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Ratgeber

Stundenlohn Brutto Netto: So berechnest Du Deinen Nettostundenlohn

Der Nettostundenlohn hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und Arbeitszeit ab – bei einem Bruttostundenlohn von 28,19 € (Durchschnitt 2025) bleibt netto etwa 60–65 % übrig.

Stundenlohn Brutto Netto: So berechnest Du Deinen Nettostundenlohn

Ob Du als Minijobber, Teilzeitkraft oder Vollzeitangestellter arbeitest – der Stundenlohn brutto netto ist eine der wichtigsten Kennzahlen für Dein Einkommen. Denn was am Ende auf Deinem Konto landet, hängt nicht nur vom vereinbarten Bruttostundenlohn ab, sondern auch von Steuern und Sozialabgaben. In diesem Artikel erfährst Du Schritt für Schritt, wie Du Deinen Nettostundenlohn berechnest, welche Faktoren eine Rolle spielen und wo Du einen zuverlässigen Brutto-Netto-Rechner findest.

Was ist der Bruttostundenlohn?

Der Bruttostundenlohn ist der Betrag, den Dein Arbeitgeber Dir pro Arbeitsstunde vor Abzug aller Steuern und Abgaben zahlt. Er wird entweder direkt vereinbart (z. B. 13,90 € Mindestlohn ab 2026) oder aus einem Monatsgehalt errechnet. Die Formel lautet:

Bruttostundenlohn = Bruttomonatsgehalt / (wöchentliche Arbeitsstunden × 4,33)

Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl Wochen pro Monat (52 Wochen / 12 Monate). Beispiel: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.800 € (Krankenpfleger) und 40 Stunden pro Woche beträgt der Bruttostundenlohn etwa 21,93 €.

Vom Bruttostundenlohn zum Nettostundenlohn

Um den Stundenlohn brutto netto zu ermitteln, musst Du alle Abzüge berücksichtigen. Diese setzen sich zusammen aus:

  • Lohnsteuer – richtet sich nach Deiner Steuerklasse (I bis VI) und Deinem Jahreseinkommen. Der Grundfreibetrag liegt bei ca. 12.348 € (2026).
  • Solidaritätszuschlag – wird nur noch von höheren Einkommen erhoben (ab ca. 18.000 € zu versteuerndem Einkommen).
  • Kirchensteuer – falls Du Kirchenmitglied bist (8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland).
  • Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil):
  • Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. Zusatzbeitrag, ca. 1,5–2 %)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: 2,4 % (kinderlos) bzw. 1,7 % (mit Kindern)

Diese Prozentsätze gelten bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (2026: KV 5.512,50 €/Monat, RV 8.050 €/Monat).

Beispielrechnung: Stundenlohn brutto netto für den Mindestlohn

Nehmen wir den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2026: 13,90 € brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von:

13,90 € × 40 × 4,33 ≈ 2.410 €

Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer (angenommener Zusatzbeitrag KV 1,6 %) ergeben sich folgende Abzüge:

  • Lohnsteuer: ca. 120 € (geschätzt, da unter Grundfreibetrag? Tatsächlich liegt das Jahreseinkommen bei ca. 28.922 €, also über dem Grundfreibetrag. Die Lohnsteuer beträgt etwa 180 €/Monat)
  • Solidaritätszuschlag: 0 € (da unter Freigrenze)
  • KV: 8,75 % + 1,6 % = 10,35 % von 2.410 € = 249 €
  • RV: 9,3 % = 224 €
  • AV: 1,3 % = 31 €
  • PV: 2,4 % = 58 €

Gesamtabzüge: ca. 742 € → Netto ca. 1.668 €

Nettostundenlohn = 1.668 € / (40 × 4,33) ≈ 9,63 €

Das bedeutet: Von 13,90 € brutto bleiben netto etwa 9,60 € übrig – ein Anteil von rund 69 %.

Beispiel: Durchschnittlicher Bruttostundenlohn

Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttostundenlohn 2025 bei 28,19 € (Vollzeit). Bei 40 Stunden/Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von ca. 4.884 €. Für denselben Arbeitnehmer (Steuerklasse I, ledig, keine Kinder) ergeben sich höhere Abzüge:

  • Lohnsteuer: ca. 750 €
  • Soli: 0 € (unter Freigrenze? Bei 4.884 € mtl. Jahreseinkommen ca. 58.608 €, Soli fällt an? Tatsächlich ab ca. 18.000 € zu versteuerndem Einkommen, aber Freigrenze: Soli wird nur erhoben, wenn die Lohnsteuer über 16 € liegt. Hier Lohnsteuer ca. 750 €, also Soli ca. 5,5 % von 750 € = 41 €)
  • KV: 10,35 % von 4.884 € = 505 €
  • RV: 9,3 % = 454 €
  • AV: 1,3 % = 63 €
  • PV: 2,4 % = 117 €

Gesamtabzüge: ca. 1.930 € → Netto ca. 2.954 €

Nettostundenlohn = 2.954 € / (40 × 4,33) ≈ 17,05 €

Das sind rund 60 % des Bruttostundenlohns.

Faktoren, die Deinen Nettostundenlohn beeinflussen

Dein tatsächlicher Stundenlohn brutto netto kann stark abweichen, je nach:

  • Steuerklasse: Verheiratete in Klasse III zahlen weniger Lohnsteuer, Klasse V mehr.
  • Kinder: Kinderfreibeträge und geringere Pflegeversicherung (1,7 % statt 2,4 %) erhöhen den Nettoanteil.
  • Kirchensteuer: In Bayern und Baden-Württemberg 8 %, sonst 9 % der Lohnsteuer.
  • Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert (ca. 1,2 % bis 2,5 %).
  • Bundesland: In Sachsen gilt ein anderer Soli? Nein, Soli ist bundeseinheitlich. Aber Kirchensteuer unterschiedlich.
  • Arbeitszeit: Bei Teilzeit sinkt das Jahreseinkommen, was zu einem niedrigeren Steuersatz und damit höherem Nettostundenlohn führen kann.

So nutzt Du den Brutto-Netto-Rechner für Deinen Stundenlohn

Statt selbst zu rechnen, kannst Du unseren Brutto-Netto-Rechner verwenden. Gib einfach Deinen Bruttostundenlohn, Deine wöchentliche Arbeitszeit und Deine persönlichen Daten (Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Krankenkasse) ein. Der Rechner ermittelt automatisch Deinen Nettostundenlohn und zeigt Dir alle Abzüge im Detail. So hast Du in Sekunden Klarheit über Dein tatsächliches Netto pro Stunde.

Fazit

Die Berechnung des Stundenlohns brutto netto ist nicht kompliziert, erfordert aber die Kenntnis aller Abzüge. Mit den richtigen Werten und einem guten Rechner kannst Du schnell herausfinden, was von Deinem Bruttostundenlohn übrig bleibt. Denk daran: Deine persönliche Situation (Steuerklasse, Kinder, Bundesland) hat einen großen Einfluss. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir Dir, unseren Brutto-Netto-Rechner zu nutzen und bei komplexen Fragen einen Steuerberater zu konsultieren.

Weitere hilfreiche Informationen findest Du in unserem Ratgeber und auf den Gehaltsdaten-Seiten.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Nettostundenlohn aus dem Bruttostundenlohn?

Du kannst Deinen Nettostundenlohn berechnen, indem Du zuerst Dein Bruttomonatsgehalt ermittelst (Bruttostundenlohn × Wochenstunden × 4,33). Davon ziehst Du Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (falls zutreffend) sowie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Das Ergebnis ist Dein Nettomonatsgehalt. Teilst Du dieses durch die monatlichen Arbeitsstunden (Wochenstunden × 4,33), erhältst Du Deinen Nettostundenlohn. Einfacher geht es mit unserem [Brutto-Netto-Rechner](/rechner).

Welche Abzüge fallen beim Stundenlohn an?

Die Abzüge sind unabhängig davon, ob Du einen Stundenlohn oder ein Festgehalt bekommst. Vom Bruttostundenlohn werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Einkommen), Solidaritätszuschlag (bei den meisten entfallen), ggf. Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 2,4 % bei Kinderlosen) abgezogen. Der verbleibende Betrag ist Dein Nettostundenlohn. Mehr Details findest Du in unserem [Ratgeber](/blog).

Ändert sich der Nettostundenlohn bei Teilzeit?

Ja, der Nettostundenlohn kann sich bei Teilzeit ändern, weil die Lohnsteuer progressiv ist. Bei geringerem Bruttojahreseinkommen zahlst Du prozentual weniger Lohnsteuer, sodass der Nettostundenlohn tendenziell höher ausfällt als bei Vollzeit mit gleichem Bruttostundenlohn. Allerdings bleiben die Sozialversicherungsbeiträge prozentual gleich (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Eine genaue Berechnung liefert unser [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) unter Berücksichtigung Deiner Arbeitszeit.

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