/PV) bzw. 7.550 Euro (RV/AV).

Mindestlohn und Schüler: Was gilt?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Das BMAS legt ihn fest. Er gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Schüler. Der mindestlohn schüler ist also identisch mit dem allgemeinen Mindestlohn. Keine Sonderregelung für Jugendliche unter 18 Jahren? Doch: Für Schüler unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn nicht. Aber sobald sie eine Ausbildung machen oder volljährig sind, haben sie Anspruch darauf.

Viele Schüler arbeiten in Minijobs (geringfügige Beschäftigung). Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 556 Euro monatlich (Stand 2025: 538 Euro, Anpassung folgt). In diesem Rahmen sind Schüler von der Sozialversicherung befreit – sie zahlen keine KV-, RV-, AV- oder PV-Beiträge. Auch Lohnsteuer fällt meist nicht an, solange der Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Beispiel: Ein 17-jähriger Schüler arbeitet 10 Stunden pro Woche im Einzelhandel. Bei 13,90 €/h verdient er ca. 556 Euro im Monat (10 h/Woche × 4,33 Wochen × 13,90 €). Das liegt genau an der Minijob-Grenze. Er zahlt keine Sozialabgaben und keine Lohnsteuer – das Netto entspricht dem Brutto.

Arbeitet ein volljähriger Schüler mehr als 556 Euro im Monat, wird er sozialversicherungspflichtig. Dann fallen die üblichen Arbeitnehmeranteile an. Auch Lohnsteuer kann fällig werden, wenn der Jahresverdienst über 12.348 Euro steigt.

Brutto vs. Netto: Ein Rechenbeispiel für einen Schüler

Nehmen wir einen 19-jährigen Schüler in Steuerklasse I, der 800 Euro brutto im Monat verdient (ca. 20 h/Woche bei 13,90 €). Er ist gesetzlich krankenversichert, kinderlos.

  • Brutto: 800 €
  • Lohnsteuer: 0 € (da unter Grundfreibetrag)
  • Solidaritätszuschlag: 0 €
  • KV: 8,75 % = 70 € (zzgl. Zusatzbeitrag, hier vernachlässigt)
  • RV: 9,3 % = 74,40 €
  • AV: 1,3 % = 10,40 €
  • PV: 2,4 % = 19,20 €
  • Summe Abzüge: ca. 174 €
  • Netto: ca. 626 €

Das Netto ist deutlich niedriger als das Brutto. Mit einem Minijob (556 €) hätte der Schüler keine Abzüge und bekäme 556 € netto. Der Unterschied zeigt, wie wichtig die Wahl der Beschäftigungsform ist.

Tipps für Schüler: So behalten Sie den Überblick

  • Minijob nutzen: Bis zur Geringfügigkeitsgrenze bleiben Sie abgabenfrei.
  • Steuerfreibetrag prüfen: Liegt Ihr Jahresverdienst unter 12.348 €, können Sie eine Lohnsteuerbefreiung beantragen.
  • Brutto-Netto-Rechner verwenden: Unser Brutto-Netto-Rechner hilft Ihnen, Ihre persönlichen Abzüge zu berechnen.
  • Ratgeber lesen: Im Ratgeber finden Sie weitere Artikel zu Steuerklassen und Sozialabgaben.

Fazit

Lohnsteuer und Sozialabgaben sind komplex, aber mit den richtigen Informationen gut zu verstehen. Der Mindestlohn für Schüler ist kein Sondertarif – er entspricht dem allgemeinen Mindestlohn. Durch Minijobs und den Grundfreibetrag können viele Schüler ihr Einkommen steuer- und abgabenfrei halten. Wer mehr verdient, sollte die Abzüge im Blick behalten und bei Unsicherheiten einen Steuerberater konsultieren.

Weitere Details zu Gehältern finden Sie auf unserer Seite Gehaltsdaten.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

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€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn für Schüler 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Schüler. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Das BMAS legt diesen Wert fest. Für Schüler, die einen Minijob oder eine Teilzeitstelle ausüben, gilt also derselbe Stundenlohn wie für Vollzeitkräfte.

Müssen Schüler Lohnsteuer zahlen?

Schüler müssen Lohnsteuer zahlen, wenn ihr Jahresverdienst den Grundfreibetrag übersteigt (ca. 12.348 Euro im Jahr 2026). Bei einem Minijob (bis zur Geringfügigkeitsgrenze) bleibt der Verdienst in der Regel steuerfrei, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen. Bei Überschreiten der Grenze wird Lohnsteuer nach Steuerklasse I fällig.

Welche Sozialabgaben fallen für Schüler an?

Bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) sind Schüler in der Regel von der Sozialversicherung befreit – sie zahlen weder Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- noch Pflegeversicherung. Bei einer Teilzeitstelle über der Minijob-Grenze fallen die üblichen Arbeitnehmeranteile an: KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 % und PV 2,4 % (Stand 2026).

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