Ratgeber
Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt – inklusive Mindestlohn Bau 2026
Bei einem Bruttogehalt von 2.410 € (Mindestlohn 2026) liegt das Netto in Steuerklasse I bei etwa 1.700–1.800 €, abhängig von Krankenkasse und Zusatzbeitrag.
Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt
Wenn du dein Bruttogehalt siehst, fragst du dich sicher: Was bleibt am Ende übrig? Die Umrechnung von Brutto zu Netto ist nicht kompliziert, aber es gibt einige Faktoren, die deine Abzüge beeinflussen. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Netto berechnest – und gehen dabei auch auf den Mindestlohn Bau 2026 ein.
Die Grundlagen: Brutto, Netto und die Abzüge
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den dein Arbeitgeber dir vor Abzügen zahlt. Davon werden abgezogen:
- Lohnsteuer: gestaffelt nach Steuerklasse (I bis VI) und Höhe des Einkommens.
- Solidaritätszuschlag: fällt nur bei sehr hohen Einkommen an (ab ca. 18.000 € Lohnsteuer jährlich).
- Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV).
Die Summe dieser Abzüge ergibt dein Nettogehalt – das, was dir ausgezahlt wird.
Beispielrechnung mit dem Mindestlohn 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 2.410 € brutto im Monat (28.922 € im Jahr).
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Die Sozialabgaben betragen 2026:
- KV: 8,75 %
- RV: 9,3 %
- AV: 1,3 %
- PV (kinderlos): 2,4 %
- Summe SV: ca. 21,75 %
Die Lohnsteuer liegt bei diesem Einkommen nahe Null, da der Grundfreibetrag von ca. 12.348 €/Jahr greift. Tatsächlich fällt bei 2.410 €/Monat (28.922 €/Jahr) nur eine geringe Lohnsteuer an – etwa 50–100 € monatlich. Der Solidaritätszuschlag entfällt.
Ergebnis: Das Netto liegt schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 € – je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag. Eine genaue Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Branchenmindestlöhne: Der Mindestlohn Bau 2026
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in vielen Branchen höhere, tarifliche Mindestlöhne. Besonders im Baugewerbe sind diese oft deutlich über dem allgemeinen Satz. Der Mindestlohn Bau 2026 wird in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern festgelegt. Für das Jahr 2026 liegen uns keine exakten Zahlen vor, aber erfahrungsgemäß liegt er für Facharbeiter bei 14–16 € pro Stunde. Achte auf aktuelle Tarifverträge oder frage deinen Arbeitgeber.
Wie berechnest du dein persönliches Netto?
Um dein eigenes Netto zu ermitteln, gehst du so vor:
- Bruttogehalt notieren (Monats- oder Jahresgehalt).
- Steuerklasse bestimmen (I, II, III, IV, V, VI).
- Kinderfreibeträge und Kirchensteuer prüfen.
- Sozialversicherungssätze anwenden (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV je nach Kinderzahl).
- Lohnsteuer berechnen – das machst du am besten mit einer Tabelle oder einem Rechner.
Unser Ratgeber erklärt die Steuerklassen und Abzüge im Detail.
Durchschnittsgehalt und Netto-Vergleich
Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst für Vollzeitbeschäftigte im April 2025 bei 4.784 €. Bei gleichen Annahmen (Steuerklasse I, ledig, keine Kinder) ergibt sich ein Netto von etwa 3.100–3.300 €. Das zeigt, wie stark die Abzüge mit steigendem Gehalt zunehmen – vor allem die Lohnsteuer.
Wichtige Einflussfaktoren
Dein Netto kann stark abweichen, wenn:
- du in Steuerklasse III oder V bist (Ehepaare),
- du Kinder hast (Kinderfreibeträge, geringerer PV-Beitrag ab 2. Kind),
- du kirchensteuerpflichtig bist (8 oder 9 % der Lohnsteuer),
- du in einem Bundesland mit abweichendem Zusatzbeitrag wohnst.
Fazit
Die Berechnung von Brutto zu Netto ist mit den richtigen Werten einfach. Der Mindestlohn Bau 2026 ist ein gutes Beispiel dafür, dass branchenspezifische Regelungen dein Gehalt beeinflussen können. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Schätzung – und lies im Ratgeber mehr zu Steuerklassen und Abzügen.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich mein Netto aus dem Brutto? Ziehe vom Bruttogehalt die Lohnsteuer (nach Steuerklasse), den Solidaritätszuschlag (bei hohem Einkommen) und die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) ab. Die genauen Abzüge hängen von deiner Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und deiner Krankenkasse ab. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, den genauen Betrag zu ermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto? Brutto ist dein Gehalt vor Abzügen, Netto das, was dir nach Steuern und Sozialabgaben auf dem Konto bleibt. Die Differenz besteht aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Je nach Steuerklasse und persönlichen Faktoren kann das Netto stark variieren.
Gilt der Mindestlohn auch für Bauarbeiter? Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Branchen, auch für das Baugewerbe. Allerdings gibt es für Bauarbeiter oft höhere branchenspezifische Mindestlöhne, die in Tarifverträgen festgelegt sind. Der 'mindestlohn bau 2026' kann daher über dem allgemeinen Mindestlohn von 13,90 € liegen. Genaue Werte findest du bei den Sozialpartnern oder im Tarifregister.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie berechne ich mein Netto aus dem Brutto?
Ziehe vom Bruttogehalt die Lohnsteuer (nach Steuerklasse), den Solidaritätszuschlag (bei hohem Einkommen) und die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) ab. Die genauen Abzüge hängen von deiner Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und deiner Krankenkasse ab. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, den genauen Betrag zu ermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Brutto ist dein Gehalt vor Abzügen, Netto das, was dir nach Steuern und Sozialabgaben auf dem Konto bleibt. Die Differenz besteht aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Je nach Steuerklasse und persönlichen Faktoren kann das Netto stark variieren.
Gilt der Mindestlohn auch für Bauarbeiter?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Branchen, auch für das Baugewerbe. Allerdings gibt es für Bauarbeiter oft höhere branchenspezifische Mindestlöhne, die in Tarifverträgen festgelegt sind. Der 'mindestlohn bau 2026' kann daher über dem allgemeinen Mindestlohn von 13,90 € liegen. Genaue Werte findest du bei den Sozialpartnern oder im Tarifregister.