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Was ist der aktuelle Mindestlohn? Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick
Der aktuelle Mindestlohn beträgt 13,90 € pro Stunde (2026), was einem Bruttomonatsgehalt von ca. 2.410 € entspricht. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben bleibt je nach Steuerklasse ein Netto von etwa 1.800–1.900 €.
Was ist der aktuelle Mindestlohn? Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick
Du fragst dich, was ist der aktuelle mindestlohn und wie er sich auf dein Netto auswirkt? In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über Lohnsteuer, Sozialabgaben und die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn 2026. Egal ob du gerade in den Beruf startest oder dich über deine Abzüge informieren möchtest – hier erfährst du, was von deinem Brutto übrig bleibt.
Der aktuelle Mindestlohn 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Das sind 1,08 Euro mehr als im Vorjahr (12,82 €/h). Bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden erreichst du damit ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro – jährlich etwa 28.922 Euro. Die Anpassung beschloss die Mindestlohnkommission auf Basis der Tarifentwicklung.
Der Mindestlohn ist der gesetzliche untere Lohn, den Arbeitgeber mindestens zahlen müssen. Er gilt für fast alle Arbeitnehmer – Ausnahmen gibt es z. B. für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten oder Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Weitere Details findest du in unserem Ratgeber zum Thema.
Lohnsteuer – was wird abgezogen?
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Wie viel Lohnsteuer du zahlst, hängt von deiner Steuerklasse ab. Die häufigste Klasse ist Steuerklasse I für Ledige ohne Kinder. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Lohnsteuer. Liegt dein Jahreseinkommen darüber, greift der progressive Steuertarif.
Beim Mindestlohn von 2.410 Euro brutto im Monat (28.922 €/Jahr) liegt dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag. In Steuerklasse I zahlst du daher Lohnsteuer – wie viel genau, zeigt unser Brutto-Netto-Rechner. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag an, der seit 2021 nur noch von höheren Einkommen erhoben wird. Bei Mindestlohn entfällt er meist.
Sozialabgaben im Detail
Neben der Lohnsteuer werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Dein Anteil als Arbeitnehmer beträgt 2026:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern niedriger)
Diese Prozentsätze werden auf dein Bruttogehalt angewendet, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt diese 2026 bei 96.600 €/Jahr (West), für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 59.850 €/Jahr. Da der Mindestlohn weit darunter liegt, wird der volle Satz auf dein gesamtes Gehalt berechnet.
Beispielrechnung: Mindestlohn Brutto zu Netto
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, wohnhaft in Nordrhein-Westfalen. Keine Kirchensteuer.
- Bruttomonatsgehalt: 2.410 €
- Lohnsteuer: ca. 120 € (geschätzt)
- Solidaritätszuschlag: 0 €
- Krankenversicherung (8,75 % + 1,7 % Zusatzbeitrag): ca. 252 €
- Rentenversicherung (9,3 %): ca. 224 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 31 €
- Pflegeversicherung (2,4 %): ca. 58 €
- Summe Abzüge: ca. 685 €
- Netto: ca. 1.725 €
Je nach Krankenkasse und Bundesland kann das Netto zwischen 1.700 und 1.850 € liegen. Eine exakte Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Was beeinflusst dein Netto noch?
Neben Steuerklasse und Kinderfreibeträgen spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert (2026 im Schnitt 1,7 %, manche Kassen erheben mehr oder weniger)
- Bundesland: Bei der Lohnsteuer gibt es keine Unterschiede, aber bei der Pflegeversicherung gibt es einen Zuschlag für Kinderlose in bestimmten Bundesländern (Sachsen: 0,5 % mehr)
- Beitragsbemessungsgrenzen: Überschreitest du diese, werden nicht mehr alle Beiträge vom vollen Gehalt berechnet – beim Mindestlohn irrelevant.
Fazit
Der aktuelle Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde sorgt für ein Brutto von rund 2.410 € im Monat. Nach Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben dir etwa 1.700 bis 1.850 € netto. Die genauen Abzüge hängen von deiner persönlichen Situation ab. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um dein individuelles Netto zu ermitteln. Weitere Informationen zu Gehältern und Abgaben findest du in unserem Ratgeber.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Stand 2026 und offiziellen Werten von Destatis und BMAS. Sie ersetzen keine Steuerberatung.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Was ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.922 Euro. Der vorherige Mindestlohn lag 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde.
Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn nach Steuern und Sozialabgaben?
Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 Euro (Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) bleiben nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen etwa 1.800 bis 1.900 Euro netto übrig. Der genaue Betrag hängt von deiner Krankenkasse, Kirchensteuer und deinem Bundesland ab.
Welche Sozialabgaben werden vom Mindestlohn abgezogen?
Vom Bruttolohn werden folgende Arbeitnehmeranteile abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Hinzu kommt die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse. Die Beiträge werden bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.