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Ratgeber

Stundenlohn Putzfrau privat 2026: Was du als Arbeitgeber wissen musst

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 € brutto pro Stunde. Übliche Bruttostundenlöhne für eine angemeldete Putzhilfe liegen zwischen 14 und 16 €, wobei der Arbeitgeber zusätzlich rund 14,62 % Abgaben an die Minijob-Zentrale zahlt.

Stundenlohn Putzfrau privat 2026: Was du als Arbeitgeber wissen musst

Du überlegst, eine Putzhilfe für deinen Haushalt zu engagieren? Dann stellst du dir sicher die Frage: Was kostet mich das legal und was bleibt der Putzkraft netto? Der Stundenlohn Putzfrau privat 2026 unterliegt klaren Regeln – vom Mindestlohn über Minijob-Abgaben bis zu Steuervorteilen. Wir räumen mit den häufigsten Mythen auf und zeigen dir, worauf du achten musst.

Mindestlohn gilt auch für private Haushalte

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde – und zwar für alle Beschäftigten, auch für Minijobber im Privathaushalt (Quelle: BMAS). Das bedeutet: Egal ob du deine Putzfrau stundenweise oder pauschal bezahlst, der Stundenlohn darf diese Grenze nicht unterschreiten. Bei einer 10-Stunden-Woche wären das mindestens 139 € brutto pro Woche.

Üblich sind jedoch höhere Sätze. Laut Marktbeobachtungen (z. B. Jobruf.de) liegen die Bruttostundenlöhne für eine private Putzhilfe zwischen 14 und 16 €. In teuren Städten wie München können es auch 15–16 € sein, in Hamburg oder Köln ab 14 €. Diese Werte sind nicht amtlich, aber eine gute Orientierung.

Minijob: Die legale und günstige Lösung

Der einfachste Weg, eine Putzhilfe legal zu beschäftigen, ist der Minijob (geringfügige Beschäftigung). Die monatliche Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € (dynamisch gekoppelt an den Mindestlohn). Solange der Lohn diese Grenze nicht übersteigt, zahlst du als Arbeitgeber nur pauschal 14,62 % Abgaben an die Minijob-Zentrale. Diese setzen sich zusammen aus:

  • 5 % Krankenversicherung
  • 5 % Rentenversicherung
  • 1,6 % Unfallversicherung
  • 0,8 % Umlage U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit)
  • 0,22 % Umlage U2 (Mutterschutz)
  • 2 % einheitliche Pauschsteuer (inkl. Kirchensteuer)

Die Putzkraft selbst ist in der Rentenversicherung pflichtversichert und zahlt einen Eigenanteil von 13,6 % (sofern sie nicht befreit wird). Sie kann sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – dann entfällt ihr Eigenanteil und der Arbeitgeber zahlt nur 5 % RV. In dem Fall erhält die Putzhilfe den vollen Bruttolohn ausgezahlt (abzüglich der 2 % Pauschsteuer, die der Arbeitgeber trägt).

Beispielrechnung:

  • Stundenlohn: 15 € brutto
  • Arbeitszeit: 40 Stunden pro Monat → 600 € brutto
  • Arbeitgeberabgaben (14,62 %): 87,72 €
  • Gesamtkosten für dich: 687,72 €
  • Nettoauszahlung an die Putzkraft (ohne RV-Befreiung): 600 € – (13,6 % von 600 € = 81,60 €) = 518,40 €

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du verschiedene Szenarien durchspielen.

Steuervorteile nutzen

Als privater Arbeitgeber kannst du die Kosten für die Putzhilfe steuerlich absetzen. Nach § 35a EStG ermäßigt sich deine Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, maximal 510 € pro Jahr. Voraussetzung: Die Hilfe ist bei der Minijob-Zentrale angemeldet und du zahlst die Abgaben ordnungsgemäß. Die Steuerermäßigung gilt für Lohn, Abgaben und eventuelle Sachbezüge. Wenn du also monatlich 600 € brutto zahlst, sind das 7.200 € im Jahr – davon 20 % = 1.440 €, aber gedeckelt auf 510 €. Das ist ein ordentlicher Bonus.

Achtung: Die Ermäßigung gilt nur für haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzen, Kochen, Gartenarbeit, Betreuung). Reine Kinderbetreuung fällt unter andere Regelungen (Sonderausgaben bis 4.800 € pro Kind).

Häufige Mythen und Fehler

Mythos 1: „Putzfrau muss ich nicht anmelden, das ist privat.“ Falsch. Sobald du regelmäßig Geld für Hausarbeit zahlst, liegt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Ohne Anmeldung machst du dich der Schwarzarbeit strafbar. Die Minijob-Zentrale bietet ein unkompliziertes Anmeldeverfahren – auch online.

Mythos 2: „Mindestlohn gilt nicht für Minijobber.“ Doch, der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für geringfügig Beschäftigte. Seit 2026 sind 13,90 € die absolute Untergrenze.

Mythos 3: „Minijob ist steuerfrei für den Arbeitnehmer.“ Teils richtig. Der Arbeitgeber zahlt die 2 % Pauschsteuer, sodass die Putzkraft keine Lohnsteuer abführen muss. Allerdings ist der Minijob in der Rentenversicherung pflichtig – es sei denn, sie befreit sich. Viele Putzhilfen verzichten auf die Rentenversicherung, um mehr netto zu haben. Das solltest du mit ihr besprechen.

Regionale Unterschiede und Verhandlungsspielraum

Die tatsächlichen Stundenlöhne variieren stark. In Großstädten und im Süden Deutschlands sind 15–16 € üblich, in ländlichen Regionen oft 13–14 €. Da der Mindestlohn bei 13,90 € liegt, sind 14 € ein realistischer Einstieg. Verhandle fair – bedenke, dass die Putzkraft bei einer Anmeldung weniger netto hat als bei Schwarzarbeit. Ein legaler Stundenlohn von 15 € ist für beide Seiten ein guter Kompromiss.

Fazit

Der Stundenlohn Putzfrau privat 2026 sollte mindestens 13,90 € brutto betragen, üblich sind 14–16 €. Mit einem Minijob (bis 603 € monatlich) zahlst du als Arbeitgeber nur 14,62 % Abgaben und kannst 20 % der Kosten (max. 510 €/Jahr) von der Steuer absetzen. Die Putzkraft erhält netto je nach Rentenversicherungsstatus zwischen 86 % und 98 % des Bruttolohns. Mehr Details und eine genaue Berechnung findest du in unserem Ratgeber oder im Brutto-Netto-Rechner.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wende dich an einen Steuerberater oder die Minijob-Zentrale.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

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€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Muss ich meine Putzfrau als Minijob anmelden?

Ja, sobald die Putzkraft regelmäßig gegen Bezahlung für dich arbeitet, besteht Sozialversicherungspflicht. Ein Minijob (bis 603 € monatlich) ist die einfachste legale Lösung. Du meldest sie bei der Minijob-Zentrale an und zahlst pauschal 14,62 % Abgaben. Damit ist sie unfallversichert und kann Rentenansprüche erwerben. Ohne Anmeldung riskierst du Strafen wegen Schwarzarbeit.

Wie hoch sind die Abgaben für einen Minijob im Privathaushalt 2026?

Als privater Arbeitgeber zahlst du insgesamt 14,62 % des Bruttolohns an die Minijob-Zentrale. Darin enthalten sind: 5 % Krankenversicherung, 5 % Rentenversicherung, 1,6 % Unfallversicherung, 0,8 % Umlage U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), 0,22 % Umlage U2 (Mutterschutz) und 2 % einheitliche Pauschsteuer (inkl. Kirchensteuer). Die Putzkraft kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen; dann reduziert sich ihr Eigenanteil.

Kann ich die Kosten für die Putzfrau von der Steuer absetzen?

Ja, nach § 35a EStG kannst du 20 % der Aufwendungen für eine haushaltsnahe Beschäftigung (z. B. Putzhilfe) von der Einkommensteuer abziehen, maximal 510 € pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Hilfe angemeldet ist und du die Beiträge an die Minijob-Zentrale zahlst. Die Steuerermäßigung gilt zusätzlich zur Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend zu machen.

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