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Ratgeber

Stundenlohn Maler und Lackierer: Brutto, Netto und Abzüge im Überblick

Der Branchenmindestlohn für gelernte Maler liegt ab 2026 bei 16,13 € pro Stunde, für ungelernte bei 14,96 € – das Netto hängt von Steuerklasse und Abzügen ab.

Stundenlohn Maler und Lackierer: Was bleibt netto übrig?

Ob auf dem Bau, in der Renovierung oder bei der Fassadengestaltung – Maler und Lackierer gehören zu den klassischen Handwerksberufen in Deutschland. Der Stundenlohn Maler und Lackierer ist nicht nur durch den allgemeinen Mindestlohn geschützt, sondern wird in vielen Fällen durch einen verbindlichen Branchenmindestlohn aufgestockt. Doch wie viel kommt davon netto auf deinem Konto an? In diesem Artikel erfährst du die aktuellen Mindestlöhne, wie du Brutto in Netto umrechnest und welche Abzüge durch Lohnsteuer und Sozialversicherung anfallen.

Aktuelle Branchenmindestlöhne für Maler und Lackierer

Der Gesetzgeber hat für das Maler- und Lackiererhandwerk einen eigenen Branchenmindestlohn festgelegt, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Die Grundlage bildet die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen (MalerArbbV 12), die auf einem Tarifvertrag der Tarifparteien beruht.

Laut Destatis und dem TVMindestlohn Maler 12 gelten folgende Sätze:

  • Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen):
  • Ab 1. August 2025: 15,55 € pro Stunde
  • Ab 1. Juli 2026: 16,13 € pro Stunde
  • Ungelernte Arbeitnehmer:
  • Ab 1. Januar 2026: 14,96 € pro Stunde (Quelle: BMAS)

Zum Vergleich: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,9 € pro Stunde. Der Branchenmindestlohn für Maler liegt also deutlich darüber – ein Vorteil für Beschäftigte in diesem Gewerk.

Beachte: Die genauen Sätze können je nach Tarifvertrag und regionaler Differenzierung leicht abweichen. Die aktuellste verbindliche Quelle ist der TVMindestlohn Maler 12 (BGBl. 2025 I Nr. 179).

Brutto in Netto umrechnen – Beispielrechnung

Nehmen wir an, du arbeitest als gelernter Maler 40 Stunden pro Woche und erhältst den Branchenmindestlohn von 15,55 €/h (Stand 2025). Dein monatliches Bruttogehalt beträgt dann:

  • 15,55 € × 173 Stunden (Durchschnittswert bei 40h-Woche) ≈ 2.690 € brutto

Davon werden Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer ergibt sich ein Netto von etwa 1.850–1.900 €. Die genaue Summe hängt von deiner Krankenkasse (Zusatzbeitrag), deinem Bundesland und weiteren Faktoren ab.

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du dein persönliches Netto schnell und unkompliziert ermitteln.

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Detail

Dein Bruttostundenlohn ist nicht gleich dein Nettostundenlohn. Folgende Abzüge sind Pflicht:

  • Lohnsteuer: Progressiv – je höher dein Einkommen, desto höher der Steuersatz. Bei einem Monatsbrutto von 2.690 € liegt der Durchschnittssteuersatz in Steuerklasse I bei etwa 12–14 %.
  • Solidaritätszuschlag: Seit 2021 entfällt er für die meisten Arbeitnehmer – nur bei sehr hohen Einkommen wird er fällig.
  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % deines Bruttos (Arbeitnehmeranteil) + Zusatzbeitrag (ca. 1,5–2 %).
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %.
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %.
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (bei Kinderlosen ab 23 Jahren; mit Kindern 1,8 %).

Die Summe aller Sozialabgaben liegt bei etwa 20–21 % des Bruttos. Zusammen mit der Lohnsteuer bleiben dir netto rund 65–70 % deines Bruttolohns.

Tipps zur Optimierung deines Nettogehalts

  • Steuerklasse prüfen: In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) bleibt mehr Netto. Lass dich von einem Steuerberater beraten.
  • Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen – alles, was du für deinen Job ausgibst, kannst du in der Steuererklärung ansetzen.
  • Kirchensteuer austragen: Falls du keiner Kirche angehörst, sparst du 8–9 % der Lohnsteuer.
  • Krankenkasse vergleichen: Der Zusatzbeitrag variiert – ein Wechsel kann jährlich mehrere hundert Euro sparen.

Weitere Tipps findest du in unserem Ratgeber.

Fazit

Der Stundenlohn Maler und Lackierer ist tariflich gut abgesichert: Gelernte Gesellen verdienen mindestens 15,55 € (2025) bzw. 16,13 € (2026) pro Stunde. Ungelernte Hilfskräfte erhalten 14,96 €. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben bleibt dir netto etwa 65–70 % deines Bruttolohns. Für eine individuelle Berechnung nutze einfach unseren Brutto-Netto-Rechner.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie hoch ist der aktuelle Branchenmindestlohn für Maler und Lackierer?

Für gelernte Gesellen gilt ab 1. Juli 2026 ein Branchenmindestlohn von 16,13 € pro Stunde (laut TVMindestlohn Maler 12). Für ungelernte Arbeitnehmer liegt der Satz ab 1. Januar 2026 bei 14,96 € (BMAS). Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,9 €/h.

Was verdient ein gelernter Maler netto bei 40 Stunden pro Woche?

Bei einem Stundenlohn von 15,55 € (2025) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.695 €. Netto bleiben in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) etwa 1.850–1.900 € übrig. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für deine persönliche Berechnung.

Gilt der Branchenmindestlohn auch für ungelernte Hilfskräfte?

Ja, für ungelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk gilt ein eigener Branchenmindestlohn. Laut BMAS beträgt dieser ab 1. Januar 2026 14,96 €/h. Liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn höher, wird dieser als unterste Grenze herangezogen.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der aktuelle Branchenmindestlohn für Maler und Lackierer?

Für gelernte Gesellen gilt ab 1. Juli 2026 ein Branchenmindestlohn von 16,13 € pro Stunde (laut TVMindestlohn Maler 12). Für ungelernte Arbeitnehmer liegt der Satz ab 1. Januar 2026 bei 14,96 € (BMAS). Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,9 €/h.

Was verdient ein gelernter Maler netto bei 40 Stunden pro Woche?

Bei einem Stundenlohn von 15,55 € (2025) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.695 €. Netto bleiben in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) etwa 1.850–1.900 € übrig. Nutze unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für deine persönliche Berechnung.

Gilt der Branchenmindestlohn auch für ungelernte Hilfskräfte?

Ja, für ungelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk gilt ein eigener Branchenmindestlohn. Laut BMAS beträgt dieser ab 1. Januar 2026 14,96 €/h. Liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn höher, wird dieser als unterste Grenze herangezogen.

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