Ratgeber
Vollzeit Mindestlohn Netto: So berechnest du dein Gehalt 2026
Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde und 40 Stunden pro Woche beträgt das Bruttogehalt rund 2.410 € monatlich. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen bleibt dir ein Netto von etwa 1.700–1.800 €, abhängig von Steuerklasse und Krankenkasse.
Vollzeit Mindestlohn Netto: So berechnest du dein Gehalt 2026
Du arbeitest in Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn und fragst dich, wie viel dir am Ende des Monats netto übrig bleibt? Kein Problem – wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du von deinem Bruttogehalt zum Nettogehalt kommst. Das Stichwort „vollzeit mindestlohn netto“ ist dabei der Schlüssel, um deine tatsächlichen Abzüge zu verstehen.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde (Quelle: BMAS). Bei einer üblichen Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden pro Woche und einem Monatsfaktor von 4,33 Wochen ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von:
13,90 € × 40 h × 4,33 ≈ 2.410 € brutto
Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 28.922 €. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag 2025 bei etwa 4.784 € (Destatis). Der Mindestlohn liegt also deutlich darunter, was die Abzüge relativ gering hält.
Schritt für Schritt: Vom Brutto zum Netto
Dein Nettogehalt erhältst du, indem du vom Brutto die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abziehst. Hier die wichtigsten Posten für 2026 (Standardsätze für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert):
- Bruttogehalt: 2.410 €
- Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil)
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % → ca. 211 €
- Rentenversicherung (RV): 9,3 % → ca. 224 €
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 % → ca. 31 €
- Pflegeversicherung (PV, kinderlos): 2,4 % → ca. 58 € Summe SV-Beiträge: etwa 524 €
- Lohnsteuer: Aufgrund des Grundfreibetrags von ca. 12.348 €/Jahr (ca. 1.029 €/Monat) wird bei einem Brutto von 2.410 € nur ein kleiner Teil versteuert. Die Lohnsteuer beträgt schätzungsweise 0–50 € (je nach genauen Freibeträgen).
- Solidaritätszuschlag: Entfällt bei geringen Lohnsteuerbeträgen in der Regel vollständig.
Netto (Schätzung): 2.410 € – 524 € (SV) – ca. 20 € (Lohnsteuer) = ca. 1.866 €
In der Praxis liegt das Netto für einen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kirchensteuer zwischen 1.700 und 1.800 Euro, da der Zusatzbeitrag der Krankenkasse (ca. 1,5–2,5 %) noch hinzukommt. Mit Kirchensteuer oder anderen Steuerklassen kann der Betrag abweichen.
Beispielrechnung für einen ledigen Arbeitnehmer
Nehmen wir an, du bist 30 Jahre alt, ledig, keine Kinder, wohnst in Nordrhein-Westfalen, bist gesetzlich krankenversichert (Zusatzbeitrag 1,7 %) und zahlst keine Kirchensteuer. Deine monatlichen Abzüge sähen so aus:
- Brutto: 2.410 €
- KV (8,75 % + 1,7 % Zusatzbeitrag = 10,45 %): 252 €
- RV (9,3 %): 224 €
- AV (1,3 %): 31 €
- PV (2,4 %): 58 €
- Lohnsteuer: ca. 15 €
- Soli: 0 €
Netto: 2.410 € – 580 € = 1.830 €
Je nach Krankenkasse und Bundesland kann der Netto-Betrag um ±30 € schwanken. Eine exakte Berechnung erhältst du mit unserem Brutto-Netto-Rechner.
Was beeinflusst dein Netto?
Dein tatsächliches Nettogehalt hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse: In Steuerklasse III (verheiratet, besser verdienender Partner) zahlst du weniger Lohnsteuer, in Steuerklasse V mehr.
- Kinder: Mit Kindern sinkt der Pflegeversicherungsbeitrag (Kinderlosenzuschlag entfällt) und du erhältst Kinderfreibeträge.
- Kirchensteuer: 8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer zusätzlich.
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert zwischen ca. 1,2 % und 2,5 %.
- Bundesland: In Sachsen beträgt der PV-Beitrag 2,0 % (statt 2,4 %), da dort der Arbeitgeber einen höheren Anteil trägt.
All diese Details sind in unserem Ratgeber ausführlich erklärt. Dort findest du auch Tipps, wie du deine Abzüge optimieren kannst.
Fazit
Bei einem Vollzeit-Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde bleibt dir als lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I netto etwa 1.700 bis 1.800 Euro im Monat. Die genaue Summe hängt von deiner Krankenkasse und deinem Wohnort ab. Nutze den Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung – und denk daran: Der Mindestlohn steigt regelmäßig, also behalte die aktuellen Werte im Auge.
Wenn du mehr über Gehaltsvergleiche erfahren möchtest, wirf einen Blick auf unsere Gehaltsdaten für verschiedene Berufe. Dort siehst du, wie sich dein Einkommen im Verhältnis zu anderen Positionen einordnet.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro im Monat.
Wie berechne ich mein Netto vom Mindestlohn?
Ziehe vom Bruttogehalt die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) sowie die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Eine genaue Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Welche Abzüge habe ich beim Mindestlohn?
Du zahlst Beiträge zur Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Hinzu kommt ggf. Lohnsteuer – bei Mindestlohn fällt diese aufgrund des Grundfreibetrags oft sehr gering oder gar nicht aus. Der Solidaritätszuschlag entfällt meist ebenfalls.