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BruttoNettoCheck

Ratgeber

Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026: Was vom Brutto übrig bleibt – inklusive Mindestlohn 2026

Bei einem Bruttomonatsverdienst von 2.410 € (Mindestlohn 2026) bleibt nach Lohnsteuer und SV-Abzügen in Steuerklasse I etwa 1.750–1.850 € netto übrig – je nach Krankenkasse und Bundesland.

Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026: Was vom Brutto übrig bleibt

Wenn du in Deutschland arbeitest, kennst du das: Auf deiner Gehaltsabrechnung stehen Brutto und Netto – und dazwischen eine Reihe von Abzügen. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung. Gerade 2026 gibt es einige Änderungen, die dein Netto beeinflussen. In diesem Artikel bekommst du einen Überblick über die wichtigsten Abzüge, die Steuerklassen und natürlich den Mindestlohn 2026.

Lohnsteuer – die größte Abzugsposition

Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wie viel Lohnsteuer du zahlst, hängt von deinem Bruttogehalt, deiner Steuerklasse und deinem Bundesland ab (Kirchensteuer). Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro – erst ab diesem Jahreseinkommen fällt überhaupt Lohnsteuer an.

Die Steuerklassen sind für verschiedene Lebenssituationen gedacht:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Kind
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (wenn der Partner in Klasse V ist)
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
  • Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (Partner in Klasse III)
  • Steuerklasse VI: Zweit- und Nebenjobs

Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch von höheren Einkommen erhoben – für die meisten Arbeitnehmer entfällt er. Kirchensteuer zahlst du nur, wenn du einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörst (8 oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland).

Sozialabgaben 2026 – die zweite große Abzugsgruppe

Neben der Lohnsteuer gehen auch Beiträge zur Sozialversicherung von deinem Brutto ab. Die Beitragssätze für Arbeitnehmer sind 2026 wie folgt festgelegt:

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % (allgemeiner Beitragssatz) plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,6 %, kann je nach Kasse variieren)
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % für Kinderlose (ab 23 Jahren), 2,0 % für Eltern mit Kindern

Zusammen ergeben diese Beiträge etwa 20–21 % deines Bruttolohns. Der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte (bei der KV den Zusatzbeitrag allein). Wichtig: Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben – 2026 liegt diese für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 96.600 Euro im Jahr (West) bzw. 94.800 Euro (Ost), für die Krankenversicherung bei 58.650 Euro im Jahr.

Mindestlohn 2026 – was bleibt netto?

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Das ist eine deutliche Erhöhung gegenüber den 12,82 Euro im Jahr 2025.

Wie viel Netto bleibt dir davon? Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Bei 2.410 Euro brutto:

  • Lohnsteuer: ca. 120–150 Euro (abhängig von Bundesland und Kirchensteuer)
  • Solidaritätszuschlag: entfällt bei diesem Einkommen
  • KV: ca. 210 Euro (8,75 % + 1,6 % Zusatzbeitrag)
  • RV: ca. 224 Euro (9,3 %)
  • AV: ca. 31 Euro (1,3 %)
  • PV: ca. 58 Euro (2,4 %, kinderlos)

Summe Abzüge: etwa 640–680 Euro. Netto bleiben dir also rund 1.730–1.770 Euro. Das ist eine grobe Schätzung – deine tatsächlichen Abzüge können abweichen, zum Beispiel wenn du Kirchensteuer zahlst oder eine andere Krankenkasse mit höherem Zusatzbeitrag hast.

Beispielrechnung für ein Durchschnittsgehalt

Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten im April 2025 bei etwa 4.784 Euro. Für 2026 rechnen wir mit einer leichten Steigerung. Bei 4.800 Euro brutto in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich versichert) ergibt sich:

  • Lohnsteuer: ca. 700–800 Euro
  • Solidaritätszuschlag: ca. 0–20 Euro (je nach genauer Höhe)
  • KV: ca. 420 Euro
  • RV: ca. 446 Euro
  • AV: ca. 62 Euro
  • PV: ca. 115 Euro

Netto: etwa 3.100–3.200 Euro. Auch hier gilt: Individuelle Faktoren können das Netto verändern. Nutze den Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Berechnung.

Steuerklasse wechseln – wann lohnt sich das?

Deine Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich abgezogen wird. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, zum Beispiel nach Heirat oder Scheidung. Auch bei einem Jobwechsel oder wenn du mehr Netto vom Brutto haben möchtest, kann ein Steuerklassenwechsel helfen. Bedenke aber: Die jährliche Steuerlast bleibt gleich – nur die monatliche Vorauszahlung ändert sich. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber.

Fazit: So behältst du den Überblick

Lohnsteuer und Sozialabgaben sind die beiden großen Posten, die dein Bruttogehalt schmälern. 2026 bringt der höhere Mindestlohn mehr Geld für Geringverdiener, aber auch die Beitragssätze bleiben stabil. Wer sein Netto genau wissen will, sollte einen Brutto-Netto-Rechner verwenden und die persönlichen Faktoren (Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Krankenkasse) berücksichtigen. Der Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro pro Stunde ist ein wichtiger Schritt für faire Löhne – und mit den richtigen Abzügen im Blick kannst du deine Finanzen besser planen.

Weitere Informationen zu Gehaltsdaten findest du auf unserer Seite Gehaltsdaten.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Die Anpassung basiert auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission und wurde vom BMAS bestätigt.

Welche Sozialabgaben werden 2026 vom Brutto abgezogen?

Als Arbeitnehmer zahlst du 2026 folgende Beiträge: Krankenversicherung 8,75 % (plus Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,6 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung 2,4 % (kinderlos) bzw. 2,0 % (mit Kindern). Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag liegt damit bei rund 20–21 % des Bruttolohns.

Wie berechne ich mein Nettoeinkommen mit Lohnsteuer und Sozialabgaben?

Dein Netto ergibt sich aus Bruttogehalt abzüglich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (falls fällig), Kirchensteuer (optional) und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse und Jahreseinkommen ab. Nutze am besten einen Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Schätzung – etwa auf BruttoNettoCheck.

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