Ratgeber
Krankengeld: Wird es vom Brutto oder Netto berechnet? Regionale und branchenbezogene Unterschiede
Krankengeld wird vom Bruttoeinkommen berechnet, jedoch gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (2026: 5.512,50 € monatlich). Das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse und Abzügen ab.
Krankengeld: Vom Brutto oder Netto berechnet? Ein Überblick
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wird Krankengeld vom Brutto oder Netto berechnet? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn die gesetzliche Regelung kombiniert beide Größen. Grundsätzlich wird das Krankengeld vom Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, es gibt jedoch eine Obergrenze, die sich am Netto orientiert. Konkret: Sie erhalten 70 % Ihres regelmäßigen Bruttoverdienstes, aber maximal 90 % Ihres Nettoverdienstes. Zudem ist die Berechnung auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt – für 2026 liegt diese bei 5.512,50 € monatlich (66.150 € jährlich).
Diese Regelung sorgt dafür, dass das Krankengeld in einer typischen Größenordnung zwischen etwa 1.600 € (bei Mindestlohn) und rund 3.850 € (bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze) liegt. Doch wie wirken sich regionale und branchenbezogene Unterschiede auf die tatsächliche Höhe aus? Unser BruttoNettoCheck hilft Ihnen, Ihr persönliches Netto zu berechnen, und unser Ratgeber bietet vertiefende Informationen.
Regionale Unterschiede: Ost vs. West, Stadt vs. Land
Die Gehaltsniveaus in Deutschland variieren stark nach Region. Während in Bayern oder Baden-Württemberg die Durchschnittsgehälter über dem Bundesdurchschnitt liegen, sind sie in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt oft niedriger. Da das Krankengeld direkt vom individuellen Brutto abhängt, führen höhere regionale Gehälter automatisch zu höheren Krankengeldansprüchen – vorausgesetzt, die Beitragsbemessungsgrenze wird nicht überschritten.
Beispiel: Ein Softwareentwickler in München mit 6.000 € Brutto liegt über der BBG, sodass sein Krankengeld auf maximal etwa 3.859 € gedeckelt ist. Ein vergleichbarer Entwickler in Chemnitz mit 4.500 € Brutto erhält dagegen rund 3.150 € (70 %). Der Unterschied ist also nicht proportional, weil die Deckelung bei höheren Gehältern eingreift. Für Arbeitnehmer mit Gehältern unterhalb der BBG (das sind die meisten) gilt: Je höher das regionale Gehalt, desto höher das Krankengeld.
Branchenbezogene Unterschiede: Vom Mindestlohn bis zur Spitzenposition
Auch die Branche spielt eine entscheidende Rolle. Laut unserer On-site Referenz-DB (Stand 2026) liegen die Durchschnittsgehälter in verschiedenen Berufen weit auseinander:
- Softwareentwickler: ~5.500 € brutto/Monat
- Ingenieur: ~5.200 €
- Lehrer: ~4.200 €
- Buchhalter: ~3.900 €
- Krankenpfleger: ~3.800 €
- Elektriker: ~3.600 €
- Personalsachbearbeiter: ~3.700 €
- Verkäufer: ~2.800 €
Diese Unterschiede schlagen sich direkt im Krankengeld nieder. Ein Softwareentwickler mit 5.500 € Brutto erhält etwa 3.850 € Krankengeld (70 % von 5.500 €, aber unter der BBG). Ein Verkäufer mit 2.800 € Brutto bekommt rund 1.960 €. Der Abstand bleibt also bestehen, wird aber durch die Deckelung bei sehr hohen Gehältern etwas abgemildert.
Die Berechnung im Detail: Brutto, Netto und die 90-Prozent-Grenze
Um die Frage „Wird Krankengeld vom Brutto oder Netto berechnet?“ vollständig zu beantworten, müssen wir die beiden Grenzen verstehen:
- 70 % des Brutto: Maßgeblich ist das regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate, jedoch ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Überstunden werden nur berücksichtigt, wenn sie regelmäßig anfallen.
- Maximal 90 % des Netto: Das Netto wird aus dem Brutto nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen berechnet. Da das Krankengeld selbst steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, kann es im Folgejahr zu einer höheren Steuerlast führen.
- Beitragsbemessungsgrenze: Das Brutto wird nur bis zur BBG der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt (2026: 5.512,50 € monatlich). Wer mehr verdient, erhält nicht mehr Krankengeld.
Praktisches Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 4.784 € Brutto (Durchschnitt) und Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich krankenversichert, hat ein Netto von etwa 3.100 € (abhängig von Zusatzbeitrag und Kirchensteuer). 70 % des Brutto sind 3.349 €, 90 % des Netto sind 2.790 €. Da 3.349 € über 2.790 € liegt, greift die Netto-Obergrenze: Das Krankengeld beträgt maximal 2.790 €. In diesem Fall wird also effektiv vom Netto berechnet. Bei niedrigeren Gehältern (z.B. 2.800 € Brutto, Netto ca. 1.950 €) liegt 70 % des Brutto (1.960 €) unter 90 % des Netto (1.755 €), sodass die Brutto-Regel greift.
Fazit: Region und Branche beeinflussen die Höhe
Zusammenfassend lässt sich sagen: Krankengeld wird vom Brutto berechnet, aber durch die Netto-Obergrenze und die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Regionale und branchenbezogene Gehaltsunterschiede wirken sich direkt aus, solange das Brutto unter der BBG liegt. In Regionen mit hohen Gehältern und in gut bezahlten Branchen fällt das Krankengeld tendenziell höher aus – allerdings nur bis zur Deckelung. Arbeitnehmer mit Gehältern über der BBG (etwa ab 5.512 € brutto) erhalten unabhängig von Region oder Branche das gleiche maximale Krankengeld.
Um Ihr persönliches Krankengeld zu berechnen, nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner und beachten Sie die individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Kinder und Krankenkasse. Weitere Tipps finden Sie in unserem Themenbereich.
FAQs zum Krankengeld
1. Wird Krankengeld vom Brutto oder Netto berechnet? Krankengeld wird grundsätzlich vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet, aber maximal 90 % des Netto. Die tatsächliche Höhe ergibt sich aus dem niedrigeren der beiden Werte, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
2. Wie hoch ist das Krankengeld bei einem Durchschnittsgehalt? Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.784 € (Destatis 2025) liegt das Krankengeld bei etwa 2.790 € (nach Netto-Obergrenze). Bei niedrigeren Gehältern kann es höher ausfallen (70 % des Brutto).
3. Welche Rolle spielen regionale und branchenbezogene Unterschiede beim Krankengeld? Regionale und branchenbezogene Gehaltsunterschiede wirken sich direkt auf das Krankengeld aus, da es vom individuellen Bruttoeinkommen abhängt. In Branchen mit höheren Durchschnittsgehältern (z.B. Softwareentwicklung) fällt das Krankengeld höher aus als in Branchen mit niedrigeren Gehältern (z.B. Verkauf). Regionale Unterschiede wie höhere Gehälter in Süddeutschland führen ebenfalls zu höheren Krankengeldansprüchen, solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wird Krankengeld vom Brutto oder Netto berechnet?
Krankengeld wird grundsätzlich vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Es beträgt 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 % des Nettoverdienstes. Die Berechnung erfolgt auf Basis des regelmäßigen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2026: 5.512,50 € monatlich).
Wie hoch ist das Krankengeld bei einem Durchschnittsgehalt?
Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von 4.784 € (Destatis 2025) beträgt das Krankengeld etwa 3.349 € brutto (70 %). Da dies unter der Netto-Obergrenze liegt, ist dies der tatsächliche Auszahlungsbetrag. Bei höheren Gehältern kann die Netto-Obergrenze oder die Beitragsbemessungsgrenze die Höhe begrenzen.
Welche Rolle spielen regionale und branchenbezogene Unterschiede beim Krankengeld?
Regionale und branchenbezogene Gehaltsunterschiede wirken sich direkt auf das Krankengeld aus, da es vom individuellen Bruttoeinkommen abhängt. In Branchen mit höheren Durchschnittsgehältern (z.B. Softwareentwicklung ~5.500 €) fällt das Krankengeld höher aus als in Branchen mit niedrigeren Gehältern (z.B. Verkäufer ~2.800 €). Regionale Unterschiede, wie höhere Gehälter in Süddeutschland, führen ebenfalls zu höheren Krankengeldansprüchen. Die Beitragsbemessungsgrenze setzt jedoch eine Obergrenze.