Ratgeber
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was bleibt einer Reinigungskraft vom Mindestlohn?
Bei einem Mindestlohn von 13,90 €/h (2026) bleibt einer Reinigungskraft in Steuerklasse I netto etwa 1.650 bis 1.750 € monatlich – abhängig von Krankenkasse und weiteren Faktoren.
Lohnsteuer und Sozialabgaben: Was bleibt vom Brutto?
Wenn du deinen Gehaltszettel ansiehst, fragst du dich vielleicht: Wo bleibt mein Geld? Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Beiträge zur Sozialversicherung machen einen ordentlichen Teil deines Bruttolohns aus. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick, wie sich die Abzüge zusammensetzen – und was das konkret für eine Reinigungskraft bedeutet, die zum Mindestlohn arbeitet.
Der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2026
Seit 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Das ist die gesetzliche Untergrenze – auch für Reinigungskräfte. Früher gab es eigene Branchenmindestlöhne für die Gebäudereinigung, die heute aber meist unter dem allgemeinen Mindestlohn liegen.
Damit verdient eine Reinigungskraft also mindestens 2.410 € brutto im Monat. Doch wie viel bleibt davon netto übrig? Das hängt von deiner Steuerklasse, deinen Sozialabgaben und deiner Krankenkasse ab.
So setzen sich die Abzüge zusammen
Dein Bruttogehalt wird in zwei große Blöcke geteilt:
- Lohnsteuer – richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen und deiner Steuerklasse. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 € im Jahr. Liegt dein Jahreseinkommen darunter, zahlst du keine Lohnsteuer. Bei 2.410 € monatlich (28.920 € jährlich) fällt Lohnsteuer an, aber nur auf den Betrag über dem Freibetrag.
- Sozialabgaben – die werden prozentual vom Brutto berechnet:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. Zusatzbeitrag deiner Kasse, ca. 1,5–2 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose, sonst 2,0 %)
Zusammen ergeben die Sozialabgaben etwa 21,75 % deines Bruttos – plus den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Beispielrechnung für eine Reinigungskraft
Nehmen wir an, du bist ledig, keine Kinder, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (ca. 1,7 %), wohnst in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Dein Brutto: 2.410 €.
Sozialabgaben (gerundet):
KV (8,75 % + 1,7 % Zusatzbeitrag): 10,45 % = 252 €
RV (9,3 %): 224 €
AV (1,3 %): 31 €
PV (2,4 %): 58 €
Summe SV: ca. 565 €
Lohnsteuer: Bei 2.410 € monatlich liegt dein Jahreseinkommen bei 28.920 €. Nach Abzug des Grundfreibetrags (12.348 €) bleiben 16.572 € zu versteuern. Nach dem Grundtarif 2026 ergibt sich eine monatliche Lohnsteuer von etwa 180–200 €. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesem Einkommen meist.
Netto: 2.410 € – 565 € (SV) – 190 € (LSt) = ca. 1.655 €.
Je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag kann der Nettobetrag zwischen 1.630 € und 1.750 € liegen. Mit Kindern oder in einer anderen Steuerklasse (z. B. III) fällt die Lohnsteuer niedriger aus, das Netto steigt.
Fazit
Die Abzüge vom Bruttolohn sind kein Buch mit sieben Siegeln. Für eine Reinigungskraft mit Mindestlohn bleibt nach Steuern und Sozialabgaben rund 1.650 bis 1.750 € netto übrig. Das ist eine grobe Schätzung – deine persönliche Situation kann abweichen. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um dein genaues Netto zu ermitteln. Weitere Informationen zu Gehältern findest du in unserem Ratgeber.
Denk daran: Die Sozialabgaben sichern dich im Krankheitsfall, im Alter und bei Arbeitslosigkeit ab. Sie sind zwar ein dicker Posten, aber auch eine wichtige Investition in deine soziale Sicherheit.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt von einem Mindestlohn als Reinigungskraft?
Bei einem Bruttolohn von ca. 2.410 € (13,90 €/h, 40 Std./Woche) bleiben einer ledigen Reinigungskraft in Steuerklasse I nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben etwa 1.650 bis 1.750 € netto. Der genaue Betrag hängt von deiner Krankenkasse, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab.
Welche Abzüge hat eine Reinigungskraft vom Bruttolohn?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (meist entfallen bei diesem Einkommen) und Sozialabgaben abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Zusammen machen die Sozialabgaben etwa 21,75 % des Bruttos aus.
Ändert sich der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2026?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Das gilt für alle Branchen, auch für Reinigungskräfte. Es gibt keinen separaten Branchenmindestlohn mehr, da der gesetzliche Mindestlohn inzwischen über den früheren Reinigungs-Tarifen liegt.