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BruttoNettoCheck

Ratgeber

Derzeitiger Mindestlohn: Mythen und häufige Fehler verstehen

Der derzeitige Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde ergibt bei Vollzeit (40h/Woche) ein Bruttogehalt von etwa 2.410 € monatlich – das Netto liegt je nach Steuerklasse und Krankenkasse zwischen rund 1.700 und 1.900 €.

Der derzeitige Mindestlohn – was stimmt wirklich?

Rund um den gesetzlichen Mindestlohn ranken sich viele Mythen. Manche denken, der Bruttobetrag sei gleich dem Nettogehalt, andere glauben, er gelte für alle Arbeitnehmer oder steige jedes Jahr automatisch. Zeit, mit den häufigsten Fehlern aufzuräumen. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst Du selbst prüfen, was von Deinem Gehalt übrig bleibt.

Mythos 1: Der Mindestlohn ist das, was auf dem Konto ankommt

Falsch. Der derzeitige Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde (Stand 2026) ist der Bruttobetrag, den Dein Arbeitgeber Dir vor Abzügen zahlen muss. Von diesem Betrag gehen noch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und mit gesetzlicher Krankenversicherung liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.900 Euro monatlich – je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer liegt bei rund 12.348 Euro im Jahr, sodass bei einem Jahreseinkommen von knapp 29.000 Euro (Mindestlohn-Vollzeit) tatsächlich Lohnsteuer anfällt. Mehr Details zu den Abzügen findest Du in unserem Ratgeber.

Mythos 2: Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer

Nicht ganz. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für die meisten abhängig Beschäftigten – aber es gibt Ausnahmen. Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung sowie ehrenamtlich Tätige sind vom Mindestlohn ausgenommen. Auch Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums absolvieren, haben keinen Anspruch. Für alle anderen gilt: Der Arbeitgeber muss mindestens 13,90 Euro pro Stunde zahlen.

Mythos 3: Der Mindestlohn steigt jedes Jahr automatisch

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Höhe des Mindestlohns wird nicht automatisch an die Inflation oder Lohnentwicklung gekoppelt. Stattdessen entscheidet die unabhängige Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über eine Anpassung. Sie besteht aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Wissenschaftlern. Die letzte Erhöhung auf 13,90 Euro trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Vorher lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro (2025). Eine nächste Anpassung steht frühestens 2027 an.

Mythos 4: Minijobber haben keinen Anspruch auf Mindestlohn

Auch Minijobber (geringfügig Beschäftigte) haben Anspruch auf den derzeitigen Mindestlohn pro Arbeitsstunde. Allerdings ist ihr monatliches Bruttogehalt auf 556 Euro (2026) gedeckelt. Das bedeutet: Bei 13,90 Euro pro Stunde darfst Du maximal 40 Stunden im Monat arbeiten (556 ÷ 13,90 = 40). Arbeitest Du mehr, musst Du entweder mehr verdienen (was den Minijob-Status gefährdet) oder der Arbeitgeber zahlt illegal zu wenig. Prüfe also immer Deinen Stundenlohn!

Mythos 5: Vom Mindestlohn kann man gut leben

Das ist eine Frage der Perspektive. Bei Vollzeit (40h/Woche) erhältst Du brutto rund 2.410 Euro im Monat. Netto bleiben – wie oben beschrieben – etwa 1.700 bis 1.900 Euro übrig. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Deutschland liegt bei rund 4.784 Euro (April 2025). Mit dem Mindestlohn gehörst Du zu den unteren 20 Prozent der Einkommen. Ob das zum Leben reicht, hängt stark von Deiner Miete, Lebenshaltungskosten und Familienstand ab. Alleinstehende in teuren Städten haben es schwer. Der Staat unterstützt durch Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld, wenn das Einkommen nicht reicht.

Rechenbeispiel: Brutto und Netto beim Mindestlohn

Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, wohnhaft in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Bruttogehalt: 2.410 €. Abzüge:

  • Lohnsteuer: ca. 120–150 € (je nach genauen Freibeträgen)
  • Solidaritätszuschlag: entfällt meist bei diesem Einkommen
  • Krankenversicherung (8,75 %): ca. 211 €
  • Rentenversicherung (9,3 %): ca. 224 €
  • Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 31 €
  • Pflegeversicherung (2,4 %, kinderlos): ca. 58 € Summe Abzüge: ca. 644–674 €. Netto: ca. 1.736–1.766 €.

Natürlich kann das Netto abweichen, wenn Du Kinder hast (geringere PV-Beiträge), in einer anderen Steuerklasse bist oder Kirchensteuer zahlst. Nutze dafür einfach unseren Brutto-Netto-Rechner mit Deinen persönlichen Daten.

Fazit

Der derzeitige Mindestlohn ist ein wichtiger Schutz, aber kein Allheilmittel. Viele Mythen ranken sich um seine Höhe, Gültigkeit und die tatsächliche Auszahlung. Wichtig zu wissen: Es handelt sich um einen Bruttobetrag, nicht alle Arbeitnehmer haben Anspruch, und die Anpassung erfolgt nicht automatisch. Wenn Du unsicher bist, ob Dein Arbeitgeber den Mindestlohn korrekt zahlt, kannst Du Dich an die zuständige Behörde (Zoll – Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wenden. Und denk dran: Dein Nettogehalt hängt von vielen Faktoren ab – lass Dich nicht von Bruttozahlen blenden.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der derzeitige Mindestlohn?

Der derzeitige Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro.

Bekomme ich als Minijobber den Mindestlohn?

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den derzeitigen Mindestlohn pro geleisteter Arbeitsstunde. Allerdings darf Dein monatliches Bruttogehalt die Minijob-Grenze von 556 Euro (2026) nicht überschreiten – das begrenzt die maximalen Arbeitsstunden.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der Mindestlohn ist immer ein Bruttobetrag. Von diesem Betrag werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (falls fällig) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Was netto übrig bleibt, hängt von Deiner Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.

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