Ratgeber
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was der Mindestlohn für Schüler bedeutet
Der gesetzliche Mindestlohn ab 2026 beträgt 13,9 €/Stunde, gilt aber nicht für alle Schüler unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Das Nettoeinkommen hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und Freibeträgen ab.
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was der Mindestlohn für Schüler bedeutet
Ob Ferienjob, Zeitungsaustragen oder Aushilfe im Supermarkt – viele Schüler verdienen ihr erstes eigenes Geld. Dabei tauchen schnell Fragen auf: Wie viel bleibt vom Brutto übrig? Muss ich Steuern zahlen? Und gilt der Mindestlohn auch für mich? In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über Lohnsteuer, Sozialabgaben und den Mindestlohn für Schüler.
Was ist der Mindestlohn und wer hat Anspruch?
Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,9 Euro pro Stunde (BMAS). Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche etwa 2.410 Euro brutto im Monat. Allerdings gilt dieser Mindestlohn nicht für alle Schüler: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen (§22 Mindestlohngesetz). Das bedeutet: Wenn du noch zur Schule gehst und keine Ausbildung hast, darf dein Arbeitgeber dir theoretisch weniger als 13,9 Euro zahlen – aber nur, wenn du unter 18 bist. Ab 18 Jahren hast du auch als Schüler Anspruch auf den Mindestlohn.
Praktikanten während der Schulzeit fallen ebenfalls unter Ausnahmen. Achte also darauf, welche Regelung für deinen Job gilt. Der Mindestlohn für Schüler ist also nicht automatisch garantiert – informiere dich vorher!
Lohnsteuer: Wann musst du als Schüler zahlen?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Jeder Arbeitnehmer hat einen Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern anfallen. Für 2026 liegt dieser bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Verdienst du als Schüler weniger als diese Summe, zahlst du in der Regel keine Lohnsteuer – vorausgesetzt, du gibst eine Steuererklärung ab und holst dir die einbehaltene Lohnsteuer zurück.
Viele Schüler arbeiten nur in den Ferien oder an Wochenenden und kommen nicht über den Freibetrag. Dann wird zwar oft Lohnsteuer vom Brutto abgezogen (je nach Steuerklasse, meist Steuerklasse I), aber du bekommst sie mit der Steuererklärung komplett zurück. Tipp: Nutze den Brutto-Netto-Rechner, um zu sehen, wie viel Abzüge bei deinem Stundenlohn anfallen.
Sozialabgaben: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Neben der Lohnsteuer werden Sozialabgaben fällig. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Arbeitnehmeranteile für 2026 sind:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,3 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose, sonst niedriger)
Zusammen ergeben diese Abzüge rund 21,75 % deines Bruttolohns (ohne Zusatzbeitrag KV). Bei einem Minijob (bis 556 € monatlich) entfallen diese Abzüge für dich als Arbeitnehmer – der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge. Du kannst aber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, um später höhere Ansprüche zu haben.
Beispielrechnung: Schüler mit Mindestlohn
Nehmen wir an, du bist 18 Jahre alt, arbeitest 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,9 €. Das ergibt:
- Brutto pro Monat: 10 h/Woche × 4,33 Wochen × 13,9 € = ca. 602 €
- Da das über der Minijob-Grenze von 556 € liegt, bist du sozialversicherungspflichtig.
- Abzüge (ca. 21,75 % + Lohnsteuer, aber unter Grundfreibetrag): Netto etwa 470–490 €.
Wenn du unter 18 bist und keinen Mindestlohnanspruch hast, könnte der Stundenlohn niedriger sein – dann wäre der Nettolohn entsprechend geringer. Unser Ratgeber hilft dir, die Abzüge besser zu verstehen.
Steuerklasse und weitere Faktoren
Deine Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer. Als lediger Schüler ohne Kinder bist du in Steuerklasse I. Hast du Kinder, wechselst du in Steuerklasse II (mit Entlastungsbetrag). Die Kirchensteuer kommt hinzu, wenn du Mitglied einer Kirche bist. Auch das Bundesland spielt eine Rolle (z. B. bei der Kirchensteuer oder beim Solidaritätszuschlag, der seit 2021 nur noch für Spitzenverdiener anfällt).
Fazit
Der Mindestlohn für Schüler ist nicht immer einheitlich – unter 18 ohne Ausbildung hast du keinen gesetzlichen Anspruch. Trotzdem solltest du deinen Lohn und die Abzüge im Blick behalten. Mit einem Brutto-Netto-Rechner kannst du schnell ermitteln, was netto übrig bleibt. Denk auch daran, dass du dir zu viel gezahlte Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurückholen kannst. So behältst du mehr von deinem ersten selbst verdienten Geld.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Mindestlohn für Schüler?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn (§22 MiLoG). Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine abgeschlossene Ausbildung besitzen, haben Anspruch auf den Mindestlohn. Auch für Praktika während der Schulzeit gibt es Ausnahmen.
Müssen Schüler Steuern zahlen?
Schüler zahlen nur dann Lohnsteuer, wenn ihr Jahresbrutto den Grundfreibetrag (2026 ca. 12.348 €) übersteigt. Bei einem Minijob (bis 556 € monatlich) fallen pauschale Abgaben an, aber keine Lohnsteuer. Wer mehr verdient, muss eine Steuererklärung machen, bekommt aber oft die gezahlte Lohnsteuer zurück, wenn das Jahreseinkommen unter dem Freibetrag bleibt.
Was ist ein Minijob für Schüler und welche Abzüge gibt es?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von maximal 556 € (2026). Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (ca. 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, Umlagen). Der Arbeitnehmer ist in der Regel sozialversicherungsfrei, kann aber auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Lohnsteuer fällt nicht an. Der Nettolohn entspricht fast dem Brutto.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn für Schüler?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn (§22 MiLoG). Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine abgeschlossene Ausbildung besitzen, haben Anspruch auf den Mindestlohn. Auch für Praktika während der Schulzeit gibt es Ausnahmen.
Müssen Schüler Steuern zahlen?
Schüler zahlen nur dann Lohnsteuer, wenn ihr Jahresbrutto den Grundfreibetrag (2026 ca. 12.348 €) übersteigt. Bei einem Minijob (bis 556 € monatlich) fallen pauschale Abgaben an, aber keine Lohnsteuer. Wer mehr verdient, muss eine Steuererklärung machen, bekommt aber oft die gezahlte Lohnsteuer zurück, wenn das Jahreseinkommen unter dem Freibetrag bleibt.
Was ist ein Minijob für Schüler und welche Abzüge gibt es?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von maximal 556 € (2026). Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (ca. 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, Umlagen). Der Arbeitnehmer ist in der Regel sozialversicherungsfrei, kann aber auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Lohnsteuer fällt nicht an. Der Nettolohn entspricht fast dem Brutto.