Ratgeber
Stundenlohn in Monatslohn umrechnen: So berechnest du dein Brutto- und Nettogehalt
Die Umrechnung des Stundenlohns in den Monatslohn ist der erste Schritt, um dein Nettoeinkommen zu verstehen – abhängig von Steuerklasse und Sozialabgaben.
Stundenlohn in Monatslohn umrechnen: So geht’s
Ob du ein Jobangebot vergleichst, deine Gehaltsverhandlung vorbereitest oder einfach wissen willst, was von deinem Lohn übrig bleibt – die Umrechnung vom Stundenlohn in den Monatslohn ist der erste Schritt. Denn in Deutschland wird das Gehalt meist als monatliches Bruttogehalt angegeben, während viele Stellenanzeigen oder Tarifverträge mit einem Stundenlohn arbeiten. Mit der richtigen Formel und etwas Hintergrundwissen zu Steuern und Sozialabgaben behältst du den Durchblick.
Die einfache Formel für die Umrechnung
Um deinen Stundenlohn in Monatslohn umrechnen zu können, multiplizierst du deinen Brutto-Stundenlohn mit deiner wöchentlichen Arbeitszeit und anschließend mit dem Faktor 4,33. Dieser Faktor ergibt sich aus 52 Wochen pro Jahr geteilt durch 12 Monate. Die vollständige Formel lautet:
Monatsbruttogehalt = Stundenlohn (brutto) × Wochenarbeitszeit × 4,33
Ein Beispiel: Arbeitest du 40 Stunden pro Woche zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro (Stand 1. Januar 2026), ergibt sich: 13,90 € × 40 × 4,33 = rund 2.408 € brutto pro Monat.
Das BMAS bestätigt diesen Wert: Der offizielle Mindestlohn-Rechner kommt bei 40 Wochenstunden auf ein verstetigtes Monatsgehalt von etwa 2.409 Euro. Beachte: Bei einem verstetigten Gehalt wird jeden Monat der gleiche Betrag gezahlt, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage.
Vom Brutto zum Netto: Was wirklich ankommt
Dein Bruttomonatslohn ist noch nicht das, was auf deinem Konto landet. Der Arbeitgeber zieht Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Hinzu kommen die Beiträge zur Sozialversicherung. Für das Jahr 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (in Prozent deines Bruttolohns, bis zur Beitragsbemessungsgrenze):
- Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. Zusatzbeitrag, je nach Krankenkasse)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (für Kinderlose, sonst 2,0 %)
Die Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse ab. Die meisten ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder fallen in Steuerklasse I. Verheiratete können zwischen den Klassen III, IV und V wählen. Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch bei höheren Einkommen fällig – die meisten Arbeitnehmer zahlen ihn nicht mehr.
Ein Beispiel für eine grobe Netto-Schätzung: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn, 40 h/Woche) und Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, liegt das Netto etwa zwischen 1.650 und 1.750 Euro. Für eine genaue Berechnung nutze am besten unseren Brutto-Netto-Rechner.
Was sagt der Durchschnitt? Vergleichswerte aus der Praxis
Laut der On-site-Referenz-DB lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst für Vollzeitbeschäftigte im April 2025 bei rund 4.784 Euro – das entspricht einem Stundenlohn von etwa 28,19 Euro (bei 40 Stunden/Woche). Zum Vergleich: Ein Softwareentwickler verdient im Schnitt 5.500 Euro brutto, eine Krankenschwester 3.800 Euro, ein Verkäufer 2.800 Euro. Diese Werte zeigen, wie stark die Gehälter je nach Branche und Qualifikation variieren.
Wenn du deinen eigenen Stundenlohn kennst, kannst du mit der Formel sofort dein voraussichtliches Monatsgehalt berechnen. Vergiss nicht, dass Überstunden, Zuschläge (z. B. für Nachtarbeit) oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld extra vergütet werden – sie sind nicht im regulären Stundenlohn enthalten.
Mindestlohn 2026 und 2027: Was sich ändert
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Die Mindestlohnkommission hat bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Das BMAS betont, dass der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer im Inland gilt – auch für Minijobber, Saisonkräfte und Praktikanten (mit Ausnahmen). Arbeitgeber müssen den Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde zahlen, spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats.
Tipps für die Gehaltsverhandlung
Wenn du ein Stellenangebot mit Stundenlohn bekommst, rechne ihn immer in den Monatslohn um – so siehst du sofort, ob das Gehalt zu deinen Lebenshaltungskosten passt. Vergleiche auch mit den Durchschnittsgehältern in deiner Branche. In unserem Ratgeber findest du weitere Artikel zu Gehaltsverhandlungen und Steuerklassen.
Häufige Fehler vermeiden
- Faktor 4,33 statt 4: Viele rechnen einfach Stundenlohn × Wochenstunden × 4. Das unterschlägt aber die zusätzlichen Tage in längeren Monaten. Verwende immer 4,33 oder die genaue Jahresformel.
- Brutto und Netto verwechseln: Die Umrechnung bezieht sich immer auf den Bruttolohn. Das Netto erhältst du erst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
- Mindestlohn unterschreiten: Prüfe, ob dein Stundenlohn mindestens 13,90 Euro beträgt (ab 2026). Bei Minijobs darf der effektive Stundenlohn nicht darunter liegen.
Mit diesen Grundlagen kannst du deinen Stundenlohn in Monatslohn umrechnen und deine finanzielle Situation besser einschätzen. Für eine individuelle Netto-Berechnung steht dir unser Brutto-Netto-Rechner zur Verfügung – einfach, schnell und zuverlässig.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie rechne ich meinen Stundenlohn in einen Monatslohn um?
Multipliziere deinen Brutto-Stundenlohn mit deiner wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 4,33 (dem durchschnittlichen Faktor von 52 Wochen / 12 Monate). Beispiel: 13,90 €/h × 40 h/Woche × 4,33 ≈ 2.408 € brutto/Monat. Alternativ kannst du auch (Stundenlohn × Wochenstunden × 52) / 12 rechnen. Der BMAS-Mindestlohn-Rechner bietet eine einfache Online-Umrechnung.
Welche Abzüge werden vom Bruttomonatslohn abgezogen?
Vom Bruttomonatslohn werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen, sonst niedriger). Die genauen Beträge variieren je nach Steuerklasse, Bundesland und Krankenkasse.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobber). Seit 1. Januar 2026 müssen Minijobber mindestens 13,90 € pro Stunde verdienen. Die Minijob-Grenze liegt bei 556 € monatlich (Stand 2026), sodass die maximale Arbeitszeit bei Mindestlohn etwa 40 Stunden pro Monat beträgt.