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Ratgeber

Monatslohn in Stundenlohn umrechnen: So vermeidest du die häufigsten Fehler

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 brutto 13,90 € pro Stunde – das entspricht bei 40 Wochenstunden rund 2.409 € brutto im Monat.

Monatslohn in Stundenlohn umrechnen – die richtige Formel

Du hast ein Jobangebot mit einem festen Monatsgehalt, willst aber wissen, was das pro Stunde bedeutet? Oder du vergleichst zwei Stellen – eine mit Stundenlohn, eine mit Monatslohn? Dann musst du deinen Monatslohn in Stundenlohn umrechnen. Klingt einfach, aber hier lauern einige Fallstricke. In diesem Artikel zeige ich dir die korrekte Methode, räume mit den häufigsten Mythen auf und gebe dir aktuelle Werte aus offiziellen Quellen.

Die Standardformel – und warum 4,33 die magische Zahl ist

Die gängigste Formel lautet:

Stundenlohn (brutto) = Monatsbruttogehalt / (Wochenarbeitsstunden × 4,33)

Der Faktor 4,33 kommt daher, dass ein Jahr 52 Wochen hat, aber nur 12 Monate. 52 / 12 = 4,333… – gerundet 4,33. Multiplizierst du deine Wochenstunden mit 4,33, erhältst du die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat.

Beispiel: Du verdienst 3.500 € brutto bei 40 Stunden pro Woche. 3.500 € / (40 × 4,33) = 3.500 / 173,2 ≈ 20,20 €/h.

Der Brutto-Netto-Rechner hilft dir, aus deinem Stundenlohn das Netto zu ermitteln – oder umgekehrt.

Mythos 1: „Ich teile einfach durch 4 Wochen“

Viele denken: „Ein Monat hat 4 Wochen, also 160 Stunden bei 40 h/Woche.“ Das ist falsch, weil die meisten Monate länger sind. Nur der Februar hat genau 4 Wochen (in Nicht-Schaltjahren). Alle anderen Monate haben 4,3 bis 4,4 Wochen. Wer mit 4 Wochen rechnet, unterschätzt seinen Stundenlohn systematisch.

Beispiel: 2.500 € / (40 × 4) = 15,63 €/h – aber richtig: 2.500 / (40 × 4,33) = 14,43 €/h. Ein Unterschied von über 1 € pro Stunde!

Mythos 2: „Stundenlohn und Monatslohn sind einfach Brutto oder Netto“

Der Stundenlohn wird immer brutto angegeben. Wenn du deinen Nettostundenlohn ausrechnen willst, musst du zuerst dein Nettomonatsgehalt kennen. Das hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse, Bundesland und Kinderfreibeträgen ab. Eine pauschale Umrechnung gibt es nicht. Nutze dafür unseren Ratgeber mit vielen Beispielen.

Aktuelle Werte aus offiziellen Quellen

Der BMAS Mindestlohn-Rechner zeigt: Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Bei 40 Wochenstunden ergibt das ein verstetigtes Monatsgehalt von 2.409 € (gerundet). Das BMAS verwendet dabei den Faktor 4,33.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) bestätigt den Wert und schätzt, dass von der Erhöhung bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen sind. Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst aller Vollzeitbeschäftigten im April 2025 bei etwa 28,19 € – das entspricht rund 4.784 € brutto im Monat.

Typische Fehler bei Teilzeit und Minijobs

Bei Teilzeit musst du deine tatsächliche Wochenarbeitszeit einsetzen. Ein Minijob mit 520 € (bis 2024: 450 €) ist oft pauschal geregelt – hier ist der Stundenlohn meist niedriger als der Mindestlohn, wenn viele Stunden gearbeitet werden. Seit Oktober 2022 gilt auch für Minijobs der gesetzliche Mindestlohn. Prüfe daher immer, ob dein Monatslohn den Mindestlohn pro Stunde deckt.

Beispiel: Du arbeitest 10 Stunden pro Woche für 520 €. Nach der Formel: 520 / (10 × 4,33) = 12,00 €/h – das liegt unter dem Mindestlohn von 13,90 €. Das wäre illegal. In solchen Fällen hilft ein Blick in die Gehaltsdaten oder eine Beratung.

Warum du nicht einfach das Netto nehmen solltest

Ein häufiger Fehler: „Ich bekomme 2.000 € netto raus, also sind das bei 40 h/Woche 2.000 / 173,2 = 11,55 € netto pro Stunde.“ Das ist zwar rechnerisch richtig, aber irreführend, weil der Netto-Stundenlohn nichts über den Marktwert deiner Arbeit aussagt. Arbeitgeber verhandeln immer über Brutto. Vergleiche also immer Brutto mit Brutto.

Sonderfall: Verstetigtes Monatsgehalt

Viele Tarifverträge sehen ein verstetigtes Monatsgehalt vor – du bekommst jeden Monat den gleichen Betrag, auch wenn der Monat unterschiedlich viele Arbeitstage hat. Der BMAS-Rechner geht von diesem Modell aus. Das erleichtert die Umrechnung, weil du einfach die Formel anwenden kannst. Bei schwankenden Arbeitszeiten (z. B. Schichtarbeit) musst du den Durchschnitt der letzten Monate nehmen.

Fazit

Die Umrechnung von Monatslohn in Stundenlohn ist mit der Formel „Monatsbrutto / (Wochenstunden × 4,33)“ schnell erledigt. Vermeide die 4-Wochen-Falle und verwechsle nicht Brutto mit Netto. Mit den aktuellen Werten von BMAS und Destatis hast du eine verlässliche Basis. Für eine genaue Netto-Berechnung nutze unseren Brutto-Netto-Rechner oder lies weiter im Themen-Bereich.

FAQ

Wie rechne ich meinen Monatslohn korrekt in einen Stundenlohn um? Die Standardformel lautet: Stundenlohn = Monatsbruttogehalt / (Wochenarbeitsstunden × 4,33). Der Faktor 4,33 ergibt sich aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Beispiel: Bei 3.000 € brutto und 40 h/Woche → 3.000 / (40 × 4,33) ≈ 17,32 €/h. Achte darauf, dass du immer das Bruttogehalt verwendest – Nettowerte verfälschen das Ergebnis.

Welcher Faktor ist richtig: 4,33 oder 4,35? Beide sind gebräuchlich. 4,33 ist die exakte mathematische Rundung (52/12 = 4,333…). Manche Arbeitgeber nutzen 4,35, um eine etwas höhere Basis zu haben. Der BMAS-Mindestlohnrechner verwendet 4,33. Für eine grobe Schätzung reicht auch 4,3. Wichtig ist, dass du innerhalb eines Unternehmens einheitlich rechnest.

Muss ich bei der Umrechnung Brutto oder Netto nehmen? Immer Brutto. Der Stundenlohn ist eine Brutto-Größe – also das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn du dein Netto pro Stunde wissen willst, musst du zuerst den Nettomonatslohn berechnen (z. B. mit einem Brutto-Netto-Rechner) und dann durch die Monatsstunden teilen. Aber Achtung: Das Netto unterliegt vielen individuellen Faktoren.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meinen Monatslohn korrekt in einen Stundenlohn um?

Die Standardformel lautet: Stundenlohn = Monatsbruttogehalt / (Wochenarbeitsstunden × 4,33). Der Faktor 4,33 ergibt sich aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Beispiel: Bei 3.000 € brutto und 40 h/Woche → 3.000 / (40 × 4,33) ≈ 17,32 €/h. Achte darauf, dass du immer das Bruttogehalt verwendest – Nettowerte verfälschen das Ergebnis.

Welcher Faktor ist richtig: 4,33 oder 4,35?

Beide sind gebräuchlich. 4,33 ist die exakte mathematische Rundung (52/12 = 4,333…). Manche Arbeitgeber nutzen 4,35, um eine etwas höhere Basis zu haben. Der BMAS-Mindestlohnrechner verwendet 4,33. Für eine grobe Schätzung reicht auch 4,3. Wichtig ist, dass du innerhalb eines Unternehmens einheitlich rechnest.

Muss ich bei der Umrechnung Brutto oder Netto nehmen?

Immer Brutto. Der Stundenlohn ist eine Brutto-Größe – also das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn du dein Netto pro Stunde wissen willst, musst du zuerst den Nettomonatslohn berechnen (z. B. mit einem Brutto-Netto-Rechner) und dann durch die Monatsstunden teilen. Aber Achtung: Das Netto unterliegt vielen individuellen Faktoren.

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Mit dem stundenlohn in monatslohn rechner schnell Brutto und Netto ermitteln. Lohnsteuer, Sozialabgaben und Steuerklasse einfach erklärt.

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Der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde, was bei 40 Wochenstunden einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.409 Euro entspricht.

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